LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1817 09.01.2013 Datum des Originals: 08.01.2013/Ausgegeben: 14.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 666 vom 14. November 2012 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/1441 Stromnetzausbau in Nordrhein Westfalen Wie geht die Landesregierung mit den Sorgen der Anwohner um? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 666 mit Schreiben vom 8. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energiewende ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Vor allem der Ausbau der Hoch- und Höchstspannungsnetze in Deutschland stellt alle Beteiligten vor großen Aufgaben. Beim der vom Ausbau unmittelbar betroffenen Bevölkerung muss für die erforderlichen Maßnahmen geworben werden. Gleichzeitig gilt es Wege zu suchen, um die Belastung für die Betroffenen zu niedrig wie möglich zu halten und unnötige Härten zu vermeiden. Die Energiewende kann nicht von wenigen Schultern getragen werden, sondern die Lasten müssen gerecht verteilt werden. Teile der Gemeinde Metelen werden bereits seit Jahrzehnten von einer 220 Kv Freilandleitung überspannt. Vor Ort bestehen daher starke Widerstände die bestehende Trasse zu erweitern . Es herrscht der Wunsch vor, die Trasse unterirdisch mittels Erdverkabelung auszuführen , oder aber einen alternativen Trassenverlauf zu wählen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1817 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Energiewende stellt in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Für deren Gelingen ist eine umfassende Akzeptanz, insbesondere der unmittelbar betroffenen Bürger, eine wesentliche Voraussetzung. Hierfür sind das Werben für die erforderlichen Maßnahmen, aber auch eine möglichst große Transparenz bei der Projektdurchführung und in den notwendigen Verwaltungsverfahren geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus ist es sinnvoll und durch die einschlägigen Rechtsnormen ohnehin geboten, die Belastungen für die Betroffenen zu minimieren. Das geplante Ausbauvorhaben bei Metelen ist Teil des Leitungsbauprojekts Wesel - Meppen , das dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) unterfällt. Von Süden kommend befinden sich einige Abschnitte bis Legden in Planfeststellungsverfahren oder in Vorbereitung auf Planfeststellungsverfahren; der Vorhabenträger (Amprion GmbH) ist planerisch noch nicht „in Metelen angekommen“. Je nach Ausgang der vorhergehenden Planfeststellungsverfahren könnte es sein, dass der Vorhabensträger ab der davor liegenden Kreuzung mit der Autobahn A 31 eine andere Trassenführung wählt, und Metelen nicht mehr betroffen wäre. Das ist gem. Aussage der Amprion GmbH derzeit jedoch noch nicht absehbar. 1. Wie bewertet die Landesregierung den Wunsch der Anwohnerinnen und Anwoh- ner in Metelen, den geplanten Ausbau der Stromtrasse mittels Erdverkabelung durchzuführen? Zu Vor- und Nachteilen der Erdverkabelung ist bereits umfänglich in der Antwort auf die Kleine Anfrage 281 Stellung genommen worden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Bericht der Landesregierung „Netzausbau in Nordrhein-Westfalen“ Vorlage 16/140. Der Wunsch der Anwohner nach Erdverkabelung ist verständlich. Ob die Trassenführung Metelen tangieren wird, ist z. Z. noch nicht absehbar. Falls Metelen nicht berührt werden sollte, würde sich eine Erdverkabelung ggf. erübrigen. In die Erwägungen müsste zusätzlich einfließen, welche Auswirkungen eine Erdverkabelung auf das zu querende Waldgebiet hätte . In jedem Fall müsste sichergestellt sein, dass die höheren Kosten für die Erdverkabelung durch die Bundesnetzagentur anerkannt werden, da diese grundsätzlich nur die Kosten der jeweils günstigsten zulässigen Alternative berücksichtigen darf. 2. Inwieweit wird sich die Landesregierung für den Fall, dass sich eine Erdverkabe- lung nicht realisieren lässt, für eine alternative Routenführung einsetzen? Sollte Metelen durch die geplante Trassenführung berührt werden und eine Erdverkabelung nicht in Betracht kommen, wäre die zuständige Planfeststellungsbehörde – die Bezirksregierung Münster - gehalten, mögliche alternative Routenführungen im Abwägungsprozess zum Planfeststellungsbeschluss zu prüfen. 