LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2092 18.02.2013 Datum des Originals: 18.02.2013/Ausgegeben: 21.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 828 vom 15. Januar 2013 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/1925 Stundenanzahl bei Dienst zu ungünstigen Zeiten Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 828 mit Schreiben vom 18. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW leisten viele Beamte aus den unterschiedlichsten Bereichen ihren Dienst für die Bürger. Viele von ihnen sind dabei in der Pflicht, diesen Dienst auch zu Zeiten und an Tagen zu leisten, an denen der allergrößte Teil der Gesellschaft seine Freizeit genießen darf. Für derartige Dienste sind gem. der Erschwerniszulagenverordnung NRW entsprechende Zulagen zu gewähren. Vorbemerkung der Landesregierung Die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nachstehend gemachten Angaben zu den Erschwerniszulagen beruhen auf Daten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV), das für den überwiegenden Teil der Landesbeschäftigten die Berechnung und Auszahlung der in Frage kommenden Bezügebestandteile übernimmt. Für den verhältnismäßig kleinen Bereich der Verwaltung, deren Zahlungen nicht durch das LBV wahrgenommen werden (z.B. Unikliniken Düsseldorf und Münster) können kurzfristig keine entsprechenden Zahlen genannt werden. Zudem besteht für den Bereich der kommunalen Feuerwehren in der Landesverwaltung kein Datenbestand. Jegliches Zahlenmaterial müsste hier durch eine umfangreiche Befragung aller Kommunen des Landes erhoben werden. Das ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2092 2 1. Wie viele Stunden „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ (gem. § 4 Erschwerniszulagenverordnung ) sind in den Jahren 2011 und 2012 jeweils angefallen? Bei der Antwort bitte ich, alle denkbaren Bereiche (Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr etc.) zu berücksichtigen und getrennt aufzulisten. Weiterhin bitte ich, die Stundenzahl nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage (§ 4 I Nr. 1, § 4 I Nr. 2a, § 4 I Nr. 2b oder § 4 II EZulV) getrennt aufzulisten. Die in den jeweiligen Bereichen der Verwaltung angefallenen und ausgezahlten Stunden bitte ich für das Jahr 2011 der Anlage 1 und für das Jahr 2012 der Anlage 2 (jeweils obere Tabelle) zu entnehmen. 2. Wie hoch waren Geldleistungen, die für die bei Frage 1 genannten Dienste in den Jahren 2011 und 2012 jeweils angefallen sind, insgesamt? Die in den jeweiligen Bereichen der Verwaltung angefallenen Geldleistungen für Dienst zu ungünstigen Zeiten bitte ich für das Jahr 2011 der Anlage 1 und für das Jahr 2012 der Anlage 2 (jeweils untere Tabelle) zu entnehmen.