LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1880 14.01.2013 Datum des Originals: 11.01.2013/Ausgegeben: 17.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 751 vom 7. Dezember 2012 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/1676 Urenco-Verkauf Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 751 mit Schreiben vom 11. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2011 gibt es immer wieder Medienberichte, dass mehrere Anteilseigner des multinationalen Urananreicherers Urenco ihre Anteile verkaufen wollen. Urenco gehört zu jeweils einem Drittel dem britischen und niederländischen Staat sowie über eine gemeinsame Beteiligung den deutschen Energiekonzernen EON und RWE. Sowohl EON und RWE wie auch die britische Regierung wollen ihre Anteile nun verkaufen, die niederländische Regierung möchte ihre Anteile laut Medienberichten (vorerst) behalten. Urenco betreibt in Gronau die bundesweit einzige Urananreicherungsanlage, die für rund jedes zehnte AKW weltweit den Uranbrennstoff für die Brennelementeproduktion herstellen kann. Zudem betreibt Urenco zusammen mit AREVA das Joint Venture ETC (Enrichment Technology Company) zur Erforschung und Herstellung von Gaszentrifugen, die bei der Urananreicherung eine wesentliche Rolle spielen. ETC ist unter anderem in Gronau und Jülich aktiv. Allgemein bekannt ist, dass die Urananreicherung und insbesondere die ZentrifugenTechnologie der Urenco wesentliche Bausteine für die Herstellung von Atomwaffen darstellen (können) und deshalb gerade unter dem Aspekt der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen -Technologien äußerst sensibel sind. Die vdi-Nachrichten vom 16. November 2012 berichten nun, dass zahlreiche Unternehmen Interesse an der Übernahme der Urenco-Anteile haben, darunter Areva, ToshibaWestinghouse und das kanadische Uranunternehmen Cameco. Aber auch „die Kapitalanle- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1880 2 ger Apax, KKR, Carlyle und CVC“ seien interessiert. Ein Milliardär aus Hongkong sowie die russische Staatsfirma Tenex schieden angeblich aus politischen Gesichtspunkten aus. Nach den Verträgen von Almelo, Cardiff und Washington hat auch die Bundesregierung ein Mitsprache- und Vetorecht beim möglichen Verkauf der Urenco-Anteile. Da die Landesregierung in NRW die Atomaufsicht ausübt, ist auch sie an den Entscheidungen zu beteiligen. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau zum politischen Ziel erklärt. 1. Welche Informationen hat die Landesregierung zum möglichen Verkauf der Urenco-Anteile? Der Landesregierung liegen keine konkreten Informationen über einen Verkauf der Anteile von RWE und EON an der Uranit GmbH und damit zu der jeweils einem sechstel Beteiligung an der Urenco Ltd (Großbritannien) vor. 2. In welcher Weise ist die Landesregierung bereits von der Bundesregierung, EON und/oder RWE in den Verkaufs- und Begutachtungsprozess einbezogen worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Mitspracherechte hat die Landesregierung beim möglichen Verkauf der Urenco-Anteile (und damit indirekt auch der ETC-Anteile) konkret? Aufgrund von Patronatserklärungen, in der Verpflichtungen von RWE und EON gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Entsorgungsvorsorge für die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) geregelt sind, ist ein Verkauf nur mit Einwilligung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NordrheinWestfalen möglich. Die Einwilligung ist zu erteilen, wenn der Erwerber wirtschaftlich vergleichbar leistungsfähig ist und den Verpflichtungserklärungen beitritt. 4. Nach welchen Kriterien bewertet die Landesregierung die genannten möglichen Kaufinteressenten und die damit fälligen Veränderungen in der Struktur der Urenco-Anteilseigner (und damit indirekt auch der ETC-Anteilseigner) vor dem Hintergrund des für Deutschland angestrebten Atomausstiegs und der Gefahr der Weiterverbreitung von brisanter Nuklearwaffentechnologie an Dritte? Die Frage betrifft die Überwachung der internationalen Verträge von Almelo, Cardiff und Washington, für die die Bundesregierung (hier: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ) zuständig ist. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Debatte und Verhandlungen zum Verkauf von Urenco (und damit indirekt auch der ETC) vor dem Hintergrund des selbstgesteckten Ziels, die Urananreicherungsanlage Gronau stillzulegen? Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich bekanntlich wiederholt im Bundesrat für den konsequenten Ausstieg aus der Kernenergie und der damit verbundenen Beendigung der Kernbrennstoffanreicherung in Deutschland eingesetzt (vgl. Drucksache 147/12). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.