LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1924 16.01.2013 Datum des Originals: 16.01.2013/Ausgegeben: 21.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 757 vom 3. Dezember 2012 des Abgeordneten Werner Lohn CDU Drucksache 16/1697 Südwestfalen (SWF) immer noch abgehängt? – Situation der Landstraßenerhaltungsmaßnahmen in Südwestfalen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 757 mit Schreiben vom 16. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die von der Landesregierung beantwortete Kleine Anfrage 511 wirft neue Fragen auf, die bisher aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Haushaltsgesetzgebungsverfahrens nicht geklärt werden konnten. Zwischenzeitlich hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen den Haushalt 2012 beschlossen. 1. Welche Haushaltsmittel zum Erhalt der Landesstraßen standen den einzelnen Regionalniederlassungen von Straßen.NRW seit dem Haushalt des Jahres 2010 zur Verfügung (einschließlich des beschlossenen Haushalts 2012 und nach einzelnen Niederlassungen aufgeschlüsselt)? Die Höhe der Ist-Ausgaben für die Erhaltung der Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen ist nachstehend tabellarisch zusammengefasst. Die Haushaltsmittel im Jahr 2012 stehen noch unter dem Vorbehalt des Jahresabschlusses 2012, der sich derzeit in Erstellung befindet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1924 2 Regionalniederlassung 2010 2011 2012 T € T € T € Münsterland (ML) 6.802 8.563 13.973 Niederrhein (NR) 9.208 10.815 10.521 Ostwestfalen-Lippe (OWL) 9.818 10.293 8.991 Rhein-Berg (RB) 10.876 12.311 14.715 Ruhr 6.438 8.307 5.914 Sauerland - Hochstift (SH) 9.813 10.894 12.920 Südwestfalen (SW) 13.961 15.537 14.247 Ville - Eifel (VE) 8.146 8.667 9.696 Hamm 16 3 2 Planungs- und Baucenter 136 0 0 Betriebssitz 1.479 2.786 3.955 Gesamt 76.693 88.175 94.934 2. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 511 werden Straßenzustand, Verkehrsbe- deutung und Verkehrssicherheit als landesweit gültige Kriterien genannt, die in allen Regionalniederlassungen bei der Erstellung des jährlichen Erhaltungsprogramms angewendet werden. Wie werden diese drei Teilaspekte bei der Bewertung jeweils gewichtet? Bei der Maßnahmenreihung der disponiblen Erhaltungsmaßnahmen berücksichtigen die Niederlassungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW den Aspekt Straßenzustand je zur Hälfte nach straßenbaulastträger- und straßennutzerorientierten Maßnahmen. Die Kriterien Verkehrsbedeutung und Verkehrssicherheit fließen aufgrund der landesweit sehr unterschiedlichen maßgeblichen Rahmenbedingungen (z. B. Topografie, Landschafts-, Siedlungs- oder Wirtschaftsräume) nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalles ein. 3. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 511 werden als weiteres Kriterium sonstige fachliche Belange, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, genannt. Welche „sonstigen fachlichen Belange“ sind gemeint? Sonstige fachliche Belange können u. a. Maßnahmenbündelung mit Dritten (z.B. Versorgungsträgern , Kommunen etc.), Umstufungen, Belange des Gewässerschutzes und der Gefahrenabwehr , besondere örtliche Gegebenheiten etc. sein. 4. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 511 wird dargestellt, dass für 2012 eine Bei- behaltung des Verteilungsmodus für die Verwendung der Erhaltungsmittel vorgesehen ist. Soll der Verteilungsmodus für die Verwendung der Erhaltungsmittel auch für 2013 beibehalten werden? Für das Jahr 2013 ist eine Beibehaltung des Verteilungsmodus vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1924 3 5. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 511, welche Erhaltungsmaßnahmen der Landessstraßen derzeit in den Gebieten der beiden Regionalniederlassungen Südwestfalen und Sauerland-Hochstift geplant bzw. umgesetzt werden, wird formal auf die Voraussetzungen des Artikels 82 der Verfassung für das Land Nordrhein -Westfalen verwiesen. Welche Erhaltungsmaßnahmen der Landessstraßen sind derzeit in den Gebieten der beiden Regionalniederlassungen Südwestfalen und Sauerland-Hochstift (hier Teilbereich der Kreise Soest und Hochsauerland) geplant bzw. werden umgesetzt? Sobald der Landesstraßenhaushalt 2013 verabschiedet ist, wird bekannt sein, in welcher Höhe Finanzmittel für die Erhaltung der Landesstraßen bereit stehen werden. Erst auf dieser Grundlage können die disponiblen Erhaltungsmaßnahmen 2013 konkret für die Gebiete der Regionalniederlassungen Südwestfalen und Sauerland-Hochstift festgelegt werden. Dies bleibt abzuwarten.