LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1960 22.01.2013 Datum des Originals: 21.01.2013/Ausgegeben: 25.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 773 vom 17. Dezember 2012 der Abgeordneten Christof Rasche, Angela Freimuth, Ernst-Ulrich Alda und Susanne Schneider FDP Drucksache 16/1740 Wird die Landesregierung das Votum des Regionalrats Arnsberg beachten und den Lückenschluss der A 46 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 melden? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 773 mit Schreiben vom 21. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Presseveröffentlichungen in den vergangenen Wochen haben den Eindruck erweckt, der Bund würde die A 46 von Hemer nach Neheim nicht weiterbauen wollen. Tatsache ist jedoch, dass der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 nach wie vor Gültigkeit besitzt. Eine weitere Entscheidung des Bundes steht erst mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes 2015 an. Zunächst ist es die ausschließliche Aufgabe der Landesregierung, die Aufnahme des Projekts in den Bundesverkehrswegeplan 2015 zu beantragen. Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner letzten Sitzung am 13. Dezember 2012 mit großer Mehrheit gegen die Stimme des Vertreters der Grünen beschlossen, die A 46 für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes anzumelden. Nachdem der Regionalrat ganz bewusst vom Land an der Aufstellung der Vorhabenliste beteiligt wurde, erwartet er nun zu Recht, dass die vorgeschlagenen Projekte auch in das Verfahren auf Bundesebene eingebracht werden. Gegenwärtig befinden sich die beiden Teilabschnitte Hemer - Menden und Menden - Arnsberg/Neheim im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Mit ihrer Liste zur Priorisierung der Planung von Bundesfernstraßenprojekten in Nordrhein-Westfalen hat die rot-grüne Landesregierung jedoch die Planung für den Abschnitt Menden - Arnsberg/Neheim „ruhend gestellt“. Für den Fall, dass die Planung in Zukunft wieder aufzunehmen ist, soll zuvor „eine Prüfung der Nullvariante mit Untersuchung alternativer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1960 2 Netzlösungen unter Beteiligung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz“ durchgeführt werden. Zudem verzögert die Landesregierung Presseberichten zufolge planerische Vorbereitungsverfahren, die in die Zuständigkeit des Landes fallen, wie die Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie, ohne die auf kommunaler Ebene keine trassenbezogenen bindenden Beschlüsse gefasst werden können. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) hat begonnen. Als erster Schritt ist vorgesehen, dass die Länder dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) alle Vorhaben benennen, die für eine Bewertung in Betracht kommen. Da das BMVBS mitgeteilt hat, dass nach der Aufstellung des BVWP grundsätzlich keine Nachbewertungen von Vorhaben möglich sein werden, sind die Regionalräte gebeten worden, im Vorgriff auf die notwendige Beteiligung gem. Landesplanungsgesetz bei der endgültigen Stellungnahme des Landes zum Bedarfsplan, die voraussichtlich 2014/2015 erforderlich sein wird, ihre Vorschläge einzubringen. Damit soll sichergestellt werden, dass nach der Bewertung durch das BMVBS alle Vorschläge der Regionalräte diskutiert werden können. Es ist vorgesehen, alle verkehrlich sinnvoll erscheinenden bedarfsplanrelevanten Maßnahmen zur Bewertung vorzuschlagen. 1. Welche konkreten Vorbehalte hat die Landesregierung gegenüber der weiteren Planung der A 46? Die Landesregierung hat wegen des Dissenses vor Ort entschieden, für den Abschnitt Menden bis Arnsberg die Planung ruhend zu stellen (siehe Fußnote 4 Vorlage 15/915). 2. Warum verzögert die Landesregierung planerische Vorbereitungsverfahren wie die Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie? Die Landesregierung hat die Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie nicht verzögert. Sie ist fertig gestellt und kann beim Landesberieb Straßenbau vor Ort eingesehen werden. 3. Ist die Landesregierung bereit, den gesamten Lückenschluss der A 46, also sowohl den Abschnitt Hemer – Menden als auch den Abschnitt Menden – Arnsberg/Neheim, gemäß dem Beschluss des Regionalrats Arnsberg vom 13. Dezember 2012 für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 zu melden? Die Landesregierung wird erst nach Vorliegen der Projektbewertung über die Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme im BVWP entscheiden. Die Bewertungen werden voraussichtlich 2014/2015 vorliegen. 4. Welchen Einfluss auf die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 hat es, dass die Landesregierung die Planung für den Abschnitt Menden – Arnsberg/Neheim ruhend gestellt hat? Die Frage, ob ein Projekt geplant wird, spielt für die Anmeldung von Vorhaben beim BVWP keine Rolle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1960 3 5. Welche Auswirkungen hat es für die verkehrstechnische und gesamtwirtschaftliche Bewertung des Abschnitts Hemer – Menden durch den Bund, wenn der Abschnitt Menden – Arnsberg/Neheim von der Landesregierung nicht zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldet wird? Eine hinreichend sichere Beurteilung dieser Vorhaben kann erst nach Abschluss der Untersuchungen des BMVBS erfolgen.