LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2139 19.02.2013 Datum des Originals: 19.02.2013/Ausgegeben: 22.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 805 vom 8. Januar 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/1858 Atomtransporte innerhalb und durch NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 805 mit Schreiben vom 19. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Drucksache 16/753 vom 11. Oktober 2012 listet die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 374 tabellarisch Atomtransporte durch NRW für die Jahre 2010 und 2011 auf. Dabei ergeben sich mehrere Unklarheiten: So werden von der Landesregierung keinerlei schwach- und mittelradioaktive Atommülltransporte ins Atommülllager Ahaus aufgeführt, obwohl die Landesregierung diese mehrfach an anderer Stelle gegenüber dem Landtag ausführlich aufgelistet hat (zuletzt in Drucksachen 15/155, 15/156, 15/3610 und 15/4281). Des Weiteren wird in der Tabelle zwei Atommülltransporte von Ahaus mit unbekanntem Ziel vermerkt, obwohl es keine Auslagerungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus gibt. Laut der Tabelle fanden zudem keinerlei Atomtransporte von und zur AtommüllKonditionierungsanlage Duisburg statt, obwohl die Landesregierung solche Transporte in Drucksache 15/4281 bestätigt hat. Das Gleiche gilt für Atommülltransporte vom stillgelegten AKW Würgassen sowie von der Atommüll-Konditionierungsanlage Jülich nach Ahaus, die von der Landesregierung in Drucksache 15/4281 ebenfalls ausdrücklich bestätigt wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2139 2 Vorbemerkung der Landesregierung Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 374 (Drucksache 16/1100 - Neudruck) und den Antworten auf die Kleinen Anfragen 15 (Drucksache 15/155), 16 (Drucksache 15/156), 1289 (Drucksache 15/3610) und 1542 (Drucksache 15/4281), die der Fragesteller in seiner Vorbemerkung erwähnt, ergeben sich keine Unklarheiten. Bei den in den Drucksachen 15/155, 15/156, 15/3610 und 15/4281 genannten Transporten handelte es sich um Transporte schwach- oder mittelradioaktiver Stoffe (sog. sonstige radioaktive Stoffe gem. § 2 Abs. 1 Atomgesetz (AtG)), die für die Zwischenlagerung im Lagerbereich I des Brennelement-Zwischenlagers Ahaus (BZA) bestimmt waren. Die Beförderungsgenehmigungen dieser Transporte wurden nicht mit den sog. 48-Stunden-Meldungen als Nebenbestimmung auf Grundlage des § 17 Atomgesetz verbunden, da wegen der Art und Aktivität der radioaktiven Stoffe und ihrer Verpackung keine Besonderheiten festgelegt werden müssen. Basis für die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 374 erstellten Übersichten sämtlicher in 2010 bzw. 2011 in Nordrhein-Westfalen gemeldeten Transportvorgänge waren ausschließlich die sog. 48-Stunden-Meldungen, die in den Genehmigungen für die Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen durch Nebenbestimmung festgelegt werden und dem Lagezentrum der Landesregierung beim Ministerium für Inneres und Kommunales übermittelt wurden. 1. Warum ergeben sich zwischen den Antworten der Landesregierung von/nach Jülich, Duisburg, Würgassen und Ahaus derartige Diskrepanzen bei der Beantwortung Kleiner Anfragen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Einlagerung für das Zwischenlager Ahaus auf der Grundlage der Antworten für Drucksache 15/4281 (bitte aufschlüsseln nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Genehmigungsgrundlage, Absenderort und Ort der Atommüllkonditionierung)? Die Lagerung im BZA erfolgt auf der Basis einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung. Am 24. Januar 2013 lagerten im Lagerbereich I des BZA 113 Abfallgebinde unterschiedlicher Typen. Davon stammen 70 Abfallgebinde aus dem Kernkraftwerk Würgassen, 30 aus dem Kernkraftwerk Biblis, 10 aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim, zwei aus dem Kernkraftwerk Krümmel und ein Abfallgebinde aus dem Kernkraftwerk Lingen. 3. Wie ist der aktuelle Stand bei Atomtransporten von/nach der AtommüllKonditionierungsanlage Duisburg, Jülich, Würgassen auf der Grundlage der Antworten für die Drucksache 15/4281 (bitte aufschlüsseln nach genauem Datum , Inhalt, Mengenangabe, Genehmigungsgrundlage sowie Absenderort und Fahrtziel)? Seit dem 24. Februar 2012 wurden im BZA insgesamt 10 weitere Abfallgebinde mit insgesamt etwa 68 Tonnen radioaktiven Mischabfällen eingelagert. Zwei Abfallgebinde wurden in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2139 3 der Betriebsstätte der GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS-Betriebsstätte)) in Jülich und acht Abfallgebinde in der GNS-Betriebsstätte in Duisburg konditioniert. Seit dem 24. Februar 2012 fanden zwischen dem Kernkraftwerk Würgassen (KWW) und dem BZA sowie zwischen dem KWW und den GNS-Betriebsstätten Duisburg und Jülich keine Transportvorgänge mit radioaktiven Stoffen statt. 4. Wie viele schwach- und mittelradioaktive Abfallgebinde sind aktuell im Zwi- schenlager Ahaus eingelagert (bitte aufschlüsseln nach genauem Transportdatum , Inhalt, Mengenangabe, Absenderort, Genehmigungsgrundlage sowie Ort der Atommüllkonditionierung)? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Um welche Atommülltransporte handelt es sich, die 2011 auf der Straße Ahaus verlassen haben (bitte nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Zielort sowie Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln)? Von Ahaus hat es keine Transporte mit radioaktiven Stoffen aus NRW heraus gegeben. In der Antwort (Drucksache 16/1100 Neudruck, ausgegeben am 3. Januar 2013) ist diese Angabe nicht mehr enthalten. Bei der Angabe in der Jahresübersicht 2011, Abschnitt II. Nr. 1, in der Antwort auf die Kleine Anfrage 374 (Drucksache 16/1100, ausgegeben am 16. Oktober 2012) wurden die Zahlen aufgrund eines Versehens nicht richtig dargestellt.