LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1934 21.01.2013 Datum des Originals: 18.01.2013/Ausgegeben: 24.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 770 vom 13. Dezember 2012 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Düngel PIRATEN Drucksache 16/1729 Bereichsbetretungs-Verbote im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 770 mit Schreiben vom 18. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Diskussion über die Maßnahmen von Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit Fußballspielen werden immer häufiger sogenannte "Bereichsbetretungs-Verbote" genannt, diese werde von Fans auch als Stadtverbote bezeichnet. Dazu gibt es leider weder von Seiten der ZIS (Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze) noch von anderen Quellen öffentlich verfügbare, belastbare Zahlen, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären. Vorbemerkungen der Landesregierung Bereichsbetretungsverbote sind ein geeignetes Mittel, um bereits im Vorfeld von Veranstaltungen Gefahren durch Gewalt suchende Personen zu reduzieren. Sie werden durch die zuständigen Kreispolizeibehörden (KPB) in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 Polizeigesetzes NW (PolG NW) verfügt. Die nordrhein-westfälischen KPB berichten seit dem 18. Januar 2011 im Rahmen des standardisierten Informationsaustauschs Fußball nach jeder Fußballbegegnung der ersten vier LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1934 2 Spielklassen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) über die Anzahl der ausgesprochenen Bereichsbetretungsverbote. Personenbezogene Daten werden in diesem Zusammenhang nicht übermittelt. 1. Wie viele Bereichsbetretungs-Verbote wurden in den letzten 3 Spielzeiten im Zu- sammenhang mit Sportveranstaltungen in NRW ausgesprochen? (Antwort bitte nach Sportart / Liga aufschlüsseln.) Saison 2010 / 2011 (ab dem 18. Januar 2011, Rückrunde) • Insgesamt 37 Spiele der Bundesliga, davon wurden bei neun Begegnungen 370 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt 59 Spiele der 2. Bundesliga, davon wurden bei 14 Begegnungen 38 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt zehn Spiele der 3. Liga, bei denen aus Anlass von keiner Begegnung Bereichsbetretungsverbote verfügt wurden • Insgesamt 117 Spiele der Regionalliga, davon wurden bei sieben Begegnungen 67 Bereichsbetretungsverbote verfügt Saison 2011 / 2012 • Insgesamt 85 Spiele der Bundesliga, davon wurden bei 21 Begegnungen 508 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt 85 Spiele der 2. Bundesliga, davon wurden bei 15 Begegnungen 176 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt 57 Spiele der 3. Liga, davon wurden bei vier Begegnungen 58 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt 234 Spiele der Regionalliga, davon wurden bei drei Begegnungen 43 Bereichsbetretungsverbote verfügt Saison 2012 / 2013 (bis zum 16. Dezember 2012) • Insgesamt 40 Spiele der Bundesliga, davon wurden bei drei Begegnungen 177 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt 32 Spiele der 2. Bundesliga, davon wurden bei vier Begegnungen 94 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt 34 Spiele der 3. Liga, davon wurden bei vier Begegnungen 134 Bereichsbetretungsverbote verfügt • Insgesamt 103 Spiele der Regionalliga, davon wurden bei sechs Begegnungen 49 Bereichsbetretungsverbote verfügt Über verfügte Bereichsbetretungsverbote aus Anlass von weiteren Sportveranstaltungen liegen keine Erkenntnisse vor. 2. Wie viele der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Aussprache des Bereichsbe- tretungs-Verbots mit einem Hausverbot für die jeweilige Sportstätte belegt? (Bei Fußballspielen bitte nach lokalen und bundesweiten Verboten differenzieren.) Diese Daten werden weder im standardisierten polizeilichen Informationsaustausch Fußball erhoben noch in polizeilichen Statistiken erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1934 3 Eine Sondererhebung, die landesweit eine händische Auswertung aller in Betracht kommenden Vorgänge erfordern würde, ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 3. Wie viele der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Aussprache des Verbots in der Datei "Gewalttäter Sport" aufgeführt? (Antwort bitte nach "Fan-Kategorie" der Eintragung aufschlüsseln.) s. Antwort zu Frage 2. 4. Gegen wie viele der Betroffenen lief zum Zeitpunkt der Aussprache des Verbots ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Straftaten bei Sportveranstaltungen ? s. Antwort zu Frage 2. 5. Wie viele der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Aussprache des Verbots vor- bestraft? s. Antwort zu Frage 2.