LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2047 06.02.2013 Datum des Originals: 06.02.2013/Ausgegeben: 08.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 795 vom 8. Januar 2013 der Abgeordneten Birgit Rydlewski PIRATEN Drucksache 16/1823 Einsatz der Lernplattform elis in Justizvollzugsanstalten in NRW Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 795 mit Schreiben vom 6. Februar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2004 wird die an der TU Berlin entwickelte Lernplattform elis (e-Learning im Strafvollzug ) erfolgreich in Justizvollzugsanstalten in Berlin und fast allen Bundesländern eingesetzt. Zur Bildung von Frauen, Männern und Jugendlichen in den Justizvollzugsanstalten in NRW ist eine dem Strafvollzug angemessene Fortbildung sinnvoll, um Strafgefangene auf das Leben im Alltag vorzubereiten. Hierzu gehört heute selbstverständlich auch der Umgang mit moderner Technik und dem Internet. Elis bietet hierfür die dem Strafvollzug gerecht werdende Sicherheit und kann deshalb – in entsprechend eingeschränktem Umfang – trotzdem Zugang zu e-Learning ermöglichen. Die Plattform bietet von der Grundausbildung bis zur Unterstützung von berufsqualifizierenden Maßnahmen eine breite Palette an Möglichkeiten mit bis zu 130 Lernprogrammen an. Lernbereiche sind u. a. EDV-Grundbildung, Allgemeinbildung , Sprachunterricht. Daher wird diese Lernplattform z.B. vom Land Berlin „als hilfreiches und gutes Un-terrichtsund Lernmedium eingestuft“. „Mit Off-Line-Seiten oder Internetseiten, die als unbedenklich eingestuft werden (z. B. Arbeitsagentur) kann der Umgang mit zeitgemäßer Internetanwendung trainiert werden." Quelle: Kleine Anfrage Dr. Simon Weiß, PIRATEN, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11257 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2047 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Lernplattform elis (E-Learning im Strafvollzug) ist ein zeitgemäßes Instrument zur Optimierung der pädagogischen Arbeit im Justizvollzug. Sie bietet die mediale und methodische Möglichkeit für eine innere Differenzierung des Unterrichts. Die fachtheoretischen Inhalte der Lernplattform ermöglichen eine dezentrale Verzahnung von schulischer (Vor-) Förderung und beruflicher Bildung. Sie bietet damit auch die Möglichkeit zur weiteren Individualisierung des Unterrichts. Die Arbeit mit einer elektronischen Lernplattform hat für die Lernenden auch einen hohen motivationalen Effekt. 1. Warum wird elis derzeit nicht in den Justizvollzugsanstalten in NRW eingesetzt? Das Konzept zur Einführung der elis-Lernplattform in NRW wurde im Laufe des Jahres 2012 neu erarbeitet. Nachdem das fachliche Konzept nunmehr vorliegt, können in 2013 die weiteren Schritte zur Einführung der elis-Lernplattform unternommen werden. Unter anderem werden die zu erwartenden Kosten in die Planung zum Haushalt 2014 einfließen. 2. Wie gewährleistet die Landesregierung derzeit, dass die Bildung in den Justiz- vollzugsanstalten die Insassen auf die Wiedereingliederung in den Alltag vorbereitet ? Bildung in den Justizvollzugsanstalten umfasst ein sehr breit aufgestelltes Spektrum unterrichterlicher Angebote für Jugendliche und Erwachsene: Von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (wie die Allgemeine- und Berufsschulpflicht) über Angebote im Rahmen des § 37 StVollzG zum Ausgleich von schulischen Defiziten in Form von Schulmaßnahmen zur Vorbereitung auf oder Durchführung von schulabschlussbezogenen oder berufsvorbereitenden Angeboten bis hin zu Lernangeboten zur Beseitigung von punktuellen Defiziten (Sprachkurse , Alphabetisierung). Im Rahmen fast aller Maßnahmen wird auch der Umgang mit neuen Medien systematisch eingeübt. 3. Wie wird derzeit Langzeitinhaftierten oder wenig technikaffinen Inhaftierten er- möglicht, sich auf die Teilhabe an der Informationsgesellschaft vorzubereiten? Es gelten im Grundsatz die Ausführungen zu Frage 2. Für „Langzeitinhaftierte oder wenig technikaffine Inhaftierte“ werden Computerkurse auf unterschiedlichen Leveln angeboten. So können sowohl Computer–Einsteiger-kurse als auch zertifizierte Computerkurse (ECDL und „Computerführerschein NRW“) belegt werden. 4. Können Inhaftierte in NRW derzeit Prüfungen über die Module des Europäischen Computerführerscheins (ECDL) ablegen? Ja. 5. Welche Voraussetzungen sehen Sie als notwendig an, um einen Einsatz von elis in den Justizvollzugsanstalten in NRW zu ermöglichen? Die Etatisierung der erforderlichen Kosten im Landeshaushalt 2014.