LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1922 16.01.2013 Datum des Originals: 16.01.2013/Ausgegeben: 21.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 731 vom 23. November 2012 der Abgeordneten Christof Rasche, Dietmar Brockes und Henning Höne FDP Drucksache 16/1594 Steigende ÖPNV- und Transportkosten durch möglichen Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelungen bei der EEG-Umlage für Verkehrs- und Transportunternehmen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 731 mit Schreiben vom 16. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Bekanntgabe der EEG-Umlage für das Jahr 2013 durch die Übertragungsnetzbetreiber Mitte Oktober wurde von verschiedenen Seiten der Vorwurf erhoben, die Ausnahmetatbestände , das heißt die Besonderen Ausgleichsregelungen für energieintensive Unternehmen, würden den Strompreis übermäßig verteuern. Landesumweltminister Remmel forderte in diesem Zusammenhang, beispielsweise in einem Interview mit dem Deutschlandradio , eine deutliche Reduktion der Anzahl der von der Regelung begünstigten Unternehmen durch eine Beschränkung auf diejenige, die „wirklich in einem harten, internationalen Wettbewerb stehen.“ (siehe http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/ 1910440/) Von den teilweisen Entlastungen bei der EEG-Umlage profitieren insgesamt über 600 Unternehmen , die bundesweit über 850.000 Arbeitsplätze sichern. Daneben werden auch über 50 Schienenbahnen durch eine Begrenzung der EEG-Umlage begünstigt. Vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen lokalen und regionalen Bahnunternehmen nicht in einem „harten, internationalen Wettbewerb“ stehen, handelt es sich hierbei um ein verkehrspolitisches Steuerungsinstrument, das auf die intermodale Wettbewerbsfähigkeit zielt. Die Tatsache, dass Schienenbahnunternehmen auch von den Besonderen Ausgleichsregelungen profitieren , ist auf eine Entscheidung des damaligen Bundesumweltministers Trittin aus dem Jahr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1922 2 2004 zurückzuführen. Unter Bundesumweltminister Gabriel wurde im Jahr 2006 der „Schienenbahndeckel “, der eine Begrenzung des Begünstigungsvolumens festlegte, aufgehoben. Käme es nun zu einer Abschaffung bzw. Kürzung der Vergünstigungen bei der EEG-Umlage für Verkehrsunternehmen, haben sowohl die Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs als auch auf entsprechende Transporte angewiesene Unternehmen einen Kostenanstieg zu erwarten. 1. Setzt sich die Landesregierung für eine Abschaffung bzw. Senkung der Begren- zung der EEG-Umlage für Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. Schienenbahnunternehmen ein? Die Landesregierung setzt sich nicht für eine Abschaffung bzw. Senkung der Besonderen Ausgleichsregelung zur EEG-Umlage beim ÖPNV ein. Bei den aktuellen Diskussionen und Stellungnahmen der Landesregierung zur EEG-Umlage geht es um die Befreiungstatbestände der stromintensiven Industrie bzw. der Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 41 EEG. Die Befreiung des ÖPNV bzw. der Schienenbahnen ist in § 42 EEG geregelt. 2. Welche zusätzlichen Kostenbelastungen haben die Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie gewerbliche Nutzer entsprechender Transportangebote bei einer Abschaffung oder Senkung der Begrenzung der EEG-Umlage nach Einschätzung der Landesregierung zu erwarten? 3. Ist die EEG-Umlage respektive die bestehende Ausgleichsregelung für Unter- nehmen der Landesregierung ein geeignetes Instrument, um die Kosten für die Inanspruchnahme des jeweiligen Transportangebotes zu beeinflussen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um eine Fahrtkostensteigerung für den öffentlichen Personennahverkehr sowie einen Anstieg von Transportkosten zu vermeiden, wenn die entsprechenden Unternehmen die EEG-Umlage vollumfänglich zu zahlen haben? Die Fragen 2- 4 werden gemeinsam beantwortet: Eine Abschaffung bzw. Senkung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen gem. §42 EEG ist von der Landesregierung nicht intendiert (vgl. Antwort zu Frage 1). Die Landesregierung sieht daher keinen Anlass, sich an spekulativen Modellüberlegungen zu beteiligen.