LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1936 21.01.2013 Datum des Originals: 18.01.2013/Ausgegeben: 24.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 779 vom 19. Dezember 2012 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/1755 Wie steht die Landesregierung zur Exzellenzförderung an einzelnen Schulen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 779 mit Schreiben vom 18. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Talente und Interessen von Kinder und Jugendlichen unterscheiden sich oftmals deutlich. Diesen jeweiligen Bedürfnissen, aber auch Neigungen muss individuell entsprochen werden . In den vergangenen Jahren hat man sich in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu einer solchen differenzierten Förderung gemacht. Dieses Ziel muss hierbei flächendeckend für alle Schülerinnen und Schüler gelten. Im letzten Jahrzehnt sind zu Recht eine Vielzahl schulischer Programme und zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt worden, die insbesondere schwächere Schülerinnen und Schüler fördern, ihre Defizite abbauen und Potentiale entfalten sollen. Neben diesen wichtigen Maßnahmen, die kontinuierlich fortgesetzt werden müssen, ist es für eine Gesellschaft allerdings ebenso unerlässlich, dass sie herausragende Talente und Exzellenz ermutigt und umfassend fordert. In der Primarstufe haben sich viele Grundschulen ein eigenständiges Profil erarbeitet, das insbesondere auch individuelle Talente und die individuellen Bedürfnisse der Kinder in den Blick nimmt. Auch wenn an den Grundschulen die individuelle Förderung oftmals bereits deutlich umfassender umgesetzt wird, als dies offenkundig an den weiterführenden Schulen der Fall ist (dies hat z.B. der Bericht „Qualitätsanalyse in Nordrhein-Westfalen, Impulse für die Weiterentwicklung von Schulen“ verdeutlicht), besteht auch in der Primarstufe eine weiterer Stärkungsbedarf der individuellen Förderung. Dies gilt nicht nur für zusätzliche Förderangebote für leistungsschwächere, sondern insbesondere auch für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler. So lautete unlängst ein Ergebnis der Präsentation der internationalen Grundschulvergleichsstudien (TIMSS und IGLU) zu erweiterten Lern‐ und Förderangeboten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1936 2 in Ganz‐ und Halbtagsgrundschulen: „Auffällig ist, dass an allen Schultypen deutlich mehr Angebote für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden als für leistungsstarke Viertklässlerinnen und Viertklässler.“ Gleichzeitig verdeutlichen die Untersuchungen, dass es in der Bundesrepublik im Vergleich zu den Spitzenländern an Grundschulen nicht ausreichend gelingt, besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler umfassend zu fördern. Daher ist es wichtig zu erfahren, mit welchen Maßnahmen die Landesregierung zukünftig die Förderung exzellenter Leistungen an Grundschulen stärken will. In den vergangenen Jahren hat sich auch eine Vielzahl von weiterführenden Schulen im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten einer solchen Aufgabe angenommen. Sie haben eigenständige Profile entwickelt, in dem gezielt ein Schwerpunkt auf die Exzellenzförderung von Kindern und Jugendlichen gelegt wird. Einige Schulen bilden hierbei geradezu Leuchttürme, die sich z.B. durch umfängliche Angebote zur naturwissenschaftlichen Forschung auszeichnen und sogar auf internationaler Ebene beachtliche Anerkennung erworben haben. Neuerdings lassen Rückmeldungen jedoch befürchten, dass diese Erfolge nicht die entsprechende Unterstützung und Würdigung durch die rot-grüne Landesregierung erfahren . Zwar wurde unlängst das gemeinsame Projekt mit der Stiftung Mercator „Lernpotenziale . Individuell fördern im Gymnasium“. initiiert. Dennoch zeigen andere Entwicklungen auf, dass gegebenenfalls individuelle Talente und damit letztendlich auch progressive und zukunftsorientierte Arbeit an Schulen nicht die notwendige Unterstützung erhält, die sie verdient . Exemplarisch kann auf das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium in Bonn verwiesen werden, wobei es jedoch darüber hinaus weitere kritische Rückmeldungen gibt. Dieses Gymnasium verfügt neben einem musikalischen traditionell über einen herausragenden MINT-Schwerpunkt. An diesem Gymnasium gibt es z.B. MINT–Leistungsgruppen und es bestehen umfangreiche zusätzliche Kursangebote von Physik über Chemie bis hin zu einem Gyrokopter-Projektkurs. Die Schule arbeitet intensiv mit Universitäten zusammen, so etwa in Informatikprojekten mit der RWTH – Aachen, im Bereich Neurobiologie mit dem Institut für Epileptologie