LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1933 21.01.2013 Datum des Originals: 18.01.2013/Ausgegeben: 24.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 769 vom 13. Dezember 2012 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Düngel PIRATEN Drucksache 16/1728 Präzisierung der Zahlen über Gewalttäter im Zusammenhang mit Fußball-spielen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 769 mit Schreiben vom 18. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ende November 2012 hat die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) den Jahresbericht Fußball für die Saison 2011/12 (Berichtszeitraum 01.07.2011 - 30.06.2012) veröffentlicht . Die ZIS weist hier unter anderem auf stark gestiegene Zahlen von Ermittlungsverfahren, Verletzungen und Einsatzstunden im Zusammenhang mit Fußballspielen hin, die der Innenminister des Landes NRW, Ralf Jäger, in einer Pressemitteilung seines Ministeriums als „Alarmsignal“ bezeichnet hat. Kurz nach der Veröffentlichung des Berichts sind jedoch starke Zweifel an der Aussagekraft der Zahlen aufgekommen, so dass eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen „Gewalt im Umfeld vom Fußball“ ohne eine genauere Aufschlüsselung der Zahlen nicht möglich scheint. Die Fraktion der Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalen bittet daher die Landesregierung, die Zahlen der ZIS für die letzten 3 Spielzeiten um Folgendes zu konkretisieren: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1933 2 Vorbemerkungen der Landesregierung Die in der Kleinen Anfrage erbetenen Daten werden weder im standardisierten polizeilichen Informationsaustausch Fußball erhoben noch in polizeilichen Statistiken erfasst. In den Statistiken der Strafrechtspflege werden entsprechende Verfahren nicht gesondert erfasst. Eine Sondererhebung, die landesweit eine händische Auswertung aller theoretisch in Betracht kommenden Vorgänge erfordern würde, ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 1. Wie viele der eingeleiteten Strafverfahren wurden gegen Personen eröffnet, die vor Eröffnung des Verfahrens in der Datei "Gewalttäter Sport" erfasst waren? (Bitte bei der Antwort auch die Kategorie aufführen, der die Fans zugeordnet waren / wurden.) s. Vorbemerkungen Der Datenbestand in der Datei "Gewalttäter Sport" verändert sich durch Speicherung neuer Sachverhalte und Löschungen kontinuierlich. Bei einer händischen Auswertung könnte deshalb nur ein Abgleich mit dem aktuellen Datenbestand erfolgen. Bei einer retrograden Auswertung kann damit diese Frage nicht beantwortet werden. 2. Gegen wie viele der Betroffenen lag zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ein Stadionverbot vor? Bitte aufschlüsseln nach bundesweit oder lokal. s. Vorbemerkungen Die Veranstalter sind für einen sicheren und geordneten Ablauf der Fußballveranstaltungen verantwortlich. Mit einem Stadionverbot schließt der Veranstalter potenzielle Störer, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf gefährden können, aus. Die Verbote werden auf der Grundlage des Zivilrechts und unter Beachtung der DFB Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten ausgesprochen. Stadionverbote sind damit ein präventiver Baustein im Sicherheitskonzept des Veranstalters. Stadionverbote haben daher grundsätzlich nur in Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch Bedeutung, d. h. in den Fällen, in denen eine Person unter Missachtung eines bestehenden Stadionverbots ein Stadion betritt. Bei einer retrograden Auswertung kann auch hier nur ein Abgleich mit der Liste der aktuell bestehenden Stadionverbote erfolgen. 3. Wie viele der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorbe- straft? s. Vorbemerkungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1933 3 4. Wie viele der Verfahren wurden eingestellt, ohne Anklage zu erheben? s. Vorbemerkungen 5. Mit welchem Ergebnis wurden die Verfahren, in denen Anklage erhoben wurde, beendet? Bitte differenzierte Auflistung (Freispruch, Einstellung gegen Auflagen, Strafmaß etc.) s. Vorbemerkungen