LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1832 10.01.2013 Datum des Originals: 09.01.2013/Ausgegeben: 15.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 719 vom 28. November 2012 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/1579 Sicherheitsüberprüfung Urananreicherungsanlage Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 719 mit Schreiben vom 9. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit März 2011 verweist die Landesregierung immer wieder auf die Durchführung einer „vorgezogenen “ Sicherheitsüberprüfung, zuletzt in Drucksache 16/1244 vom 30. Oktober 2012 als Antwort auf die Kleine Anfrage 496 des Abgeordneten Kai Schmalenbach. Allerdings teilt die Landesregierung auch hier nicht mit, wann mit dem Abschlussbericht der Sicherheitsüberprüfung zu rechnen ist. Dennoch greift die Landesregierung den Ergebnissen in ihren Antworten augenscheinlich schon vorweg und kündigt eine Überprüfung durch einen externen Rechtsgutachter an. Zudem spricht die Landesregierung von „risikomindernden Maßnahmen “ an der Urananreicherungsanlage Gronau zum Schutz gegen Flugzeugabstürze. Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage 496 des Abgeordneten Kai Schmalenbach, PIRATEN, Drucksache 16/977, wurde nicht nach Terminen für einen Abschlussbericht der Sicherheitsüberprüfung gefragt. Die Antwort der Landesregierung enthält demzufolge auch keine diesbezüglichen Terminaussagen. Die Hinzuziehung eines Rechtsgutachters nimmt kein Ergebnis vorweg, sondern erfolgt im Hinblick auf eine rechtssichere Umsetzung der erstmals für die Sicherheitsüberprüfung anzuwendenden Bestimmungen des § 19a Abs. 3 und 4 des Atomgesetzes . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1832 2 1. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Abschlussbericht der Sicherheits- überprüfung? Die Ergebnisse der hinzugezogenen Sachverständigen wurden Ende 2012 vorgelegt. Jetzt werden die Sachverständigen-Gutachten durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde abgenommen und ausgewertet. 2. Warum hat sich die Sicherheitsüberprüfung so lange hingezogen? Wie aus der Beantwortung der Frage 1 zur Kleinen Anfrage 496, Drucksache 16/1244, hervorgeht , ist der Ablauf und die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung sehr aufwändig und komplex. Die Erstellung der Unterlagen durch die Betreiberin, ca. 100 Ordner, dauerte bis Anfang 2012. Die Prüfung dieser Unterlagen durch die hinzugezogenen Sachverständigen nimmt erfahrungsgemäß etwa ein Jahr in Anspruch. 3. Wie oft besuchten die Atomaufsicht und die Gutachter die Urananreicherungsan- lage Gronau im Zuge der Sicherheitsüberprüfung (bitte Besuche nach Datum aufschlüsseln)? Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde und deren hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen (Öko-Institut, Darmstadt, TÜV Süd, München, und Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit - GRS, Köln) haben im Zuge der Sicherheitsüberprüfung die Urananreicherungsanlage an folgenden Terminen besucht: Öko-Institut: 27.02.2012 28.02.2012 08.05.2012 16.08.2012 28.08.2012 29.08.2012 07.11.2012 08.11.2012 TÜV Süd: 27.02.2012 28.02.2012 29.02.2012 21.08.2012 GRS, Köln: 23.02.2012 23.08.2012 21.11.2012 Außerdem fanden übergeordnete Fachgespräche der atomrechtlichen Aufsicht mit den unabhängigen Sachverständigenorganisationen ohne Beteiligung der Betreiberin statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1832 3 Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat an den vorgenannten Terminen, soweit erforderlich, teilgenommen und weitere Einzelfragen zur Sicherheitsüberprüfung im Rahmen ihrer kontinuierlichen Aufsichtstätigkeit angesprochen. 4. Welche „risikomindernden Maßnahmen“ (wie in Drucksache 16/1244 beschrie- ben) gegen Flugzeugabstürze wurden an der Urananreicherungsanlage Gronau konkret getroffen? Als risikomindernde Maßnahme gegen Flugzeugabsturz herrscht unterhalb 2000 Fuß (ca. 600m) und in einem Abstand von 1,5 km der erkennbaren Grenzen der Urananreicherungsanlage Gronau ein Überflugverbot. Des Weiteren verfügt die Urananreicherungsanlage Gronau über geneigte FreilagerBetonflächen , die in ein unterirdisches Volllaufsystem entwässern. Damit wird ein länger anhaltender Brand von auslaufendem Kerosin in Folge eines Flugzeugabsturzes unterbunden und Vorsorge gegen ein Überdruckversagen der dort gelagerten, mit Uranhexafluorid gefüllten , Behälter getroffen. Weitergehende Informationen über Maßnahmen gegen (erzwungene) Flugzeugabstürze sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssachen eingestuft . Naheliegend dürfen diese daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 5. Wie oft mussten Vertreter der Firma Urenco im Zuge der Sicherheitsüberprüfung bei der Atomaufsicht in Düsseldorf vorsprechen, um evtl. Unklarheiten zu erläutern (bitte nach Themen und Terminen aufschlüsseln)? Zweckmäßiger Weise fanden diese Termine vor Ort statt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.