LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1784 03.01.2013 Datum des Originals: 03.01.2013/Ausgegeben: 08.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 718 vom 28. November 2012 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/1578 Stützpunkte für Atomtransporte Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 718 mit Schreiben vom 3. Januar 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Drucksache 16/754 vom 11. Oktober 2012 teilt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kl. Anfrage 375 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder u. a. als Antwort auf Frage 3 mit: „Um sicherungsrelevante Transporte radioaktiver Stoffe vorübergehend unterbringen zu können, sind Stützpunkte vorgesehen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Beförderung radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland wird durch umfangreiche atom- und verkehrsrechtliche Vorschriften geregelt, um den Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum sowohl beim bestimmungsgemäßen Transport als auch bei eventuellen Transportunfällen zu gewährleisten. Zuständige Behörde für die Genehmigung von Kernbrennstofftransporten und Großquellen ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Genehmigung der Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe, ausgenommen Großquellen, liegt dagegen in der Zuständigkeit der Länder bzw. des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe und kernbrennstoffhaltiger Abfälle im Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen. Eine Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen muss erteilt werden, wenn u. a. der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1784 2 sonstige Einwirkung Dritter gewährleistet ist. Dieser Schutz wird durch Sicherungsmaßnahmen des Genehmigungsinhabers und durch Schutzmaßnahmen der Polizei erreicht. Für sicherungsrelevante Transporte von radioaktiven Stoffen werden Örtlichkeiten (Stützpunkte ) festgelegt, auf denen diese Transporte vorübergehend abgestellt werden können, um sie einer Gefahrenlage zu entziehen bzw. das Halten in einem geschützten Bereich zu ermöglichen. Durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen wird gewährleistet, dass in ausreichendem Maß geeignete Liegenschaften als Stützpunkte zur Verfügung stehen. Durch die zuständigen Kreispolizeibehörden wird in Absprache mit den Verantwortlichen der jeweiligen Liegenschaft die Geeignetheit der Stützpunkte überprüft. Sicherungsrelevant sind Transporte, wenn sie mit Maßnahmen zum erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkung Dritter verbunden sind. Damit diese Maßnahmen , zu denen auch die Nutzung von "Stützpunkten" gehören kann, ihre Wirkung behalten , sind Beschreibungen oder Hinweise auf solche Maßnahmen als Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssachenanweisung mit entsprechendem Geheimhaltungsgrad eingestuft . Aus diesem Grund können zu den "Stützpunkten" keine detaillierteren Angaben gemacht werden. 1. Wie viele dieser "Stützpunkte" gibt es in NRW? Siehe Vorbemerkung 2. Wo liegen diese "Stützpunkte" in NRW konkret? Siehe Vorbemerkung 3. Welche besonderen Merkmale erfüllen die von der Landesregierung erwähnten "Stützpunkte" (z. B. Umfriedung, Bahnanschluss, Autobahnanschluss, Überdachung , Bewachungsmöglichkeiten, etc.)? Siehe Vorbemerkung 4. Wer ist für die Unterhaltung und ggf. die Nutzung eines "Stützpunktes" zustän- dig? Siehe Vorbemerkung 5. Wann (genaue Daten) wurde in NRW bereits ein "Stützpunkt" für die Unterbrin- gung eines Atomtransportes genutzt? Siehe Vorbemerkung