LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/187 09.07.2012 Datum des Originals: 06.07.2012/Ausgegeben: 12.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 21 vom 31. Mai 2012 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/40 Renate Hendricks MdL (SPD) – Garant für die innere Sicherheit der Stadt Bonn? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 21 mit Schreiben vom 6. Juli 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die SPD-Abgeordnete Renate Hendricks MdL bewarb sich im Landtagswahlkampf 2012 im Wahlkreis 30 (Bonn II) unter der Überschrift „Mehr Schutz durch Polizei versprochen – gehalten “ mit folgendem Anzeigentext für ein Direktmandat: „Als Mitglied der Regierungskoalition habe ich erreicht, dass Bonn mehr und junge Polizisten bekam. Durch die zusätzlichen Beamten hat sich die Lage bereits verbessert.“ (http://spdnet.sozi.info/nrw/bonn/renhendricks/dl/RHendricks_Sicherheit.pdf) Beide Aussagen stehen im Widerspruch zur Sach- und Rechtslage. Die Verteilung von Polizeikräften erfolgt bereits seit 1996 nicht mehr aufgrund politisch gesteuerter Parameter, sondern aufgrund der so genannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung “ (BKV). Das objektivierte Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen), die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt. Dies hat auch der Minister für Inneres und Kommunales in der vergangenen Wahlperiode mehrfach ausdrücklich betont (vgl. dazu die Antwort auf die Kleine Anfrage 854 vom 29. Juni 2011, Drs. 15/2522, sowie die Antwort auf die Kleine Anfrage 1136 vom 15. September 2011, Drs. 15/3182). In diesem Zusammenhang erklärte der Minister für Inneres und Kommunales außerdem, dass „die Kriminalitätsentwicklung (…) nur bedingt durch die Anzahl eingesetzter Polizeibeamtinnen und -beamter positiv zu beeinflussen“ sei (Drs. 15/3182, S. 3). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/187 2 Unabhängig von dem Verfahren der Zuweisung von Polizeikräften entbehrt auch Frau Hendricks ‘ Behauptung einer vermeintlichen „Verbesserung“ der Kriminalitätslage in Bonn jeder Grundlage. Ausweislich der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes ist die Quote der aufgeklärten Straftaten in Bonn unter rot-grüner Regierungsverantwortung dramatisch gesunken (2009: 53,5 %; 2010: 45,0 %; 2011: 44,7 %). Dies entspricht einer Verschlechterung um fast zehn Prozent binnen zwei Jahren. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Inneren Sicherheit aber auch der demografische Wandel stellten die Polizei in Nordrhein-Westfalen vor immer neue Herausforderungen. Deshalb ist es für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen, die Leistungsfähigkeit der Polizei weiterhin zu stärken. Sie wird daher an ihrer schon in der letzten Legislaturperiode eingeschlagenen Linie festhalten und die Ausbildungsmöglichkeiten mit der jährlichen Einstellung von 1.400 Anwärterinnen und Anwärtern ausschöpfen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurde die Zuweisung von Polizeikräften an das Polizeipräsidium Bonn in den ver- gangenen Jahren aufgrund von Regierungsentscheidungen oder aufgrund der BKV vorgenommen? Die Personalzuweisungen an alle Kreispolizeibehörden (KPB) und damit auch an das Polizeipräsidium (PP) Bonn erfolgen auf Grundlage der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV). Um eine verlässliche Personalplanung und -entwicklung sowie ausgewogene Altersstrukturen in den KPB gewährleisten zu können, ist auch die Steuerung der konkreten Zuweisung von Versetzungswilligen bzw. des Nachersatzes erforderlich. Daher ist im Nachersatz- / Versetzungsverfahren 2011 in einigen KPB, u. a. eben auch beim PP Bonn, die Verteilung des Nachersatzes durch Versetzungen aus persönlichen und dienstlichen Gründen vorgenommen worden, d.h. abhängig von der Altersstruktur der zur Versetzung anstehenden Beamtinnen und Beamten ist dort teilweise eine gemischte Zuweisung aus den Versetzungslisten und Berufsanfängerinnen und -anfängern erfolgt. Diese Verfahrensweise soll in KPB mit besonders belasteten Altersstrukturen zu zeitnahen, kontinuierlichen und letztlich langfristigen Verbesserungen führen. Daneben muss bei einigen KPB mit Bereitschaftspolizei, u.a. auch beim PP Bonn, die Einsatzfähigkeit dieser Einheiten gewährleistet werden. 2. Können einzelne Abgeordnete die Zuweisung von Polizeikräften an Kreispolizeibehörden beeinflussen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Können die regierungstragenden Fraktionen die Zuweisung von Polizeikräften an Kreispolizeibehörden beeinflussen? Die Personalzuweisung an Kreispolizeibehörden erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Kommunales. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/187 3 4. Weshalb ist die Aufklärungsquote in Bonn nach zwei Jahren rot-grüner Regierungsverantwortung um fast zehn Prozent eingebrochen? Die in der Kleinen Anfrage genannten Aufklärungsquoten beziehen sich auf das Gebiet der Stadt Bonn, nicht den Bezirk des Polizeipräsidiums Bonn (PP Bonn). Für den Bereich der Stadt Bonn stellt sich die Fall- und Aufklärungsquotenentwicklung für die vergangenen fünf Jahre wie folgt dar: *Steigerung wegen eines Ermittlungsverfahrens im Betrugsbereich mit 6.945 erfassten Delikten 35316 34425 41696* 35347 36656 2007 2008 2009 2010 2011 Fallzahl gesamt Stadt Bonn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/187 4 Für den Bezirk des Polizeipräsidiums Bonn stellt sich die Fall- und Aufklärungsquotenentwicklung für die vergangenen fünf Jahre wie folgt dar: *Steigerung wegen eines Ermittlungsverfahrens im Betrugsbereich mit 6.945 erfassten Delikten 45,2 45,9 53,5 45 44,7 2007 2008 2009 2010 2011 Aufklärungsquote % Stadt Bonn 48645 46439 53497* 48416 50052 2007 2008 2009 2010 2011 Fallzahl PP Bonn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/187 5 Deutlich sichtbar wird der verzerrende Einfluss des Ermittlungsverfahrens im Jahre 2009 auf die Gesamtfallzahl und die Aufklärungsquote (Steigerung gegenüber 2008 um 7,6 Prozentpunkte im Bereich der Stadt Bonn und um 6,8 Prozentpunkte im Bezirk des PP Bonn). Betrachtet man die Entwicklung ohne den verzerrenden Einfluss des Jahres 2009, so zeigt sich, dass die Aufklärungsquote im Bereich der Stadt Bonn in etwa gleich und im Bezirk des PP Bonn in den vergangenen zwei Jahren gestiegen ist. 5. Hält die Landesregierung die BKV auf der Grundlage der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auch in Zukunft für geeignet, um den Personalbedarf für die Polizei unseres Landes zu dokumentieren? Ja. Die BKV unterliegt der ständigen Fortentwicklung und Anpassung. Das Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt und ist aufgrund der damit einhergehenden Transparenz von den Kreispolizeibehörden akzeptiert. In der Vergangenheit sind bereits abweichende Ansätze zum aktuellen Berechnungsverfahren der BKV geprüft worden. Gute Gründe, die ein Abweichen von der bisherigen Systematik der BKV rechtfertigen, ergaben sich bislang nicht. 43,3 43,7 50,5 45,2 45,2 2007 2008 2009 2010 2011 Aufklärungsquote % PP Bonn