LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1964 22.01.2013 Datum des Originals: 21.01.2013/Ausgegeben: 25.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 781 vom 20. Dezember 2012 der Abgeordneten Kai Abruszat und Mark Lürbke FDP Drucksache 16/1757 Fertigstellung und Kosten der Wildbrücke bei Buke Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 781 mit Schreiben vom 21. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Landkreis Paderborn ist nahe Buke/ Altenbeken eine sogenannte Wild- bzw. Grünbrücke über die Bundesstraße 64 im Bau. Die Brücke soll insbesondere dazu dienen, einen schon in früheren Jahrhunderten bestehenden Rotwildwechsel zu ermöglichen. Dieser existiert offensichtlich nicht mehr über die B 64 hinweg, weil Hirsche und andere Wildtiere die vielbefahrene Straße mittlerweile als Grenze respektieren und nicht mehr überqueren. Der Presse zufolge gab es bereits Bauverzögerungen aufgrund der Witterung und aufgrund von Mängeln bei der Bauausführung (http://www.nwnews .de/lokale_news/paderborn/paderborn/5314020_Einzige_Gruenbruecke_in_OWL_erst_ 2012_fertig.html). Für den Bau der Brücke mussten den gleichen Presseangaben nach bereits 1,8 Hektar Wald gerodet werden. Zur Abschirmung vor Auto-Scheinwerfern bedurfte es zudem einer Irritations -Schutzwand an beiden Seiten der Brücke und für eine gewisse Wegstrecke auch entlang der Fahrbahnen. Weiterhin gehört zur Wildbrücke ein sich über mehrere Kilometer erstreckender spezieller Zaun. Dieser soll Wildkatzen-sicher sein und müsse dazu gegen Überklettern und Untergraben geschützt sein. Im Vergleich zu herkömmlichen Wildschutzzäunen scheint der Bau dieses Zauntyps aufwendiger zu sein. Einem weiteren Pressebericht zufolge soll mit Hilfe von Kameras überprüft werden, ob das Wild die Brücke auch tat- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1964 2 sächlich nutzt (http://www.radiohochstift.de/nachrichten/paderborn-hoexter/detailansicht /article/gruenbruecke-fuer-tiere-wird-teurer.html). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung und Dimensionierung der Wildbrücke. Vorbemerkung der Landesregierung Beim Neubau von Straßen werden geeignete Tierquerungshilfen zur Vermeidung von Lebensraumzerschneidungen bereits in der Planungsphase berücksichtigt und entsprechend realisiert. An bestehenden Straßen bestand diese Möglichkeit aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten bislang nicht. Dank der Initiative des Bundes konnten im Rahmen des „Konjunkturpaketes II“ (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009) auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesfernstraßen umgesetzt werden. In der Regel handelt es sich um Grünbrücken. Durch die Reduzierung von Wildunfällen kann gleichzeitig zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen werden. In Nordrhein-Westfalen sind zwischenzeitlich vier Grünbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen gebaut worden. - A1 zwischen Nettersheim und Blankenheim (Leitart Wildkatze) - A3 Königsforst bei Köln (Leitart Rotwild) - A31 „Üfter Mark“ bei Dorsten-Schermbeck (Leitart Rotwild) - B64 Egge bei Bad Driburg (Leitarten Rotwild und Wildkatze) Diese Maßnahmen sind im Jahre 2009 vom Ministerium für Bauen und Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) nach eingehender Prüfung von fast 40 Vorschlägen der Fachbehörden und Umweltvereine ausgewählt worden. Die wesentlichen Kriterien waren neben dem fundierten Nachweis der naturschutzfachlichen Notwendigkeit, die rasche Umsetzbarkeit ohne Planfeststellungsverfahren , die Flächenverfügbarkeit, das Vorliegen konkreter faunistischer Untersuchungen sowie ein Konsens aller Beteiligten. Die Standorte der Grünbrücken orientieren sich an großräumigen Verbundkonzepten und befinden sich innerhalb der bundesweit bedeutsamen Korridore für Arten der Wälder und Halboffenlandschaften. Leitarten sind in erster Linie Rothirsch und Wildkatze. Das Bundeskabinett hat am 29. Februar 2012 das gemeinsam vom Bundesumweltministerium und Bundesverkehrministerium erarbeitete Bundesprogramm Wiedervernetzung beschlossen . Ziel des Programms ist es, die bisher durch das Fernstraßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore in Deutschland auch zukünftig durch den Bau von Querungshilfen wieder zu verbinden 1. Wann wird die Wildbrücke einschließlich aller dazu gehörigen Baumaßnahmen im Vergleich zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt endgültig fertiggestellt sein? Die Grünbrücke mit den dazugehörigen Baumaßnahmen, wird bei entsprechender Witterung mit der Fertigstellung der Zaunanlage im Februar 2013 abgeschlossen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1964 3 Die geplante Gesamtfertigstellung war für Ende März 2012 vorgesehen. 2. Wie lange wird die Bauzeit der Brücke samt aller dazu gehörigen Maßnahmen nach der kompletten Fertigstellung im Vergleich zum ursprünglich geplanten Zeitraum betragen haben? Die Baumaßnahme wurde im September 2010 begonnen und hatte eine geplante Bauzeit von 19 Monaten. Durch witterungsbedingte Ausfalltage sowie zusätzliche und geänderte Leistungen wurde die sehr eng geplante Bauzeit um 11 Monate überschritten. Somit ergibt sich eine Gesamtbauzeit von 30 Monaten, wobei die Brücke bereits seit geraumer Zeit als gesicherter Wildwechsel genutzt wird. 3. Wie hoch werden die Kosten der Brücke samt aller dazu gehörigen Maßnahmen nach der kompletten Fertigstellung im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Kosten sein? Die Gesamtkosten der Grünbrücke über die B 64 werden nach Fertigstellung ca. 3,4 Mio. Euro betragen. Sie liegen damit im Rahmen der geschätzten Kosten von 3,5 Mio. Euro (Stand Februar 2010). 4. Aus welchen Finanzquellen werden die Kosten der Brücke samt aller dazu gehö- rigen Maßnahmen bestritten (bitte genaue Auflistung nach Herkunft der Mittel und Kostenträgern)? Die Baukosten der Grünbrücke trägt der Bund. Die Finanzierung erfolgt aus dem Konjunkturpaket II (Titel 74122) und aus den Mitteln von Um- und Ausbau von Bundesstraßen des Titels 74145. 5. Wie bewertet die Landesregierung den ökologischen Nutzen der Brücke im Ver- hältnis zu den Kosten? Die Grünbrücke stellt einen durch die B 64 unterbrochenen großräumigen Biotopverbund wieder her. Insbesondere für die in der deutschen Mittelgebirgsregion bedeutsame WestOst -Verbindung im Bereich der Egge ist sie von entscheidender Bedeutung zum Beispiel für das Rotwildvorkommen. Darüber hinaus profitieren noch zahlreiche weitere Arten von dieser Vernetzung, wie z. B. die in Nordrhein-Westfalen in ihrem Bestand gefährdete Wildkatze. Sie verhindert zudem Wildunfälle und stellt somit einen volkswirtschaftlichen Nutzen dar. Aus Sicht der Landesregierung sind die Mittel zielgerichtet und sinnvoll eingesetzt.