LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1949 21.01.2013 Datum des Originals: 21.01.2013/Ausgegeben: 24.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 777 vom 19. Dezember 2012 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/1744 Wie will die Landesregierung den Fachkräftebedarf für den gewerblich-technischen Bereich der Berufskollegs sichern? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 777 mit Schreiben vom 21. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die technischen Berufskolleg-Lehramt-Fachrichtungen, wie z.B. Maschinentechnik, Elektrotechnik und Kraftfahrzeugtechnik, nehmen eine Schlüsselstellung in der Versorgung des Landes NRW mit technischen Fachkräften ein. Nur ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Personal an den gewerblich-technischen Berufskollegs kann die Ausbildung der für den Wirtschaftsstandort unverzichtbaren gewerblich-technischen Fachkräfte gewährleisten. Traditionell befindet sich dieser berufsschulisch-technische Bereich in einem Wettbewerbsverhältnis mit der freien Wirtschaft, so dass die Besetzung der Lehrerstellen an beruflichen Schulen eine oftmals problematische Situation darstellt. Unter der schwarz-gelben Koalition sind wichtige Maßnahmen zur Lehrerwerbung und zur frühzeitigen Weckung des Interesses von jungen Menschen insbesondere für den Mint-Bereich ergriffen worden. Darüber hinaus haben die Berufskollegs durch eine qualitativ hochwertige Planung trotz der problematischen Situation einen hervorragenden Beitrag zur Sicherung des Unterrichts geleistet. Die rot-grüne Landesregierung hat nunmehr ein Programm angekündigt, das den Bedarf an Lehrkräften der beruflichen Schulen decken soll. Diese Planungen sehen auch folgende Maßnahme vor: „Die kooperative Berufskolleg-Lehrerausbildung von Fachhochschulen und Universitäten soll weiter gestärkt und ausgebaut werden. Um eine Bestandsaufnahme der Lehramtsausbildung für das Berufskolleg zu erstellen, wird umgehend eine unabhängige LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1949 2 wissenschaftliche Kommission eingerichtet, die Empfehlungen zur Entwicklung der Standorte , der Fachdidaktik und zum Ausbau der kooperativen Lehrerausbildung erarbeiten wird.“ Zudem hat die Landesregierung nach vorliegenden Informationen ein Moratorium für den Erhalt von Lehramts-Studiengängen für Berufskollegs angekündigt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass hochqualifizierte gewerblich-technische Lehrkräfte für das Berufskolleg wichtige Erfolgsfaktoren für den Wirtschafts- und Lebensstandort Nordrhein-Westfalen darstellen. Der Mangel an gewerblich-technischen Lehrkräften ist seit Jahrzehnten ein strukturelles Problem für die Berufskollegs. Die Lehrerarbeitsmarktanalyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom März 2011 geht aktuell und zukünftig von einem hohen Bedarf an Lehrkräften für die gewerblich-technischen Fachrichtungen an den Berufskollegs aus, dem nur mit einem Bündel von kurz- und langfristigen Maßnahmen nachgekommen werden kann. 1. In welchen gewerblich-technischen Berufskolleg-Fachrichtungen werden an nordrhein-westfälischen Studienorten akkreditierte grundständige Bachelor- /Master-Studiengänge für das Lehramt an Berufskollegs angeboten? (Bitte mit Angabe der jeweiligen Studienorte) Gestufte Lehramtsstudiengänge an nordrhein-westfälischen Hochschulen sind nach § 11 Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zu akkreditieren; das Ministerium für Schule und Weiterbildung ist an den Akkreditierungen zu beteiligen. Der Stand der Akkreditierungsverfahren in Bezug auf gewerblich-technische Studiengänge für das Lehramt an Berufskollegs an den nordrhein-westfälischen Hochschulen stellt sich zurzeit wie folgt dar: siehe Tabelle im Anhang Im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung nach § 7 Absatz 1 des Hochschulgesetzes kann der Studienbetrieb auch vor erfolgreichem Abschluss eines Akkreditierungsverfahrens aufgenommen werden. 2. Wie hat sich in den letzten zwei Jahren die Anzahl der bereitgestellten Studien- plätze in den genannten Studiengängen in ganz NRW entwickelt? In den gewerblich-technischen beruflichen Fachrichtungen (gewerblich-technischen Berufskolleg -Fachrichtungen) ist das Angebot an Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen an den Hochschulen, die Studiengänge für das Lehramt an Berufskollegs anbieten, in den letzten zwei Jahren konstant geblieben. Hierbei ist festzuhalten, dass der ganz überwiegende Teil dieser Studienfächer keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt. Unter Berücksichtigung des Studienangebots in diesem Bereich an verschiedenen Standorten wird in der Regel jeder bzw. jedem Studienberechtigten die Möglichkeit geboten, das gewünschte Studium in einer gewerblich-technischen beruflichen Fachrichtung aufzunehmen. 3. Inwieweit hat sich das angesprochene Moratorium schon ausgewirkt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1949 3 Mit dem Start der Expertenkommission „Berufskolleglehrkräftesicherung“ am 11.06.2012 hat diese ihren Arbeitsauftrag diskutiert und verabschiedet. Bestandteil des Arbeitsauftrages ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber den Hochschulen sicherstellt, „dass bestehende Fächer und Fachrichtungen für das Lehramt an Berufskollegs im Sinne der Lehramtszugangsverordnung vom 18. Juni 2009 im Rahmen eines Moratoriums sichergestellt werden. Darunter ist zu verstehen, dass das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit Bezugnahme auf die bestehenden Zielvereinbarungen zur Lehrerbildung für die Zeiträume der Kommissionsarbeit Anträgen der Hochschulen auf Aufhebung von Studiengängen des Berufskollegs nicht zustimmen wird. Beim Übergang auf die BA/MA-Lehrerausbildung entfallende Studiengänge des Berufskollegs sind an einer Hochschule des Landes wieder anzubieten“. Anträge der Hochschulen auf Aufhebung entsprechender Studiengänge sind nicht gestellt worden. 4. Wann werden die Ergebnisse der Kommission, die Empfehlungen zur Entwick- lung der Standorte, der Fachdidaktik und zum Ausbau der kooperativen Lehrerausbildung für Berufskollegs erarbeiten soll, vorliegen? Der Vorsitzende der Expertenkommission, Herr Prof. E. Tenorth, hat die Übergabe der Empfehlungen an die Landesregierung für das erste Vierteljahr des Jahres 2013 angekündigt. 5. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung die gewerblich- technischen Berufskollegs bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen (bitte einzelne Maßnahmen von der Ausbildung bis hin zu möglichen Anreizsystemen aufschlüsseln)? Die Landesregierung hat in 2011 und 2012 das intensive Gespräch mit allen für das Berufskolleg relevanten Akteuren (u.a. Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Lehrerverbänden, Schulleitungen, Schulverwaltung, Seminarleitungen, Agentur für Arbeit) geführt und Lösungsansätze zur Fachkräftesicherung erörtert. Die dabei erzielten Ergebnisse (u.a. Qualifizierungsmaßnahmen , Gewinnung von ehemaligen Berufskolleglehrkräften, Stärkung der Kooperation von Universitäten und Fachhochschulen, Gewinnung von Studiennachwuchs für das Berufskolleg, Werbemaßnahmen) haben die Ministerin für Schule und Weiterbildung und die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung am 12. April 2012 presseöffentlich vorgestellt. Darüber hinaus wird die Landesregierung die Empfehlungen der Expertenkommission „Berufskolleglehrkräftesicherung“ auswerten und sich daraus ggf. ergebende Maßnahmen zur Umsetzung vorschlagen.