LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/215 12.07.2012 Datum des Originals: 10.07.2012/Ausgegeben: 17.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 22 vom 12. Juni 2012 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/42 Wie könnte eine Stiftungslösung des Landes bei Dienstunfällen im Feuerwehrwesen aussehen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 22 mit Schreiben vom 10. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der sogenannte „Karfreitagsunfall“, bei dem 2009 in Paderborn vier Menschen ums Leben gekommen sind, hat ein Defizit in der Hinterbliebenenversorgung von Feuerwehrleuten aufgezeigt . Streitig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Abgrenzung zwischen „Dienstunfällen“ und „qualifizierten Dienstunfällen“. Auf regionaler Ebene haben sich bereits verschiedene Stellen damit auseinandergesetzt, wie den Angehörigen der Opfer auf möglichst unbürokratische Weise geholfen werden kann (u.a. die Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe, die Stadt Paderborn, der Landrat des Kreises Paderborn, die Bezirksregierung Detmold und der Fachgruppenleiter Feuerwehr von ver.di-NRW). Seitens der Landesregierung sind hingegen noch immer keine Lösungskonzepte vorgelegt worden, obwohl Innenminister Jäger in der Innenausschusssitzung vom 25.11.2010 vorgeschlagen hatte, „[…] sehr zügig mit dem FM die Option der Schaffung einer Stiftung für solche Einzelfälle zu prüfen und das als Lösungsansatz zu nehmen“ (siehe APr 15/68, S. 38). Ein Mitglied der regierungstragenden Fraktionen hatte in der Presse angekündigt, die SPDLandtagsfraktion wolle in dieser Sache Beratungen mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufnehmen (vgl. Westfälisches Volksblatt vom 02.02.2012). Die vorliegende Kleine Anfrage ist bereits als KA 1600 unter der Drucksachennummer 15/4088 am 15.02.2012 gestellt worden, wurde jedoch gem. §109 GeschO LtgNW durch Beendigung der Wahlperiode nicht beantwortet. Die beschriebene Ausgangslage ist jedoch unverändert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/215 2 1. Welchen Problemlösungsansatz favorisiert die Landesregierung in o. g. Angelegenheit ? (Bitte auch unter Berücksichtigung möglicher Alternativlösungen, wie z.B. Stiftung, Verein etc., beantworten!) Der Paderborner "Karfreitagsunfall", der sich im Rahmen einer Blaulichtfahrt ereignete, war Anlass, nach einer Lösung zu suchen, die es ermöglicht, aus Unglücksfällen bei Einsätzen der Feuerwehr entstehende Folgeschäden, die besondere Härten mit sich bringen, abzumildern . Vor diesem Hintergrund erwägt die Landesregierung eine Zuwendung an eine gemeinnützige Einrichtung (Verein, Stiftung o. ä.). Die Finanzierung wird vom Inhalt der bevorstehenden Haushaltsberatungen im Parlament abhängen. Weitere Entscheidungen können erst danach getroffen werden. 2. Wird der Lösungsansatz der Landesregierung auch bereits zurückliegende Fäl- le erfassen, so dass die Angehörigen der Opfer des Paderborner „Karfreitagsunfalls “ davon profitieren können? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Welche Arten von Unglücksfällen berücksichtigt der Lösungsansatz der Lan- desregierung? Siehe Antwort auf Frage 1. 4. Welche Finanzierungsalternativen stehen zur Diskussion (z.B. Heranziehung der Feuerschutzsteuer gemäß Vorschlag im Westfälischen Volksblatt vom 02.02.2012, Umschichtungen aus bestehenden Landesstiftungen, etc.)? Siehe Antwort auf Frage 1. 5. Ab wann kann mit einer ersten Auszahlung an Betroffene gerechnet werden? Siehe Antwort auf Frage 1.