der Universität Bonn des Weiteren besteht eine Zusammenarbeit bei Facharbeiten in Chemie sowie bei Vorlesungen und Seminaren mit der Universität Bonn, aber auch internationalen Kooperationen mit der Universität Utrecht. Darüber hinaus fanden umfangreiche Teilnahmen an MINTVeranstaltungen und Wettbewerben statt, so z.B. an der Internationalen Mathematik – Olympiade oder der Maastricht Mathematical Modeling competition, bei der das Team mehrfach den ersten Platz belegte. Auch beteiligt sich die Schule an MINTec – Camps, etwa in Potsdam sowie der Ideen-Expo in Hannover. Um bereits sehr frühzeitig an den MINT-Bereich heranzuführen, für Naturwissenschaften zu begeistern und Nachwuchs zu fördern, werden von der Schule Experimentalnachmittage für Grundschüler unter dem Titel MINT 4 Kids angeboten . Diese wenigen Beispiele verdeutlichen, dass das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium eine wichtige Rolle in der Exzellenz-Förderung einnimmt und eigentlich – national und international – als ein Leuchtturm der nordrhein-westfälischen Schullandschaft dienen könnte. Genau diese erfolgreiche Arbeit der Schule scheint aber zukünftig erschwert zu werden. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der Personalzuweisungen der Landesregierung einige exzellente Lehrkräfte nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung stehen. Uns hat, wie auch die SPD-Landtagsfraktion, die Rückmeldung erreicht, dass zukünftig die Stellenzuteilung an der Schule den Verlust wichtiger Pädagogen bzw. Referendare zur Folge haben wird. Hierzu hat es offenkundig bereits weitergehende Erläuterungen gegeben, doch konnten sie die genannte Problematik nicht ausräumen bzw. beheben. Ebenfalls stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die – laut vorliegenden Informationen 42 – MINT-EC-Schulen in Nordrhein-Westfalen als spezialisierte Schulen nicht einer erweiterten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1936 3 Unterstützung zur Exzellenzförderung bedürfen. Als Mitglieder des Excellence-Netzwerks nehmen die Schulen nicht nur in der Förderung von Spitzenleistungen eine wichtige Rolle ein; sie tragen auch dazu bei, dem MINT-Fachkräftemangel entgegen zu wirken. So werden laut des Vereins MINT-EC z.B. in Hessen den Schulen im Stadium der Mitgliedschaft eine zusätzliche halbe Lehrstelle für den gesamten MINT-Fachbereich zur Verfügung gestellt, Rheinland-Pfalz beteiligt sich etwa anteilig an Reisekosten der MINT-EC-Pädagogen. Es stellt sich daher die Frage, ob – etwa dem Grundgedanken des Sozialindexes entsprechend – bei einer sehr begrenzten Zahl von Schulen gegebenenfalls auch eine solche zusätzliche Unterstützung sinnvoll wäre. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat stets betont, dass ihr die Förderung aller Talente ein wichtiges Anliegen ist, das in der Koalitionsvereinbarung fest verankert ist: „Unser Schulsystem muss dem Ziel der Chancengleichheit für alle Kinder besser gerecht werden. Wir müssen alle Talente fördern und alle Potenziale entfalten. Die Teilhabe an Bildung stellt die Weichen für die Lebensplanung, sie ist der Schlüssel für Bildungskarrieren und eine gelingende Berufslaufbahn (vgl. Koalitionsvertrag 2012 – 2017, Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten, S.11)“. Entsprechend dem § 1 des Schulgesetzes umfasst diese Aufgabe nach dem Verständnis der Landesregierung eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler in den von Vielfalt gekennzeichneten Lerngruppen einer Schule. Sie schließt im Sinne der inklusiv arbeitenden Schule die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten genauso mit ein wie die der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und Leistungsfähigkeiten . 1. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um besonders leis- tungsstarke Kinder an Grundschulen stärker individuell zu fördern und Ihnen so eine bestmögliche Entfaltung ihres Leistungspotentials zu ermöglichen? Jede Grundschule ist aufgefordert, den Bildungsgang so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ohne Brüche ihren besonderen Fähigkeiten (und auch den individuellen Unterstützungsbedarfen ) gemäß individuell gefördert werden können – dabei erhalten Organisationsformen , die das Lernen in heterogenen Gruppen eröffnen, die innere und äußere Differenzierung in kooperativen Lerngemeinschaften ermöglichen, eine bedeutsame Rolle. Die Schulen können hierbei Klassenbildungen jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend gestalten. Je nach gewählter Organisationsform stellt ein schulisches Förderkonzept sicher, dass individuelle Förderangebote jedes Kind