LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2014 31.01.2013 Datum des Originals: 31.01.2013/Ausgegeben: 05.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 793 vom 8. Januar 2013 der Abgeordneten Henning Höne und Christof Rasche FDP Drucksache 16/1819 Ausbau der Bahnstrecke Münster – Lünen vorantreiben Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 793 mit Schreiben vom 31. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits im Jahr 2010 hat der ehemalige Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) mit dem Bahnchef Dr. Rüdiger Grube einen Vertrag geschlossen, wonach das Land Nordrhein -Westfalen sämtliche Planungskosten für die neue Bahnstrecke Münster-Lünen trägt, die bis zur Erlangung des Baurechtes anfallen. In den Medien wird das NRW-Landesverkehrsministerium damit zitiert, dass ihm „momentan die Hände gebunden“ (Allgemeine Zeitung, 19. Dezember 2012) seien. Weiter heißt es dort, dass erst der Bund die Wirtschaftlichkeit des zweiten Gleises erneut bestätigen müsse, bevor das Land entsprechende Maßnahmen einleiten könne. Der Bund wiederum konstatierte, dass noch kein Baurecht vorliege und deshalb die Bahnstrecke auch nicht in den entsprechenden Ausbauplanungen berücksichtigt werden könne. Die zahlreichen Pendler benötigen das zweite Bahngleis. Es ist gewollt und wird auch vor dem Hintergrund steigender Mobilitätskosten dringend benötigt. Es ist nicht hinnehmbar, dass das verkehrspolitisch wichtige Vorhaben durch mikropolitische Kompetenzzuständigkeiten zwischen Land und Bund verzögert werden. Vorbemerkung der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2014 2 Bei der Ausbaustrecke (ABS) Münster – Lünen (2-gleisiger Ausbau) handelt es sich um eine Bedarfsplanmaßnahme in der Finanzierungslast des Bundes. Nachdem die Maßnahme seit 1985 im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgeführt war, ohne dass der Bund oder die Deutsche Bahn AG (DB AG) mit dem Ziel einer Realisierung aktiv wurden, hatte sich das Land Nordrhein-Westfalen in Verträgen aus den Jahren 2008 und 2010 mit der DB AG und dem Bund dazu bereit erklärt, die Kosten der Planungen der Strecke bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphase 4) vorzufinanzieren. Eine Planungsvereinbarung für die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung) wurde im Jahr 2010 von Herrn Staatsminister a. D. Lutz Lienenkämper und dem Vorsitzenden des Vorstandes der DB AG, Dr. Rüdiger Grube, unterzeichnet. 1. In wie weit kommt das Land Nordrhein-Westfalen seinen Verpflichtungen, die aufgrund des Vertrages zwischen NRW-Verkehrsminister a.D. Lutz Lienenkämper und Bahnchef Dr. Rüdiger Grube entstanden sind, nach? Das Land ist vertragstreu. 2. Welche konkreten Umstände veranlassen das Land dazu, das Plan- feststellungsverfahren nicht heute schon einzuleiten? Ein Antrag auf Planfeststellung wird nicht durch das Land erfolgen, sondern durch die DB AG, die die Planungen als Vorhabenträger durchführt. Am 11. Januar 2013 wurden dem Land von der DB AG die Ergebnisse der Vorplanung (HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) zugestellt . Diese werden zurzeit geprüft. Für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist eine Genehmigungsplanung notwendig . Entsprechend gibt es heute noch keine hinreichend präzisen Planungsunterlagen, mit denen die Deutsche Bahn beim Eisenbahnbundesamt einen Antrag auf Planfeststellung einreichen könnte. 3. Welche Maßnahmen ergreift das Land Nordrhein-Westfalen, um den Bau des zweiten Gleises entsprechend voranzutreiben und schnell zu realisieren? Das Land wird seine Verträge mit dem Bund und der DB AG aus den Jahren 2008 und 2010 erfüllen und die Planungen für die ABS Münster – Lünen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung vorfinanzieren. Für die Realisierung dieser Maßnahme des Bedarfsplanes für die Schienenwege des Bundes ist der Bund verantwortlich. 4. Wann rechnet das Land Nordrhein-Westfalen mit der Fertigstellung und Inbe- triebnahme des zweiten Gleises? Der Termin der Fertigstellung und Inbetriebnahme des zweiten Gleises ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, insbesondere vom Verlauf der Planfeststellungsverfahren und der anschließenden Mittelbereitstellung durch den Bund. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine seriöse Prognose dieses Termins nicht möglich.