LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2059 12.02.2013 Datum des Originals: 07.02.2013/Ausgegeben: 15.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 812 vom 10. Januar 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Peter Preuß CDU Drucksache 16/1872 Medikamentennotstand in NRW-Krankenhäusern Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 812 mit Schreiben vom 7. Februar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Pressemeldungen (vgl. Berliner Zeitung vom 14. Dezember) soll es an Krankenhäusern in Deutschland Lieferengpässe bei Medikamenten geben. Demnach bestünde die Gefahr , dass bei einer weiteren Verschärfung der Situation die Versorgung von schwerstkranken Patienten mit den notwendigen Arzneimitteln nicht mehr sichergestellt werde könne. Rund 4 % - 6 % der benötigten Präparate stünde nicht, oder nicht ausreichend zur Verfügung . Dies sei das Ergebnis einer repräsentativen Untersuchung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in rund 100 deutschen Kliniken. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Lieferengpässe von Me- dikamenten an Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen des Landes NRW vor? Der Landesregierung liegen Hinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Stellungnahmen von Verbänden der Pharmaindustrie und Berichte der Presse über Lieferengpässe bei konkreten Produkten vor. Bei diesen Einzelfällen handelt es sich um kurzfristige oder länger andauernde Lieferengpässe, die die Verfügbarkeit des konkreten Arzneimittels einschränken . In der Regel steht den Patientinnen und Patienten eine Behandlungsalternative zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2059 2 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei einer weiteren Verschärfung die Versorgung mit notwendigen Medikamenten in Nordrhein-Westfalen nicht mehr gewährleistet ist? Es ergeben sich bisher keine Anhaltspunkte für die Landesregierung, von einer grundsätzlichen Gefährdung der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln in Nordrhein-Westfalen auszugehen. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Ursachen der ent- standenen Probleme vor? Als Ursachen für das Entstehen einzelner Lieferengpässe bei konkreten Produkten kommen insbesondere folgende Punkte in Betracht:  Zulieferprobleme bei Wirkstoffen und Ausgangsmaterialien,  Herstellungsprobleme,  Qualitätsmängel des hergestellten Produktes. 4. Inwieweit sind von Problemen bei der Arzneimittelversorgung wie Lieferengpäs- sen o.ä., die Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, die auf den Bezug von Medikamenten in Apotheken angewiesen sind? Patientinnen und Patienten, die über öffentliche Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden , waren nach vorliegenden Einzelfallschilderungen ebenfalls von Lieferengpässen betroffen . Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um die Versorgungssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten? Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nimmt alle ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr, hier ist insbesondere die Überwachung nach § 52b Arzneimittelgesetz zur Bereitstellung von Arzneimitteln zu nennen. Außerdem geht die Landesregierung derzeit und zukünftig allen Hinweisen nach, die auf die Gefährdung der Versorgungssicherheit hindeuten könnten. Im Übrigen liegt die im Grundgesetz verankerte Regelungskompetenz in Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln beim Bund. Die Bundesregierung ist aufgefordert , unverzichtbare Arzneimittel zu identifizieren, deren Wahrscheinlichkeit von Versorgungsmängeln zu bewerten und zu prüfen, welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.