zielgerichtet erreichen. Im Rahmen der Unterrichtsversorgung (vgl. auch die Stundentafel Grundschule) vorgesehene Ressourcen für Förderung sind entsprechend auszuweisen. Dies ermöglicht den Schulen, z. B. im Sinne eines sogen. „Drehtür-Modells“ Kindern mit besonderen Talenten, ggf. auch Inselbegabungen in einzelnen Fächern und Lernbereichen, Lernangebote auf höheren Anspruchsniveaus zu machen bzw. auch das Überspringen von Klassen zu ermöglichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1936 4 2. Wie bewertet die Landesregierung die Ihr ebenfalls vorliegenden Informationen zur Stellenproblematik am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium in Bonn (Beantwortung bitte unter Einbeziehung des herausragenden Schwerpunkts im MINTBereich an der genannten Schule)? Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln besteht Einvernehmen mit der Schulleitung, dass unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und ökonomischer Betrachtung der Kurs- und Klassenbildung die personelle Ausstattung der Schule ausreicht, um das Profil der Schule auch weiterhin zu akzentuieren. 3. Könnte aus Sicht der Landesregierung z.B. ein der hessischen Regelung ent- sprechender gesonderter „Personaltopf“ für Exzellenzförderung aus Demographiegewinnen oder Umschichtungen – z.B. analog zu Sozialindexstellen – einen Beitrag zur Sicherung herausragender schulischer Angebote im MINT-Bereich leisten? Für welche Zwecke zusätzliche Stellen aus den demographischen Effekten künftig bereitgestellt werden, wird die Landesregierung im Zuge der Aufstellung der jeweiligen Haushalte entscheiden. Bei der Priorisierung von bildungspolitischen Maßnahmen wird vorrangig der parteiübergreifend von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 19.07.2011 erzielte Schulkonsens berücksichtigt. Die im Schulkonsens getroffenen Vereinbarungen beziehen sich insbesondere auf die Einführung der Sekundarschule, eine schrittweise Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte für das Gymnasium, die Gesamtschule und die Realschule von 28,0 auf 26,0 sowie für die Grundschule von 24,0 auf 22,5 und auf die Fortsetzung des Prozesses zur inklusiven Schule. Es wurden daher bereits zusätzliche Ressourcen für die Einführung der Sekundarschule, für einen ersten Schritt zur Absenkung des Klassenfrequenzrichtwerts in der Grundschule sowie für den Inklusionsprozess bereitgestellt. Für „Umschichtungen“ wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen, da das Land ausreichend Unterstützungsmöglichkeiten auch zur Exzellenzförderung an Schulen vorhält. Zu nennen wäre beispielsweise, dass das Land die Hochbegabungsförderung seit 2005 kontinuierlich mit der Bereitstellung von 7 Stellen aus zweckgebundenen Rundungsgewinnen unterstützt. Darüber hinaus können die Schulen bei Bedarf auch auf Ergänzungsstunden zurückgreifen, um durch geeignete Fördermaßnahmen der Heterogenität von Lerngruppen, z. B. im MINT-Bereich, gerecht zu werden. 4. Welche Maßnahmen – abgesehen vom im Fließtext angesprochenen Programm – plant die Landesregierung zeitnah umzusetzen, um besonders talentierte Schülerinnen und Schüler und somit die Exzellenzförderung an weiterführenden Schulen stärker zu fördern? Die Ausgestaltung schulischer Praxis zur Förderung besonders talentierter Schülerinnen und Schüler gehört zum Verantwortungsbereich der „eigenverantwortlichen Schulen“ in Nordrhein -Westfalen. Erfahrungen, in der Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe (Leistungsund Projektkurse sowie Facharbeiten) zeigen ebenso wie z. B. Erfahrungen in den Projekten „Exzellenzförderung im MINT-Bereich“, „CertiLingua Exzellenzlabel“, dass Schulen diese Aufgabe mit großem Engagement wahrnehmen. Die Landesregierung unterstützt die Schulen hierbei durch vielfältige Maßnahmen und Projekte , z. B. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1936 5 - Angebote der regionalen Lehrerfortbildung und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Fachstellen der Hochbegabtenförderung, - regional verortete weitere Fortbildungs- und Beratungsangebote der schulfachlichen Aufsicht , - die Bereitstellung von Beispielen gelingender schulischer Praxis der Begabungsförderung und einer Plattform für einen professionellen kollegialen Austausch im Netzwerk Hochbegabungsförderung NRW, - ein flächendeckendes Beratungsangebot zu Fragen der individuellen Förderung und Begabungsförderung , das von der jeweils zuständigen Schulaufsicht sicher gestellt wird, kann von Schulen, Eltern aber auch von Schülerinnen und Schülern genutzt werden (vgl. hierzu www.zukunftsschule.nrw.de /Beratungsangebote in NRW).