LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1790 04.01.2013 Datum des Originals: 03.01.2013/Ausgegeben: 09.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 736 vom 29. November 2012 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/1602 Kosten für den Landeshaushalt durch Änderungen am Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 736 mit Schreiben vom 3. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im vergangenen Jahr hat der Landtag Nordrhein-Westfalen erneut das LPVG geändert. Unter anderem wurde die Anzahl der freigestellten Mitglieder der Personalräte gem. § 42 Abs. 4 LPVG ausgeweitet. So sind seit der Neufassung hauptamtliche Personalräte bereits ab einer Beschäftigungszahl von 200 Mitarbeitern zu bilden (bis zur Novelle: ab 301). Auch wurde die Anzahl der hauptamtlichen Personalräte erhöht. Vorbemerkung der Landesregierung Im Jahr 2012 sind in vielen Dienststellen des Landes Personalratswahlen auf der Grundlage des 2011 novellierten Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) durchgeführt worden. Insofern bilden die zu den Fragen 1 und 3 vorhandenen oder erhobenen Daten grundsätzlich den aktuellen Stand der Freistellungszahlen und der damit verbundenen Personalkosten ab. Es wird davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf die obersten Dienstbehörden mit dem jeweiligen Geschäftsbereich beziehen. Auf Grund des Ressortprinzips besteht zu den erbetenen Zahlen kein einheitlich erhobener Datenbestand. Das für die Beantwortung verwendete Zahlenmaterial berücksichtigt nicht Freistellungen bei den Stufenvertretungen und den Hauptpersonalräten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1790 2 1. Wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes sind aktuell für ihre Arbeit in den Personalräten ganz oder teilweise freigestellt? Bitte machen Sie Ihre Angaben getrennt nach Geschäftsbereichen sowie nach ganzer oder teilweiser Freistellung . Zur Beantwortung verweise ich auf die beigefügte Tabelle. 2. Wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes wären aktuell für ihre Arbeit in den Personalräten ganz oder teilweise freigestellt, wenn der Landtag die am 31. 12. 2010 geltende Regelung des § 42 LPVG beibehalten hätte? Bitte machen Sie Ihre Angaben getrennt nach Geschäftsbereichen sowie nach ganzer oder teilweiser Freistellung. Die Landesregierung beantwortet keine spekulativen Fragen. Insbesondere kann nicht durchgehend unterstellt werden, dass die Personalvertretungen die gesetzlich möglichen Freistellungen immer ausschöpfen. Zudem sind zwischenzeitlich organisatorische Änderungen im Bereich der obersten Landesbehörden eingetreten. Gleichwohl wurde zum Vergleich auf das im Rahmen des Berichts der Landesregierung zum Antrag der Fraktion der FDP "Aktueller Stand der Personalvertretungen im Land NRW" zur 17. Sitzung des Innenausschusses des Landtags NRW am 12.5.2011, Vorlage 15/653, erhobene Zahlenmaterial zurückgegriffen. Die Zahlen aus dieser Vorlage geben den Stand nach den Personalratswahlen nach Inkrafttreten des LPVG 2007 wieder. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Zahlen ist darauf hinzuweisen, dass aktuell höhere Freistellungszahlen durchaus nicht nur auf die Novellierung 2011 und die damit einhergehende Anhebung der Freistellungsstaffel des § 42 Absatz 4 LPVG zurückzuführen sind, sondern dass dabei mehrere - im Einzelnen nicht exakt quantifizierbare - Sondereffekte eine Rolle gespielt haben. Als solche sind z.B. zu nennen: - Doppelwahlrecht bei Gestellungen (u.a. in der Versorgungsverwaltung) - erweiterter Beschäftigtenbegriff des § 5 LPVG - gerichtlich angeordneter Wegfall der 1/6 - Kürzung in § 85 Abs. 5 LPVG Fassung 2007 für den Lehrerbereich. Zur weiteren Beantwortung verweise ich auf die beigefügte Tabelle. 3. Wie hoch sind die Personalkosten, die dem Landeshaushalt durch die ganze o- der teilweise Freistellung nach dem LPVG im Jahr 2013 entstehen? Bitte machen Sie Ihre Angaben getrennt nach Geschäftsbereichen sowie nach ganzer oder teilweiser Freistellung. In den Ressorts wird nicht allgemein festgehalten, in welcher konkreten Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe die freigestellten Personalratsmitglieder eingestuft sind. Bei der Beantwortung der Kostenfrage wird daher, wie bei der Vorlage 15/653, auf einen Durchschnittssatz zurückgegriffen. Zur weiteren Beantwortung verweise ich auf die beigefügte Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1790 3 4. Wie hoch wären die Personalkosten, die dem Landeshaushalt durch die ganze oder teilweise Freistellung nach dem LPVG im Jahr 2013 entstanden wären, wenn der Landtag die am 31. 12. 2010 geltende Regelung des § 42 LPVG beibehalten hätte? Bitte machen Sie Ihre Angaben getrennt nach Geschäftsbereichen sowie nach ganzer oder teilweiser Freistellung. Zunächst wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verwiesen. Im Übrigen verweise ich zur Beantwortung auf die beigefügte Tabelle. R:\Geschäftsstelle\KleineAntworten\1790Anlage.doc 1 1 Wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes sind aktuell für ihre Arbeit in den Personalräten ganz oder teilweise freigestellt? StK MSW MIK FM MWEBWV jetzt: MWEIMH MAIS JM MKULNV MIWF MFKJKS MGEPA MBWSV (nur Landesbtr Straßen NRW) Stellenanteile 1 363,01 144,4 105 3 2,61 70 6,8 2,68 1,3 1 23 davon ganze Freistellungen 1 7 134 20 3 1 51 3 2 1 1 16 davon Teilfreistellungen 1174 30 252 3 305 8 5 1 15 2 Wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes wären aktuell für ihre Arbeit in den Personalräten ganz oder teilweise freigestellt, wenn der Landtag die am 31. 12. 2010 geltende Regelung des § 42 LPVG beibehalten hätte? StK MSW MIK FM MWEBWV jetzt MWEIMH MAIS JM MKULNV MIWF MFKJKS MGEPA Stellenanteile 1 271,14 116,75 67,42 16,3 1 70 6 1 0,79 1 R:\Geschäftsstelle\KleineAntworten\1790Anlage.doc 2 3 Wie hoch sind die Personalkosten, die dem Landeshaushalt durch die ganze oder teilweise Freistellung nach dem LPVG im Jahr 2013 entstehen? StK MSW MIK FM MWEBWV jetzt MWEIMH MAIS JM MKULNV MIWF MFKJKS MGEPA MBWSV (nur Landesbtr Straßen NRW) Kosten bei 50.000 € je Stelle 50.000 € 18,150 Mio € 7,22 Mio € 5,25 Mio € 150.000 € 130.500€ 3,5 Mio € 340.000€ 134.000€ 65.000 € 50.000 € 1,15 Mio. € 4 Wie hoch wären die Personalkosten, die dem Landeshaushalt durch die ganze oder teilweise Freistellung nach dem LPVG im Jahr 2013 entstanden wären, wenn der Landtag die am 31. 12. 2010 geltende Regelung des § 42 LPVG beibehalten hätten? StK MSW MIK FM MWEBWV (einschl. Landesbetr Straßen) MAIS JM MKULNV MIWF MFKJKS MGEPA Kosten bei 50.000€ Je Stelle 50.000 € 13,557 Mio € 5,838 Mio € 3,371 Mio € 815.000 € 50.000 € 3,5 Mio € 300.000€ 50.000€ 39.500 € 50.000 €