LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1867 14.01.2013 Datum des Originals: 11.01.2013/Ausgegeben: 17.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 763 vom 12. Dezember 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/1711 Entlastungen der Kommunen durch Übernahme der Grundsicherung durch den Bund? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 763 mit Schreiben vom 11. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kommunen wurden durch die Rot-Grüne Bundesregierung ab dem Jahre 2003 mit den Kosten der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ belastet. Durch die schrittweise Übernahme der Grundsicherungsausgaben übernimmt der Bund künftig die Kosten, die vor kurzem noch größtenteils von den Kommunen zu tragen waren. Die Kostenübernahme des Bundes für die Ausgaben ist bereits in diesem Jahr von 16 auf 45 Prozent gestiegen. Geplant ist, dass im nächsten Jahr 75 Prozent und ab 2014 die Kosten zu 100 Prozent vom Bund übernommen werden. Bis jetzt erstattet der Bund die Nettoausgaben des Vorvorjahres, künftig werden die Nettoausgaben des jeweiligen Kalenderjahres erstattet. Durch das Weiterlaufen der Kostenübernahme würden die Kommunen bundesweit bis 2016 nach ersten Schätzungen um circa 20 Milliarden Euro entlastet. Die Kommunen in Nordrhein -Westfalen könnten mit Entlastungen in Höhe von rund 800 Millionen Euro im Jahr 2013 und von mehr als 1 Milliarde Euro ab dem Jahr 2014 rechnen. Im Zuge der Fiskalpakteinigung wurde beschlossen, dass das Thema Eingliederungshilfe im Rahmen der kommenden Wahlperiode auf Bundesebene angegangen werden soll. Dazu gibt es jedoch noch keine konkreten gesetzlichen Ausführungen einer anteiligen Kostenübernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund. Dennoch würde in einigen Kommunen bereits eine Entlastung bei den Kosten der Eingliederungshilfe in die mittelfristige Finanzplanung konkret mit einberechnet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1867 2 1. Wie hoch ist die Entlastung jeweils in den Kommunen im Jahr 2012 durch die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung? Die Antwort zur gestellten Frage ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Zusammenstellung . 2. Welche Entlastungen sind im Jahr 2013 und 2014 jeweils in den Kommunen zu erwarten? Der Bund nimmt ab 1. Januar 2013 seine Erstattungen auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden laufenden Nettogrundsicherungsausgaben vor. Berechnungsgrundlage sind somit die zukünftig entstehenden Grundsicherungsausgaben. Wie sich die Ausgaben bei den einzelnen Kommunen im Jahr 2012 entwickelt haben oder sich ab dem Jahr 2013 entwickeln werden, ist noch nicht bekannt. Konkrete Berechnungen bezogen auf die einzelnen Kommunen und zu den jeweiligen Entlastungen für die Jahre 2013 und 2014 liegen daher nicht vor. Im Übrigen wird auf die Anlage zur Beantwortung der Frage 1 verwiesen, die als Anhaltspunkt für die Erstattungen ab 2013 dienen kann. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Handhabung in einzelnen Kommunen, be- reits jetzt die Entlastung bei der Eingliederungshilfe durch eine mögliche Beteiligung des Bundes an diesen Kosten im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzubeziehen? Die Einbeziehung zukünftiger Entlastungen im Rahmen der Finanzplanung wird von den Kommunalaufsichtsbehörden nicht akzeptiert, solange keine gesetzgeberischen Vorbereitungs - oder Umsetzungsschritte seitens des Bundes erfolgt sind, die eine gemeindescharfe Darstellung der finanziellen Wirkungen ermöglicht. 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, welche Kommune mit Einspa- rungen durch eine Bundesbeteiligung Eingliederungshilfe in der mittelfristigen Finanzplanung planen? Siehe Antwort auf Frage 3.