LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1975 24.01.2013 Datum des Originals: 24.01.2013/Ausgegeben: 29.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 749 vom 7. Dezember 2012 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/1665 Jagdverhalten des Leiters des Landesbetriebes Wald und Holz NRW Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 749 mit Schreiben vom 24. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einem Bericht der „Neuen Westfälischen“ vom 7. Dezember 2012 hat der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, Andreas Wiebe, der zugleich Leiter der oberen Jagdbehörde ist, auf einer Drückjagd des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein am 3. November 2012 ein Jagdvergehen begangen. Er habe einen Rehbock erlegt, obwohl dieser schon Schonzeit hatte. Eine Sprecherin des Landesbetriebes, so die „Neue Westfälische“, habe dieses Vergehen bestätigt. Die untere Jagdbehörde des Kreises Siegen sei darüber informiert und habe einen Bußgeldbescheid erlassen. Wiebe habe sich schlicht und ergreifend „geirrt“ und das Tier „falsch angesprochen“. 1. Trifft der Bericht der „Neuen Westfälischen“ zu, dass der Leiter des Landesbe- triebes Wald und Holz NRW einen Rehbock erlegt hat, obwohl dieser Schonzeit hatte? Am Samstag, den 03.11.2012, fand im Staatswald Elberndorf/Lahnhof des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein eine Waldschutzjagd statt. Herr Wiebe erlegte auf dieser Jagd versehentlich einen Rehbock der Klasse II. Der Rehbock war von ihm fälschlicherweise für ein weibliches Tier gehalten worden, das hätte geschossen werden dürfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1975 2 2. Falls dies zutrifft: Wie bewertet die Landesregierung, gerade vor dem Hintergrund der beruflichen Stellung des Leiters des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, dieses Verhalten? Das Schonzeitvergehen wurde noch vor Ort gemeinsam vom Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz und vom Leiter des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein festgestellt und noch am Samstag der Unteren Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein telefonisch mitgeteilt. Am Montag darauf wurde der Fehlabschuss vom Leiter des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein schriftlich der Unteren Jagdbehörde angezeigt. 3. Trifft es zu, dass der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW auf einer weiteren Jagd ein führendes Sikaalttier erlegt hat, so dass nun das verwaiste Kalb (Jungtier) nicht mehr gesäugt werden kann? Der Leiter des Landesbetriebs hat auf der Jagd am 02.11.2012 in Arnsberg ein Sikaalttier erlegt. Unter Berücksichtigung der Erlegungsumstände war die Erlegung durch die geringe Stärke des Sikaalttiers und die Tatsache, dass das Tier alleine vom Schützen (ohne Kalb) gesichtet wurde, bedingt. Einzeln kommende Tiere waren vom Jagdleiter freigegeben. Obwohl im Nachgang bei dem erlegten Sikaalttier eine Laktation festgestellt wurde, durfte aufgrund der Erlegungsumstände zum Zeitpunkt der Erlegung davon ausgegangen werden, dass das Sikaalttier nicht führend war. Darüber hinaus ist anzumerken, dass ab Anfang November Sika-Kälber nicht mehr auf die Milch des Alttieres angewiesen sind. Bei Verlust von führenden Alttieren werden die Kälber dann, anders als beim Rotwild, in den Rudelverband integriert. Der Jagdleiter hatte für diese Jagd Alttiere freigegeben und festgestellt, dass Herr Wiebe sich im Rahmen dieser Vorgabe bewegt hat. 4. Gibt es noch weitere Fälle, in denen der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW entgegen der geltenden jagdgesetzlichen Bestimmungen auf einer Jagd ein Tier „falsch angesprochen“ und erlegt hat? Unter Voraussetzung der Anworten der Landesregierung zu Frage 1 – 3 hat das zuständige Ministerium den Leiter des Landesbetriebs zur Beantwortung der gestellten Fragen um umfassende Auskunft gebeten. Herr Wiebe hat detailliert weitere Jagdereignisse dokumentiert und mitgeteilt, dass keine weiteren Fälle im Sinne der Frage 4 vorliegen. Das MKULNV hat diese – von Herrn Wiebe dokumentierten Angaben - einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen und ist zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Darüber hinaus liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse über weitere Abschüsse von Herrn Wiebe vor. 5. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, der zugleich Leiter der oberen Jagdbehörde ist, auf Jagden eine besondere Vorbildfunktion inne hat? Ja, das gilt grundsätzlich und insbesondere auch in der Funktion als Leiter der oberen Jagdbehörde . Deswegen hat Herr Wiebe sein Verhalten ausdrücklich bedauert und versichert, zukünftig noch gewissenhafter die Anforderungen wahrzunehmen. Bezüglich des konkret dargestellten Fehlabschusses ist eine unverzügliche Anzeige an die zuständige Untere Jagdbehörde erfolgt. Das von der Unteren Jagdbehörde festgesetzte Bußgeld ist zwischenzeitlich vom Leiter des Landesbetriebes bezahlt worden.