LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1921 16.01.2013 Datum des Originals: 16.01.2013/Ausgegeben: 21.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 761 vom 12. Dezember 2012 der Abgeordneten Astrid Birkhahn und Norbert Post CDU Drucksache 16/1709 Junge Menschen in Nordrhein-Westfalen ohne Abschlüsse Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 761 mit Schreiben vom 16. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Schul- und Ausbildungsmarktsituation verbessert sich für junge Menschen in Deutschland immer weiter und der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne einen Abschluss ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Dennoch erlangen nach wie vor eine große Zahl aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen keinen Schulabschluss bzw. dem einem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Auch der Abschluss einer Ausbildung gelingt nicht allen jungen Menschen. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2011/2012 die Schule ohne einen Schulabschluss bzw. dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verlassen? (bitte nach Schulformen und Geschlecht aufschlüsseln) 2. Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler entsprechen diese Zahlen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet : Die Zahl der Schulabgänger/innen am Ende des Schuljahres 2011/12 wird im Rahmen der Amtlichen Schuldaten (ASD) des Jahres 2012/13 erhoben. Diese Daten liegen noch nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1921 2 vor. Die entsprechenden Daten zum Schuljahr 2010/11 können der Antwort auf die Kleine Anfrage 592 (Drucksache 16/1595 vom 3. Dezember 2012) entnommen werden. 3. Wie viele Lehrverträge wurden 2012 abgeschlossen? Derzeit liegen nur die Daten für das Berufsbildungsjahr (1. Oktober 2011 bis 30. September 2012) vor. In diesem Zeitraum wurden in Nordrhein-Westfalen 124.111 Ausbildungsverträge abgeschlossen. 4. Wie hoch ist die Abbrecherquote bei den Auszubildenden 2012? (bitte auf- schlüsseln nach Geschlecht und Alter) Eine Abbrecherquote kann nur aus der Erhebung zum 31. Dezember 2012 errechnet werden , da zum 30. September nur die Anzahl der Neuabschlüsse, aber keine weiteren Merkmale erhoben werden. Die Erhebung zum 31. Dezember 2012 läuft erst an. Termin für erste Auswertungen ist Mai 2013. 5. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um junge Menschen nach dem Abbruch eines Ausbildungsverhältnisses zu unterstützen? Nordrhein-Westfalen setzt auf Prävention und damit auf die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen . Im Rahmen des flächendeckenden Neuen Übergangssystems erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 eine verbindliche, systematische Berufs- und Studienorientierung . Neben der Ermittlung und Förderung von Potentialen und berufsrelevanten Kompetenzen gehören dazu vor allem gezielte Praktika in Betrieben, um verschiedene Berufsfelder zu erkunden und eine kompetente Berufswahl zu ermöglichen. Vor Schulende wird mit den Schülerinnen und Schülern eine konkrete persönliche Anschlussvereinbarung geschlossen. Bereits bestehende Angebote, wie die Informationen über Beratungsangebote bei Ausbildungsabbrüchen im Internet oder die Förderung der „Starthelfenden“ bei den Kammern, sollen bestehen bleiben. Aufgrund der angestrebten regionalen Vernetzung der Akteure und der Angebote im Neuen Übergangssystem wird eine qualitative Verbesserung bestehender Angebote erwartet. Abbrecher aufgrund von Schwierigkeiten im Betrieb können bei einer funktionierenden Infrastruktur leichter und schneller in andere Betriebe (z. B. von den Starthelfenden ) vermittelt oder ausbildungsbegleitende Hilfen der Bundesagentur für Arbeit frühzeitiger eingesetzt werden.