LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1986 28.01.2013 Datum des Originals: 28.01.2013/Ausgegeben: 31.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 774 vom 19. Dezember 2012 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/1741 U3-Betreuungsplätze: Wie zählt Ministerin Schäfer nun? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 774 mit Schreiben vom 28. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Pressemitteilung vom 7. November 2011 kündigte die Ministerin an, "dem Zahlenwirrwarr , der aufgrund der unterschiedlichen Statistiken zum Ausbaustand der U3-Betreuung entstanden ist, ein Ende zu bereiten". Kritisiert wurde die abweichende Zählweise der zweier Statistiken: 1. die bundesweite Statistik, die am 1. März jedes Jahres für das jeweilige Kindergartenjahr die Kinder zählt, die zu diesem Termin noch nicht drei Jahre alt waren, und 2. die NRW-KiBiz-Statistik, die am 15. März jedes Jahres für das jeweils nächste Kindergartenjahr die von den Trägern angemeldeten und vom Land zu finanzierenden Plätze für Kinder unter drei Jahren zählt. Ministerin Schäfer im November 2011: „Das heißt im Klartext: Die Bundesstatistik zählt vor allem die Kinder unter drei Jahren, während die NRW-Statistik die Plätze für Kinder unter drei Jahren zählt, die zu einem beträchtlichen Teil auch von dreijährigen Kindern belegt werden. Ausgelöst wurde dieses Zahlenchaos mit der Einführung der NRW-KiBiz-Statistik im Rahmen des so genannten Kinderbildungsgesetzes durch die ehemalige Landesregierung. Dieses Zahlenchaos ist weder politischen Entscheidern noch der breiten Öffentlichkeit gegenüber vermittelbar. Bund und Länder - die Regelungen sind hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - brauchen eine gemeinsame nachvollziehbare Zählweise. Deshalb LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1986 2 werde ich ab diesem Kindergartenjahr die Zahlen nach der Systematik der bundesweiten Statistik erfassen lassen.“ Wie zählt Ministerin Schäfer heute? Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zur weiteren Förderung des Ausbaus der U3- Plätze (Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes) haben das BMFSFJ und die Fachministerien der Länder vereinbart, gemeinsam eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu prüfen. Nahezu alle Länder halten den Erhebungsstichtag , der erst in der zweiten Hälfte des Kindergartenjahres liegt, für problematisch und weisen darauf hin, dass der Rückgriff auf die Datenbasis des vorletzten Kindergartenjahres keine geeignete Grund-lage für planerische Entscheidungen auf Landesebene ist. Das MFKJKS wird sich an diesem Prüfungsprozess konstruktiv mit dem Ziel einer Harmonisierung der statistischen Grundlagen beteiligen. Die Landesregierung legt ihren Planungen und Entscheidungen daher auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben des KiBiZ die Zahl der Plätze zugrunde, die von den Jugendämtern jeweils im März eines Jahres für das folgende Kindergartenjahr gemeldet werden.