LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2064 13.02.2013 Datum des Originals: 13.02.2013/Ausgegeben: 18.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 813 vom 10. Januar 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/1873 Welche Wege will die Landesregierung beschreiten, um das Dienstrecht „ausgabenneutral zu optimieren“ II? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 813 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung war in einer Kleinen Anfrage, Drucksache 16/1043, befragt worden, welche Wege sie beschreiten wolle, um – thematisch hierbei insbesondere unter Betrachtung des Aspekts der Lehrkräfte – das Dienstrecht „ausgabenneutral zu optimieren“. Hierbei wurde auf den rot-grünen Koalitionsvertrag verwiesen, in dem sich folgende Formulierung findet: „Die demografische Entwicklung, die zunehmende Belastung des Landeshaushaltes durch nichtbeeinflussbare Ausgabenblöcke und die fortwährende Ungleichbehandlung von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten stellen auch veränderte Anforderungen an das Dienstrecht. Die Landesverwaltung muss als Arbeitgeberin attraktiv und finanzierbar bleiben. Deshalb werden wir das Dienstrecht ausgabenneutral optimieren.“ Selbstverständlich sind allen Beteiligten die finanziellen Problematiken bekannt, die Veränderungen in diesem Bereich nach sich ziehen. Daher waren unter Regierungsbeteiligung der FDP schrittweise Maßnahmen umgesetzt worden, um die Situation zu verbessern. Allerdings dürften den Ausführungen des Koalitionsvertrags auch inhaltliche Überlegungen seitens der Koalition zugrunde liegen. Daher verwundern die Antworten des Finanzministers, der die Kleine Anfrage 528 mit Schreiben vom 9. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet hat. Es wurde von der Landesregierung erfragt, welches Vorgehen Rot-Grün bei angestellten Lehrerinnen und Lehrern plane, um die von RotGrün im Koalitionsvertrag benannte Ungleichbehandlung zwischen angestellten und verbe- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2064 2 amteten Pädagogen zu beheben. Die einfache Antwort des Finanzministers, wonach die Landesregierung an die tarifvertraglichen und sonstigen Vorgaben gebunden sei, die innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gelten und sich die Entgelte der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer daher außerhalb dieser Vorgaben nicht verändern ließen, überrascht jedoch. Dass den bestehenden Regelungen tarifrechtliche Vorgaben zugrunde liegen, ist allgemein bekannt und dürfte auch SPD und Grünen bei der Abfassung des Koalitionsvertrags bekannt gewesen sein. Da jedoch in dessen Rahmen diesbezügliche Versprechungen niedergelegt wurden, muss die Landesregierung die Frage beantworten können, wie bzw. welche Veränderungen sie aktiv herbeiführen will. Mit dem sogenannten Dienstrechtsanpassungsgesetz hat die Landesregierung nach eigener Aussage eine erste Stufe einer Dienstrechtsreform begonnen. Viele der für die Pädagogen relevanten Maßnahmen werden von dieser „ersten Stufe“ jedoch nicht erfasst. Bezüglich der Lehrerinnen und Lehrer hatte sich die Ministerin für Schule und Weiterbildung jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt positioniert. Laut einer Pressemitteilung des Verbands Bildung und Erziehung vom 09.05.2012 hatte Ministerin Löhrmann sich in der „Zeit-Konferenz Schule & Bildung“ in Berlin dafür ausgesprochen, alle Lehrer gleich zu besolden, weil die Ausbildungszeiten mittlerweile angeglichen seien. Die entsprechenden Nachfragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage wurden – offensichtlich versehentlich – in der Beantwortung zusammengezogen und gemeinsam beantwortet, so dass die inhaltliche Beantwortung lediglich ausführte, dass die Frage der Eingangsbesoldung für nach dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG) vom 12. Mai 2009 ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer frühestens im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur weiteren Modernisierung des Dienstrechts und spätestens vor deren Einstellung zu entscheiden sein werde. Da zu vermuten ist, dass die Schulministerin ihre Aussagen nicht nur aus Wahlkampfgründen getätigt haben wird, dürften den Aussagen der Ministerin auch Grundsatzüberlegungen zugrunde liegen, die für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer von hohem Interesse sind. 1. Welche Veränderungen plant die Landesregierung bezüglich der tarifvertragli- chen und sonstigen Vorgaben, die innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder bestehen, aktiv voranzutreiben, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Veränderungen bezüglich der angestellten Lehrerinnen und Lehrer zu erreichen ? Die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkräfte. Nach diesen Richtlinien orientiert sich die Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind, an der Besoldung der beamteten Lehrkräfte. Da der Sinn der Regelung gerade in der Vermeidung einer Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten einerseits und Tarifbeschäftigten andererseits liegt, bedarf es keiner Veränderung bezüglich der innerhalb der TdL geltenden Vorgaben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2064 3 2. Vertritt die Ministerin für Schule und Weiterbildung die Position, dass alle Lehrerinnen und Lehrer – bei entsprechendem Stundenumfang und unabhängig vom Lehramt – gleich besoldet werden sollten? 3. Welche grundsätzlichen Überlegungen liegen dieser Einschätzung der Ministerin zugrunde (bitte über die Frage der gleichlangen Ausbildung der unterschiedlichen Lehrämter hinausreichend beantworten)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet : Die zitierte Aussage der Ministerin für Schule und Weiterbildung ist allein vor dem Hintergrund der vereinheitlichten Lehrkräfteausbildung getroffen worden. Weitere zu berücksichtigende Aspekte haben dabei keine Rolle gespielt. 4. Schließt die Ministerin für Schule und Weiterbildung aus, dass im Zuge einer großen Dienstrechtsreform die Eingangsbesoldung für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich zu bestehenden Regelungen abgesenkt wird? Die künftige Einstufung der Lehrkräfte wird innerhalb der Landesregierung ergebnisoffen geprüft. Deshalb kann die Frage derzeit weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. 5. Was genau versteht Frau Ministerin Löhrmann unter der Formulierung einer „ausgabenneutralen Optimierung“ des Dienstrechts, wie sie im rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigt wird? Ausgabenneutrale Optimierung des Dienstrechts beschreibt das Ziel der Landesregierung, die Reform ohne zusätzliche Belastungen des Haushalts durchzuführen.