3. Inwieweit könnten dem Ausbau der Stromtrasse im Bereich Metelen nach Er- kenntnissen der Landesregierung immissionsrechtliche oder andere Gründe entgegenstehen? Aussagen hierzu lassen sich erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens treffen. Maßgeblich für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung sind die Grenzwerte der 26. BImschV, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1817 3 die derzeit von der Bundesregierung novelliert wird. Die Landesregierung wird sich in dem Verordnungsgebungsverfahren für ambitionierte Vorsorgeregelungen einsetzen. 4. Welche Forschungsvorhaben unterstützt die Landesregierung zur Feststellung der Eignung von Erdkabeln als Alternative zu Freileitungen? Die Landesregierung führt keine eigenen Forschungsarbeiten hierzu durch, weil Erdkabel als technische Alternative zu Freileitungen auch auf der 380 kV-Ebene grundsätzlich geeignet sind und weitere Betriebserfahrungen, über bereits realisierte Erdverkabelungen in anderen Ländern hinaus, in den Pilotprojekten nach dem EnLAG und dem NABEG gewonnen werden . Eigene Forschungsvorhaben sind daher aus Sicht der Landesregierung nicht notwendig . 5. Ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage 281 aus der vergangenen Wahl- periode (Drs. 15/1055) rechnet die Landesregierung mit erheblichen Widerständen bei den geplanten Leitungsbauvorhaben. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zwischenzeitlich ergriffen, um dem von ihr selbst erwarteten Widerstand entgegen zu wirken? Die Landesregierung nimmt die berechtigten Anliegen von Anliegern und anderen Betroffenen sehr ernst. In der Planungsphase obliegt die Öffentlichkeitsarbeit dem Vorhabenträger. Die Amprion GmbH hat diese Aufgabe jeweils frühzeitig wahrgenommen. Spezielle Aufgabe der Planfeststellungsbehörde nach Einleitung des Verfahrens ist es dann, im Anhörungsverfahren durch entsprechende Vorbereitung und Leitung des Erörterungstermins einen substantiellen, von gegenseitigem Vertrauen aller Verfahrensbeteiligten getragenen Dialog zu ermöglichen - als Basis für eine planerische Abwägung nach gemeinwohlorientierten Maßstäben im Anschluss an das Anhörungsverfahren. Ein wesentlicher Schritt der mit dem Netzausbau befassten Ministerien war die Fachgesprächsveranstaltung des MKULNV am 25.01.2012 in Düsseldorf zum Thema „ Wie können Gesundheitsschutz und Vorsorge beim Ausbau des Stromnetzes in NRW umgesetzt werden ?“ Hier legte die Landesregierung ihre Position zum Ausbau der Stromnetze, zum Gesundheitsschutz und zur Vorsorge von niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern dar. Danach ist zur Verbesserung der Akzeptanz von neuen Stromleitungsprojekten auf zwei relevante Aspekte hinzuweisen, zum einen die Sicherstellung eines ausreichenden Schutzniveaus und zum anderen die Möglichkeiten der Beteiligung am Planungs- und Genehmigungsprozess . Daneben sind in einem Planungsverfahren weitere Aspekte abzuwägen , namentlich technische und wirtschaftliche. Erforderlich ist ein sorgfältiger Prozess des Risikomanagements und der Risikokommunikation, den die Landesregierung nach Kräften unterstützt. Die Landesregierung legt dementsprechend auch auf die Beteiligung der Bürger am weiteren Netzausbau wert und hat bereits im Juni 2012 eine Informationsveranstaltung zur Netzentwicklungsplanung im Rahmen ihres Energiedialogs durchgeführt.