LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2034 05.02.2013 Datum des Originals: 05.02.2013/Ausgegeben: 08.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 794 vom 8. Januar 2013 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/1820 Organisation der Marktüberwachung Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 794 mit Schreiben vom 5. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sicherheit von Produkten hat eine hohe Bedeutung für Verbraucher. Eine 100%-ige Sicherheit von Produkten gibt es aber naturgemäß nicht. Jedoch kann ein gut funktionierendes Qualitätssicherungssystem und eine funktionierende Marktüberwachung das Risiko, dass potentiell gefährliche Produkte an Kunden verkauft werden können, beschränken. In letzter Zeit kritisiert der Handel an unterschiedlichen Stellen die Organisation der Marktüberwachung in Deutschland. So existieren immer noch unterschiedliche Durchführungspraxen in den Bundesländern. Dies ist insbesondere für bundesweit filialisierte Handelsunternehmen ein Problem, die mit unterschiedlichen Regelungen und Anweisungen zu kämpfen haben. Das Problem verstärkt sich, da die Marktüberwachung mittlerweile nicht mehr nur national einheitlich sondern auch auf europäischer Ebene konsistent organisiert werden muss. Derzeit werden die für die Marktüberwachung geltenden Vorschriften gemeinschaftsweit nicht einheitlich und nicht mit der gleichen Konsequenz hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen angewandt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2034 2 1. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung bei der Organisation der Marktüberwachung? Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf bei der Organisa-tion der Marktüberwachung . Die kontinuierliche Verbesserung der Marktüberwachung wird über entsprechende Gremien sowohl auf der Ebene der Länder als auch auf europäischer Ebene weiter verfolgt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die beschlossene Erweiterung der Zentralstel- le für die Marktüberwachung? Das Europäische Parlament und der Rat haben insbesondere über die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 weitere Aufgaben formuliert, die sich für eine Zentralisierung und damit für eine Erweiterung der Zentralstelle eignen. Durch die beschlossene Erweiterung werden Synergien genutzt und es wird Doppelarbeit vermieden. Die finanzielle Belastung der Länder konnte reduziert werden. 3. Hält die Landesregierung die Einführung von Schwerpunktbehörden, die länder- übergreifend für eine bestimmte Produktgruppe zuständig wären, für sinnvoll? Die Landesregierung hält die Einführung von länderübergreifenden Schwerpunktbehörden, die für eine bestimmte Produktgruppe zuständig wären, nicht für sinnvoll. Nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder ist die Marktüberwachungsbehörde für Verwaltungsmaßnahmen dort zuständig, wo die Produkte auf dem Europäischen Binnenmarkt durch einen Hersteller oder Importeur bereitgestellt werden. Dies bedeutet, dass nur eine Behörde örtlich und sachlich für ein bundesweit tätiges Handelsunternehmen zuständig ist. Bei der Einführung von länderübergreifenden Schwerpunktbehörden wären aufgrund der Vielzahl von Produkten, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt, eine Vielzahl unterschiedlicher länderübergreifender Behörden für ein einziges Handelsunternehmen zuständig .