LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1878 14.01.2013 Datum des Originals: 14.01.2013/Ausgegeben: 17.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 663 vom 12. November 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/1416 Nationalparkplanungen: Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Aktivitäten der Landesregierung bei den Planungen zu einem Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe (Teutoburger Wald und Senne)? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 663 mit Schreiben vom 14. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat die Planungen für einen Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe (Teutoburger Wald und Senne) aktiv unterstützt, um im Dialog mit allen Beteiligten eine bestmögliche Lösung zu finden. So wurden verschiedene Studien und Gutachten in Auftrag gegeben, ein Schlichter bestellt und ein Nationalparkbüro eingerichtet. Nachdem nunmehr eine Variante eines Nationalparks ausgeschlossen ist, sollte im Sinne einer größtmöglichen Transparenz eine Bestandsaufnahme über die bisher angefallenen Kosten für die Aktivitäten der Landesregierung bei der Unterstützung der Planungen zu einem Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe (Teutoburger Wald und Senne) erfolgen. Vorbemerkung der Landesregierung Die bisher für die Planung entstandenen Kosten sind einzuordnen in die Bestrebungen der Landesregierung auf Basis der einstimmigen Landtagsbeschlüsse von 1991 und 2005 einen zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen - in Ostwestfalen-Lippe - einzurichten. Dies ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten ("Wir werden die Einrichtung des Nationalparks Senne -Egge/Teutoburger Wald gemäß einstimmigem Landtagsbeschluss vom April 2005 (Drs. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1878 2 13/6219) vorantreiben. Die Einrichtung des Nationalparks Senne wird unter der Federführung des Landes vorangebracht. Das Land will zudem mit seinen Möglichkeiten zur Errichtung eines Nationalparks Teutoburger Wald beitragen und die regionale Initiative begleiten.") und ist weiterhin Grundlage der weiteren Anstrengungen der Landesregierung. Die Leistungen , die aufgrund der bisher entstandenen Kosten erbracht worden sind, sind auch eine hilfreiche Grundlage für die zukünftige Entwicklung. 1. Auf welche Höhe belaufen sich die im Zusammenhang mit den Planungen eines Nationalparks in Ostwestfalen-Lippe (Teutoburger Wald und Senne) angefallenen Kosten, die vom Land Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Landesregierung sowie den nachgeordneten Landesbehörden, Betrieben und Einrichtungen des Landes getragen werden müssen, beziehungsweise übernommen wurden (bitte die einzelnen Kostenstellen/Haushaltstitel und Summen detailliert angeben )? Die Antwort zu Frage 1 ist auf die vom Kreis Lippe initiierte und voran getriebene Planung eines Nationalparks im Teutoburger Wald sowie zeitgleiche Aktivitäten in der Senne beschränkt . Im Jahr 2011 hat der Landesbetrieb Wald und Holz Sachkosten in Höhe von rund 60.000 Euro für das Informationsbüro aufgewendet. Im HH-Jahr 2012 wurden mit Stand 31.10.2012 rund 26.000 Euro verausgabt. Eine Auswertung bis zum Jahresende liegt noch nicht vor. Die Ausgaben erfolgten aus dem Budget des Landesbetriebs. Der Personalaufwand betrug im Haushaltsjahr 2011 rund 85.600 Euro. Im Haushaltsjahr 2012 werden die projektbezogenen Personalaufwendungen rund 150.000 Euro (inkl. Gemeinkosten) ausmachen (abschließende Zahlen zum Jahresende liegen noch nicht vor). Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1319 (Drucksache 15/3729) dargelegt, ist mit den Nationalparkplanungen vorhandenes Personal der Landesverwaltung befasst. Die Arbeiten werden in den Dienststellen aufgrund der jeweiligen Zuständigkeiten im laufenden Geschäft erbracht. Für extern vergebene Aufträge wurden aus Kapitel 10 030 Titel 671 82 rund 121.324 Euro aufgewandt, die dem Landesbetrieb vom MKULNV zugewiesen wurden. Für das Lückge-Gutachten wurden vom Landesbetrieb zur Analyse des Holzaufkommens und des Holzverbleibs im Teutoburger Wald in 2011/12 2.975 Euro/1.772,75 Euro aus dem Kapitel 10 260 Titel 682 12 verausgabt. Beim BLB wurden für die Bewertung der Tauschflächen Haushaltsmittel in Höhe von 264.418 Euro gebunden, hiervon wurden bereits 46.957,40 € in 2011 und 170.972,48 Euro in 2012 aus Kapitel 10 260 Titel 821 00 ausgezahlt. Ferner entstanden für die Eigenleistung des BLB interne Kosten in Höhe von 2.100 Euro. An Liquiditätshilfe wurden vom MKULNV in 2012 aus Kapitel 10 260 Titel 821 00 Gelder in Höhe von 862.500 Euro gezahlt, die innerhalb von 36 Monaten zinsfrei zurückzuzahlen sind. Für die Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens durch die Fa. Roland Berger wurden vom MKULNV im Haushaltsjahr 2011 aus Kapitel 10 030 Titel 633 76 Fördergelder in Höhe von 77.302 Euro ausgezahlt. Für den Runden Tisch Senne entstanden im HH-Jahr 2011 Kosten von 1.442,45 Euro, die vom MKULNV aus Kapitel 10 030 Titel 541 82 finanziert wurden . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1878 3 Für die Ausrichtung von Veranstaltungen wurden von der Natur- und UmweltschutzAkademie NRW rund 12.000 Euro verausgabt. Im MKULNV werden die Kosten nicht projektbezogen erfasst und können daher nicht entsprechend der Fragestellung angegeben werden. 2. Mit welchen Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung eines Nationalparks in Ostwestfalen-Lippe (Teutoburger Wald und Senne) stehen, plant die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013? Vor dem Hintergrund des aktuellen Standes der Planung für einen Nationalpark in OWL können zu dieser Fragestellung derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. 3. Zieht die Landesregierung in Betracht, ihr Engagement bei der Unterstützung der Planungen eines Nationalparks in Ostwestfalen-Lippe (Teutoburger Wald und Senne) ab einem bestimmten Schwellenwert einzustellen, um die Belastungen für den Landeshaushalt nicht ausufern zu lassen? Die Landesregierung verfolgt auch mit Blick auf die Nationalparkplanungen in OWL den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.