LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1982 28.01.2013 Datum des Originals: 25.01.2013/Ausgegeben: 31.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 734 vom 29. November 2012 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/1600 Kosten der Durchführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 734 mit Schreiben vom 25. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 01. Mai 2012 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in Kraft. Unter anderem sieht das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) gemäß § 15 die Einrichtung einer Prüfbehörde beim Wirtschaftsministerium oder einer nachgeordneten Behörde vor. 1. Wie viele Mitarbeiter wird die nach § 15 TVgG eingerichtete Prüfbehörde im Jahr 2013 haben? Die im Gesetz vorgesehene Prüfbehörde wird eingerichtet. Die vorbereitenden Arbeiten dazu laufen. Eine Stelle höherer Dienst steht bisher zur Verfügung. Ein sukzessiver Aufbau ist geplant. Nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2013 wird dieser Aufbau bedarfsgerecht erfolgen. 2. Wie hoch sind die erwarteten Personalkosten der Prüfbehörde für das Jahr 2013? Siehe die Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1982 2 3. Wie hoch sind die erwarteten sonstigen Sach- und Verwaltungskosten (anteilige Miete, Büromaterial, Büroeinrichtung, Reisekosten, etc.) für das Jahr 2013? Siehe die Antwort zu Frage 1. 4. Welche weiteren Kosten entstehen dem Landeshaushalt durch die Umsetzung des TVgG im Jahr 2013? Für das Jahr 2013 sind die Erstellung eines Leitfadens sowie Informationsveranstaltungen zum TVgG-NRW geplant. Es ist nicht auszuschließen, dass damit Kosten verbunden sein werden. Die Folgen des TVgG-NRW im Hinblick auf etwaige Konnexitätsfolgenausgleichszahlungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft.