LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1919 16.01.2013 Datum des Originals: 15.01.2013/Ausgegeben: 21.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 754 vom 12. Dezember 2012 des Abgeordneten Klaus Kaiser CDU Drucksache 16/1694 Wann setzt die Landesregierung den Beschluss um, die Zentrale des Landesbetriebs Wald und Holz nach Arnsberg zu legen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 754 mit Schreiben vom 15. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat am 5. September 2006 umfassende Maßnahmen zur Umstrukturierung des Landesbetriebs Wald und Holz beschlossen. Eine der Maßnahmen war die Verlegung der Zentrale von Münster nach Arnsberg in die waldreichste Region Nordrhein-Westfalens. Bereits die Vorgängerregierung (vor 2005) hat davon gesprochen, dass Münster nur ein vorläufiger Sitz sei und hat in Aussicht gestellt, die Zentrale des Landesbetriebs nach Arnsberg zu verlegen. Arnsberg liegt nicht nur in mitten der waldreichsten Region des Landes, sondern verfügt bereits über wichtige Einrichtungen des Landesbetriebs, wie dem Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald sowie einigen Sondereinrichtungen. Einem aktuellen Bericht der Westfälischen Rundschau (16.10.2012) ist nun zu entnehmen, dass die Pläne nicht weiter verfolgt werden. Auf Nachfrage der WR heißt es, „dass die Pläne auf Eis gelegt seien“. Einem Bericht der Westfälischen Rundschau (23.01.2012) war bereits zu entnehmen, dass mit der Neubestellung von Andreas Wiebe zum Leiter des Landesbetriebs die gesamte Neuorganisation des Landesbetriebs Wald und Holz in Frage gestellt wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1919 2 1. Wann will die Landesregierung den Umzug von Münster nach Arnsberg durchführen ? Die Landesregierung hält derzeit einen Umzug der Hauptverwaltung des Landesbetriebs aus den unter den Antworten zu den Fragen 2 und 3 aufgeführten Gründen nicht für geboten. 2. Welche Gründe liegen vor, dass es bisher nicht zur Umsetzung der beschlosse- nen Pläne kam? Wie schon in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 696, Frage 1, ausgeführt, war der Grund für die seinerzeitige Entscheidung des Kabinetts, den Sitz des Landesbetriebs von Münster nach Arnsberg zu verlagern, die Schaffung einer Kompensation in der Behördenstruktur für die am Standort Arnsberg beabsichtigte Auflösung der Bezirksregierung. Dieser Teil der Konzeption der Verwaltungsstrukturreform ist nicht erfolgt, so dass die wesentliche Grundlage für eine Verlagerung des Landesbetriebes an den Standort Arnsberg entfallen ist. Eine Verlagerung ist unabhängig von dieser Grundlage aber auch in der Sache zurzeit nicht erforderlich. Die Erfüllung der administrativen Aufgaben des Landesbetriebes kann auch in Zukunft vom Standort Münster aus wahrgenommen werden. Die ganz überwiegende Zahl der Beschäftigten der Zentrale des Landesbetriebs ist im Fachbereich „Zentrale Dienste“ eingesetzt und führt die Aufgaben vom Standort Münster aus. Die Aufgabenerledigung vom Standort Münster aus hat sich nicht nur bewährt, sondern garantiert eine effektive Erfüllung der Aufgaben in diesem Bereich. 3. Gibt es neue fachliche Gründe, die gegen den Umzug sprechen? Im Rahmen der bis 2020 notwendigen Haushaltskonsolidierung sind Kostengesichtspunkte verstärkt in den Fokus getreten, denn eine Verlagerung der Hauptverwaltung hätte einen Aufwand von mehr als 2 Mio. Euro zur Folge. Dieser setzt sich aus gebäudebezogenen Aufwänden , mitarbeiterbezogenen Aufwänden und im Zusammenhang damit stehenden Sachkosten zusammen. Aus den zur Antwort zu Frage 2 geschilderten Gründen sollen diese Aufwände unterbleiben. Durch zwei Verwaltungsstandorte in Münster und Arnsberg fallen auch keine zusätzlichen Ausgaben an, da die Aufgabenwahrnehmung regelmäßig im ganzen Land erfolgt.