LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1813 08.01.2013 Datum des Originals: 07.01.2013/Ausgegeben: 11.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 696 vom 22. November 2012 des Abgeordneten Robert Stein PIRATEN Drucksache 16/1522 Umzug des Landesbetriebs Wald und Holz von Münster nach Arnsberg Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 696 mit Schreiben vom 7. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus einem Artikel der Westfälischen Rundschau vom 16.10.2012 ist zu entnehmen, dass der Umzug des Landesbetriebes Wald und Holz von Münster nach Arnsberg eingestellt worden sei. Die westfälische Rundschau erwähnt, dass auch persönliche Gründe der Führung des Landesbetriebes einen Umzug verhindern könnten. Für den Umzug gibt es von der Vorgängerregierung der 14. Legislaturperiode bereits einen Kabinettsbeschluss. Offiziell begründet der Landesbetrieb Wald und Holz, dass in Arnsberg keine passende Immobilie zu finden sei. 1. Was verhindert den Umzug des Landesbetriebes Wald und Holz von Münster nach Arnsberg? Grund für die seinerzeitige Entscheidung des Kabinetts, den Sitz des Landesbetriebs von Münster nach Arnsberg zu verlagern, war die Schaffung einer Kompensation in der Behördenstruktur für die am Standort Arnsberg beabsichtigte Auflösung der Bezirksregierung. Dieser Teil der Konzeption der Verwaltungsstrukturreform ist nicht erfolgt, so dass die wesentliche Grundlage für eine Verlagerung des Landesbetriebes an den Standort Arnsberg entfallen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1813 2 Eine Verlagerung ist unabhängig davon aber auch in der Sache nicht erforderlich. Die Erfüllung der administrativen Aufgaben des Landesbetriebes kann auch in Zukunft vom Standort Münster aus wahrgenommen werden. Die ganz überwiegende Zahl der Beschäftigten der Zentrale des Landesbetriebs ist im Fachbereich „Zentrale Dienste“ eingesetzt und führt die Aufgaben vom Standort Münster aus. Die Aufgabenerledigung vom Standort Münster aus hat sich nicht nur bewährt, sondern garantiert eine effektive Erfüllung der Aufgaben in diesem Bereich. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind auch Kostengesichtspunkte zu betrachten, denn eine Verlagerung der Hauptverwaltung hätte einen Aufwand von mehr als 2 Mio. Euro zur Folge. Dieser setzt sich aus gebäudebezogenen Aufwänden, mitarbeiterbezogenen Aufwänden und im Zusammenhang damit stehenden Sachkosten zusammen. 2. Plant die Landesregierung, den Kabinettsbeschluss der Vorgängerregierung der 14. Legislaturperiode umzusetzen? Aus den oben dargestellten Gründen besteht derzeit kein Anlass die Zentrale des Landesbetriebs nach Arnsberg zu verlagern. 3. Wenn ja: Welche Kosten kommen auf das Land Nordrhein-Westfalen durch den Umzug zu? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wenn nein: Aus welchen Gründen kann der Umzug nicht vorgenommen werden? Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten und des geringen finanziellen Spielraums des Landesbetriebes ist aus wirtschaftlichen und umweltpolitischen Erwägungen von einem Umzug des Landesbetriebes nach Arnsberg abzusehen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. 5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch, dass die Verwaltung getrennt in zwei Städten arbeitet? Durch zwei Verwaltungsstandorte in Münster und Arnsberg fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Aufgabenwahrnehmung regelmäßig im ganzen Land erfolgt.