LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1795 07.01.2013 Datum des Originals: 04.01.2013/Ausgegeben: 10.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 724 vom 29. November 2012 der Abgeordneten Rita Klöpper CDU Drucksache 16/1586 Umsetzung der Straßenbaumaßnahme L 361 n, OU Bergheim Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 724 mit Schreiben vom 4. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Planungen für die L 361 n, OU Bergheim (Grubenrandstraße), reichen bereits mehr als drei Jahrzehnte zurück. Im Landestraßenbedarfsplan NRW, der für den Zeitraum bis 2015 am 23. Februar 2007 in Kraft getreten war, war die Maßnahme mit dem Vermerk „vorrangig planen“ versehen worden. Das bedeutet, dass die Maßnahme mit der höchsten Priorität zu verfolgen ist. Es lag bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor, der beklagt wurde. Nachdem der Klage vor den Verwaltungsgerichten Köln und Münster stattgegeben wurde, ist der Planfeststellungsbeschluss verworfen worden. Daraufhin ist die Linienführung der Straße im Februar 2011 verändert worden und im Dezember 2011 von der Landesregierung ein klarer Planungsauftrag an Straßen NRW erteilt worden. Unterdessen hat sich die unzumutbare Verkehrssituation in der Stadt Bergheim insbesondere durch den LKW-Durchgangsverkehr in Verbindung mit der BAB 61 dramatisch verschärft, so dass sich immer mehr Bergheimerinnen und Bergheimer für einen zügigen Weiterbau der L 361 n einsetzen. So engagiert sich neben der Stadt Bergheim auch eine Bürgerinitiative, die Aktionsgemeinschaft Grubenrandstraße, für den Weiterbau der L 361 n. Darüber hinaus gab es eine Resolution an Minister Groschek, in welcher der rasche Abschluss des Planverfahrens für den 4. Bauabschnitt, Teilabschnitt Parksauna bis Martinswerk, gefordert wird. In Abstimmungsgesprächen zwischen Straßen NRW, dem Rhein-Erft-Kreis und RWE Power über die gemeinsame Trasse der L 361 n - K 22 auf den letzten 270 m vor Anbindung im Kreuzungsbereich Köln – Aachener Str. in Kenten wurde eine Drittelfinanzierung vereinbart. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1795 2 1. Drohen weitere Verzögerungen beim Bau der L 361 n, OU Bergheim, obwohl ein Teil der Kosten durch den Rhein-Erft-Kreis und RWE-Power übernommen wird? Die angesprochene Regelung zur Kostendrittelung bezieht sich auf ein Teilstück im Bereich des Bauabschnittes B 477alt - K 22 der L 361 Bedburg – Kerpen (B 55). Für diesen Abschnitt wird seitens des Landesbetriebes Straßenbau derzeit der Vorentwurf erstellt. Eine belastbare Angabe zum Zeitraum der baulichen Realisierung dieses Abschnittes kann aufgrund des frühen Planungsstandes nicht gegeben werden. 2. Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass die Vorentwurfsplanung der L 361 n, OU Bergheim bis Ende 2014 abgeschlossen wird? Im September 2011 wurde seitens der Landesregierung die Priorisierung aller Straßenplanungen an Landes- und Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Hier wurde der angesprochene Abschnitt der L 361 als vorrangig zu planen festgelegt. Insofern kann die Maßnahme aufgrund dieser Festlegung seitens des Landesbetriebes Straßenbau uneingeschränkt weiter beplant werden. Nach derzeitiger Planungsdisposition des Landesbetriebes ist vorgesehen, den Vorentwurf bis Ende 2014 fertig zu stellen. 3. Welcher Zeitplan wird für das anschließende Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegt? Für ein solches Verfahren kann nach Aufstellung der Unterlagen und Einleitung sowie in Abhängigkeit von den eingehenden Einwendungen und den erforderlichen Erörterungen von einer benötigten Zeitdauer von ca. zwei Jahren ausgegangen werden. 4. Wird sich die Landesregierung nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die umgehende Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Landeshaushalt einsetzen ? 5. Wann werden nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens die Mittel bereitge- stellt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Sobald Baurecht besteht, ist im Rahmen der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms über die Mittelbereitstellung zu entscheiden. Eine seriöse Aussage dazu, inwieweit zu diesem Zeitpunkt die L 361 in Konkurrenz zu anderen Maßnahmen des Landesstraßenbaus umgehend berücksichtigt werden kann, ist derzeit nicht möglich.