LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2022 01.02.2013 Datum des Originals: 01.02.2013/Ausgegeben: 06.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 818 vom 14. Januar 2013 der Abgeordneten Kai Abruszat und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/1866 Stärkungspakt Stadtfinanzen – welche Kommunen haben Veranlassung zur Neuberechnung der Mittel gegeben? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 818 mit Schreiben vom 1. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch das von FDP, SPD und Grünen im Jahr 2011 verabschiedete Stärkungspaktgesetz erhalten überschuldete und von Überschuldung bedrohte Städte und Gemeinden in NRW Hilfszahlungen zur mittelfristigen Widerherstellung des Haushaltsausgleichs. Ein wesentlicher Parameter zur Verteilung der sogenannten Stärkungspakt-Mittel ist die „strukturelle Lücke“ in den Haushalten der einzelnen Programmteilnehmer. Die Berechnung dieser strukturellen Lücke erfolgte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens auf der Grundlage von Angaben aus der amtlichen Statistik. Im Nachgang des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Höhe der strukturellen Lücke einzelner Gemeinden bzw. ihre auf amtlichen statistischen Angaben beruhende Datengrundlage infrage gestellt. Die Landesregierung hat die Validität der Datengrundlage deshalb in einem Korrekturverfahren überprüft und eine Neuberechnung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Neuberechnung wurden Ende 2012 vom zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales veröffentlicht. Nach derzeitigen Planungen der Landesregierung soll es auf Grundlage der Neuberechnung zu erheblichen Umverteilungen innerhalb des Kreises der Hilfeempfänger kommen. Hierdurch würden etliche Kommunen mit substanziellen Kürzungen konfrontiert, die bei der Aufstellung ihrer gesetzlich geforderten und von der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2022 2 Landesregierung genehmigten Haushaltssicherungskonzepte nicht abzusehen waren. Haushaltspläne müssten neu geschrieben werden. Konsolidierungsziele wären akut gefährdet. Der Vertrauensverlust in den Stärkungspakt wäre verheerend. Bevor über den weiteren Umgang mit den aktuellen Gegebenheiten entschieden werden kann, muss daher geklärt werden, inwieweit die Kommunen diese selbst zu verantworten haben oder ob andere Faktoren für das Korrekturverfahren bei den Stärkungspaktmitteln ausschlaggebend waren. Ziel dieser Anfrage ist es ausdrücklich nicht, eine rückwärtsgewandte Schulddiskussion zu führen. Absicht der Fragensteller ist es vielmehr, zu erfahren, welche Kommunen jetzt – ohne einen eigenen Verursachungsbeitrag geleistet zu haben – mit gekürzten Stärkungspaktmitteln auskommen sollen. Für eine objektivierte Diskussion über die Weiterentwicklung des Stärkungspaktes bedarf es größtmöglicher Transparenz. 1. Welche Kommunen haben Veranlassung gegeben bzw. einen Verursachungsbei- trag dazu geleistet, dass die Neuberechnung der Konsolidierungshilfen für den Stärkungspakt Stadtfinanzen notwendig wurde? Die Verteilung der Konsolidierungshilfen im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erfolgt - neben dem Grundbetrag von 25,89 Euro pro Einwohner - auf der Grundlage sog. "struktureller Lücken", wie sie methodisch Prof. Dr. Martin Junkernheinrich und Prof. Dr. Thomas Lenk in ihrem gemeinsamen Gutachten "Haushaltsausgleich und Schuldenabbau" für jede nordrhein-westfälische Gemeinde entwickelt und definiert haben. Grundlage der Berechnungen sind die amtlichen Statistiken der Jahre 2004 bis 2008. Um die Lasten der Städte und Gemeinden vollständig zu erfassen, sind dabei auch Daten der Umlageverbände (Kreise und Landschaftsverbände) bei den jeweils betroffenen Stärkungspaktkommunen berücksichtigt worden. Die Entscheidung für die Überprüfung der statistischen Grundlagen durch ein förmliches Verfahren ist getroffen worden, nachdem die Gemeinden Remscheid, Dorsten, OerErkenschwick , Minden, Schwerte sowie der Kreis Recklinghausen Einwendungen gegen die Verwendung ihrer statistischen Daten für die Berechnung ihrer strukturellen Lücke gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales vorgetragen hatten. Im Rahmen der förmlichen Überprüfung der statistischen Grundlagen durch IT.NRW sind in den Prüfungsprozess alle 61 Stärkungspaktkommunen sowie diejenigen 19 Umlageverbände einbezogen worden, deren Umlagen (auch) von Stärkungspaktkommunen aufgebracht werden. Bei den folgenden 66 Gemeinden, Städte und Umlageverbände wurden Korrekturen an den statistischen Daten vorgenommen: Aldenhoven, Altena, Arnsberg, Bönen, Bottrop, Burscheid, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Gummersbach, Hagen, Haltern am See, Halver, Hattingen, Korschenbroich, Kürten, Leverkusen, Löhne, Marl, Marsberg, Menden, Minden, Moers, Mönchengladbach, Monschau, Nachrodt-Wiblingwerde, Neunkirchen-Seelscheid, Nörvenich, Nümbrecht, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Porta-Westfalica, Recklinghausen, Remscheid, Schwerte, Solingen, Sprockhövel, Stolberg, Waltrop, Werdohl, Werl, Windeck, Witten, Wuppertal, Würselen, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Heinsberg, Mettmann , Minden-Lübbecke, Recklinghausen, Soest und Unna, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch Bergische LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2022 3 Kreis, der Rhein-Kreis Neuss, der Rhein-Sieg-Kreis sowie der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die folgenden vierzehn Gemeinden, Städte und Kreise haben keinen Korrekturbedarf an ihren statistischen Daten gesehen, so dass die Datengrundlagen unverändert geblieben sind: Bergneustadt, Engelskirchen, Hamm, Herne, Herten, Marienheide, Nideggen, Schwelm, Selm, Übach-Palenberg, Velbert, Welver sowie die Kreise Herford und Wesel. Von den vorgenannten 12 Stärkungspaktkommunen haben im Falle der Übernahme der Korrekturergebnisse durch den Gesetzgeber die folgenden 9 Kommunen mit geringeren Konsolidierungshilfen im Rahmen des Stärkungspaktes als bisher vorgesehen zu rechnen: Bergneustadt, Engelskirchen, Hamm, Herne, Marienheide, Nideggen, Schwelm, ÜbachPalenberg und Velbert. 2. Haben ausschließlich am Stärkungspakt teilnehmende Kommunen Veranlassung zur Neuberechnung gegeben (falls nein: bitte detailliert begründen)? Den Anstoß zur Durchführung des Datenkorrekturverfahrens haben - bis auf den Kreis Recklinghausen - ausschließlich am Stärkungspakt teilnehmende Kommunen gegeben (siehe Antwort zu Frage 1). Da der Gutachter bei der Berechnung der strukturellen Lücke der Städte und Gemeinden Daten der Umlageverbände einbezieht, war es unabhängig von der Tatsache , dass der Kreis selbst von der Teilnahme am Stärkungspakt ausgeschlossen ist, notwendig , die Hinweise auch des Kreises Recklinghausen zu seinen Datenmängeln aufzugreifen .