LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1848 10.01.2013 Datum des Originals: 10.01.2013/Ausgegeben: 15.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 631 vom 30. Oktober 2012 der Abgeordneten Andrea Milz und Ilka von Boeselager CDU Drucksache 16/1357 Welche nordrhein-westfälischen Industriebetriebe sollen nach Ansicht der Landesregierung in Zukunft mit der EEG-Umlage belastet werden? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 631 mit Schreiben vom 10. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis heute ist geltendes Recht, dass besonders energieintensive Unternehmen aus Gründen des Schutzes des Industrie- und Wirtschaftsstandorts Deutschland und des Erhalts der damit verbundenen Arbeitsplätze von der EEG-Umlage befreit werden können. Jetzt haben der ehemalige Bundesumweltminister und heutige SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel und der ehemalige Bundesumweltminister und heutige Fraktionsvorsitzende von Bündnis‘90/Die Grünen im deutschen Bundestag, Jürgen Trittin, vorgeschlagen, die vorgenannten Industriebetriebe zukünftig mit dieser EEG-Umlage zu belasten. Nach unserer Kenntnis sind derzeit deutschlandweit fast 1.000 Betriebsstellen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit, davon 265 in Nordrhein-Westfalen. 1. Welche Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn sind derzeit konkret von der Zahlung der EEG-Umlage befreit? In der online veröffentlichen Tabelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die derzeit 979 in Deutschland durch die Besondere Ausgleichsregelung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1848 2 der EEG-Umlage befreiten Abnahmestellen (Unternehmen und Unternehmensteile) aufgeführt . Diese Liste ist auf folgender Webseite abrufbar: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/besar _2012.xls 2. Wie viele Arbeitsplätze sind von den vorgenannten einzelnen Unternehmen ab- hängig (Bitte jeweils nach Unternehmen getrennt aufschlüsseln)? Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele Arbeitsplätze jeweils von den einzelnen im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn ansässigen Unternehmen abhängig sind, die die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen. 3. Welche Gründe liegen im Einzelfall für die jeweilige Befreiung vor? Die Voraussetzung für die Befreiung sind in den §§ 40 ff. EEG gesetzlich vorgegeben. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Befreiung gemäß der dort genannten Tatbestandsmerkmale erfolgt. 4. Welche dieser Unternehmen werden nach Ansicht der Landesregierung zu Un- recht von der EEG-Umlage befreit? Die Entscheidung über die Befreiung von der EEG-Umlage wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß der gesetzlichen Vorgaben getroffen. Die Landesregierung hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass das BAFA im Rahmen des geltenden Rechts über die Anträge rechtmäßig entscheidet. 5. Welche Folgen hätte der von Gabriel und Trittin gemachte Vorschlag nach An- sicht der Landesregierung für vorgenannten einzelnen Unternehmen und die von diesen abhängigen Arbeitsplätzen? Da die Landesregierung keine Einzelangaben zu den von der Besonderen Ausgleichsregelung befreiten Unternehmen hat (s. Antwort zu Nr. 1 und 2), kann sie auch keine Angaben über die Auswirkungen des Wegfalls der Befreiung für die einzelnen Unternehmen machen. Deren wirtschaftliche Situation bestimmt sich darüber hinaus nicht nur allein über die Befreiung von der EEG-Umlage, sondern über viele weitere Faktoren.