LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1796 07.01.2013 Datum des Originals: 04.01.2013/Ausgegeben: 10.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 vom 28. November 2012 des Abgeordneten Rolf Seel CDU Drucksache 16/1589 Verschiebung der Sanierung der OD im Zuge der L249 Ortslage Kreuzau Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 727 mit Schreiben vom 4. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 27.09.2012 berichtete die Dürener Zeitung in ihrer Lokalausgabe detailliert über die geplante Sanierung der L 249 im Zuge der Ortsdurchfahrt in einem näher spezifizierten Teilabschnitt. Die Angaben beruhten auf Informationen des Landesbetriebes Straßen NRW. Die Baumaßnahmen sollten Ende 2012 beginnen und 6 Monate dauern, wobei die Sanierungsstrecke in drei Bauabschnitte bei jeweiliger Vollsperrung eingeteilt werden sollten. Die Maßnahme werde zusammen mit dem Wasserverband Eifel Rur (WVER), der im Sanierungsbereich seinen Hauptsammler sanieren werde, durchgeführt. Am 12.11.12 teilte Straßen NRW dem Kreuzauer Baudezernenten auf Anfrage hin telefonisch mit, dass die Maßnahme aus finanziellen Gründen auf nicht absehbare Zeit zurückgestellt werden muss. Im Jahre 2013 werde ein Ausbau auf jeden Fall nicht erfolgen. 1. Aus welchem Grunde veröffentlicht Straßen NRW detailliert eine geplante Sanierungsmaßnahme einer Landstraße mit Information an die Bürger über Sperrungen und Zeitabläufe, wenn überhaupt nicht geplant ist die Maßnahme in absehbarer Zeit durchzuführen? Zur Transparenz der in ihrer Erfordernis unbestrittenen Erhaltungsmaßnahme und zur Erhöhung der Akzeptanz der damit verbundenen verkehrlichen Auswirkungen wird frühzeitig mit der Information und den erforderlichen Abstimmungsprozessen begonnen. Angesichts der konsequenten Bestrebungen zur Haushaltskonsolidierung weist der Landesbetrieb Straßenbau dabei üblicherweise stets auf die finanziellen Abhängigkeiten und die damit verbundenen zeitlichen Unbestimmtheiten solcher Projekte hin. Dieses Verfahren ist auch für die Sanierung der OD Kreuzau gewählt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1796 2 2. Der Wasserverband Eifel Rur hat Mittel bereitgestellt, um im angesprochenen Teilstück zeitgleich eine fällige Kanalsanierung durchzuführen. Weshalb werden die damit auftretenden Synergien einer gemeinsamen Baumaßnahme nicht zum finanziellen Nutzen des Landes eingesetzt? Wasserverband und Straßenbauverwaltung befinden sich in enger Abstimmung, so dass sichergestellt ist, dass die Vorteile einer gemeinsamen Baumaßnahme genutzt werden. 3. Wann ist mit der Sanierung des völlig desolaten Teilstückes der L249 in der Ortslage Kreuzau zu rechnen, auf dem täglich nach Zählungen der Gemeinde Kreuzau rd. 20.000 Fahrzeuge unterwegs sind? Der Baubeginn ist abhängig von den jährlich bereitstehenden Finanzmitteln im Landeshaushalt für die Erhaltung der Landesstraßen. Die Verabschiedung des Landeshaushaltes 2013 steht noch bevor.