LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2075 13.02.2013 Datum des Originals: 13.02.2013/Ausgegeben: 19.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 825 vom 13. Januar 2013 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/1895 Einsatz von V-Personen zum Zwecke der Strafverfolgung Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 825 mit Schreiben vom 13. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Einsatz von sogenannten V-Personen/V-Leuten war kürzlich Thema in aktuellen Presseberichten . Auf dieser Grundlage interessiert mich nun auch der Umfang des Einsatzes von V-Personen zum Zwecke der Strafverfolgung. Vorbemerkung der Landesregierung Die Strafverfolgungsbehörden in NRW können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Strafprozessordnung Vertrauenspersonen, Verdeckte Ermittler oder sonstige nicht offen ermittelnde Polizeibeamte einsetzen. Der Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leute) des Verfassungsschutzes ist hiervon strikt getrennt und erfolgt nur in dessen gesetzlich vorgesehenem Aufgabenbereich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2075 2 1. In wie vielen Fällen (im Zeitraum 2007 bis heute) kam es zum Einsatz von VPersonen , verdeckten Ermittlern oder sonstigen nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten zum Zweck der Strafverfolgung auf Grundlage der Strafprozessordnung ? Listen sie diese bitte nach dem jeweiligen Einsatzjahr sowie der jeweiligen Art (also ob V-Person, verdeckter Ermittler, etc.) auf. Auch bitte ich Sie, die Gesamtzahl der durch diese Maßnahmen betroffenen Personen zu nennen. Die nachgefragten Daten und Inhalte können in einem öffentlichen Bericht nicht dargestellt werden, da ihre Offenlegung es insbesondere kriminellen Banden der schweren und Organisierten Kriminalität ermöglichen würde, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie die polizeitaktischen Optionen dieser verdeckten Ermittlungsmaßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Für diesen Fall ist zu befürchten , dass sich die polizeilichen Kapazitäten zum Einsatz von Vertrauenspersonen, Verdeckten Ermittlern oder sonstigen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten schnell erschöpfen und die staatlichen Möglichkeiten und Kapazitäten zur Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll verhütet oder verfolgt werden. Zur Anzahl der durch den Einsatz von Vertrauenspersonen, Verdeckten Ermittlern oder sonstigen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten betroffenen Personen liegen der Landesregierung keine Statistiken oder belastbare Schätzungen vor. 2. In wie vielen dieser Sachverhalte wurde der Beschuldigte schließlich rechtskräf- tig verurteilt? Zur Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Strafverfahren, in denen im Rahmen der Ermittlungen Vertrauenspersonen, Verdeckte Ermittler oder sonstige nicht offen ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt waren, liegen der Landesregierung weder statistische Daten noch belastbare Schätzungen vor. 3. Aufgrund des Verdachtes welcher Straftaten erfolgten die Maßnahmen jeweils? Der strafprozessuale Einsatz von Verdeckten Ermittlern erfolgt nach Maßgabe der Anordnungsvoraussetzungen des § 110a Abs. 1 StPO. Ihr Einsatz erfolgte nach polizeilichen Erhebungen insbesondere auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs sowie zur Aufklärung von Tötungsdelikten, schweren Raubdelikten und Straftaten des gewerbsmäßigen Betruges. Der strafprozessuale Einsatz von polizeilichen Vertrauenspersonen ist gemäß Gem.RdErl. des Justizministeriums (4110 - III A. 33) und des Innenministeriums (IV A 4 - 6450) vom 17. Februar 1986 (" Verfolgung von Straftaten - Inanspruchnahme von Informanten, Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern und sonstigen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten ") auf die Bereiche der Schwerkriminalität, der Organisierten Kriminalität, des illegalen Betäubungsmittel- und Waffenhandels, der Falschgeldkriminalität und der Staatsschutzdelikte beschränkt. In Fällen der mittleren Kriminalität kommt der Einsatz von Vertrauenspersonen ausnahmsweise dann in Betracht, wenn durch eine Massierung gleichartiger Straftaten ein die Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder die Allgemeinheit ernsthaft gefährdender Schaden eintreten kann. Ausweislich polizeilicher Erhebungen wurden Vertrauenspersonen insbesondere auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs sowie zur Aufklärung von Eigentums-, Raub-und Tötungsdelikten eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2075 3 Eine weitergehende Aufschlüsselung der Einsatzbereiche von Verdeckten Ermittlern sowie Vertrauenspersonen ist aus den bereits mit Antwort zu Frage 1 dargelegten Gründen nicht möglich. Statistische Daten zu den Einsatzbereichen von sonstigen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten liegen der Landesregierung nicht vor.