LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/216 12.07.2012 Datum des Originals: 10.07.2012/Ausgegeben: 17.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 23 vom 11. Juni 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/49 Zukunft des Staatsbades Meinberg: Engagiert sich das Land und welche Entwicklung nimmt die Kurortehilfe? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 23 mit Schreiben vom 10. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einschlägigen Presseberichten zufolge will der Landesverband Lippe das von ihm seit 1948 betriebene Staatsbad Bad Meinberg an die Stadt Horn-Bad Meinberg übertragen, da die Unterhaltung nach Angaben der Verbandsvorsteherin des Landesverbandes Lippe diesen mit jährlich 1,8 Millionen Euro belaste. Gleichzeitig hat der Bürgermeister der Stadt Horn-Bad Meinberg geäußert, dass eine Übernahme durch seine Stadt nicht möglich sei. Circa 700 Arbeitsplätze vom Staatsbad Meinberg sollen betroffen sein. Die Verbandsvorsteherin des Landesverbandes Lippe hat u.a. als Grund für das Bestreben ihres Verbandes einen „drohenden Wegfall der Kurortehilfe des Landes NRW ab 2012 (Westfalenblatt vom 08.06.2012) angegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/216 2 1. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung, gegebenenfalls vor dem Hintergrund eines defizitären Landeshaushaltes, beabsichtigt, die Kurortehilfe zu senken oder gar komplett zu streichen? Die Landesregierung beabsichtigt, an dem ursprünglichen Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (LT. Drs. 15/3402) und somit an der Gewährung einer Kurortehilfe im Jahr 2012 festzuhalten. Die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag erfolgt nach den Sommerferien 2012. 2. Welche Aussagen kann die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit der Kurortegemeinden über die Höhe der Kurortehilfe in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 treffen? Zur Ausgestaltung und Entwicklung der Gemeindefinanzierungsgesetze der folgenden Jahre kann weder allgemein noch bezogen auf die Kurortehilfe eine verbindliche Aussage getroffen werden, da es sich um Jahresgesetze handelt, die stets aktuellen Entwicklungen, neuen Erkenntnissen und geänderten Daten anzupassen sind. Derzeit sind jedoch seitens der Landesregierung keine Änderungen geplant. 3. Kann sich die Landesregierung vorstellen, eine etwaige Übertragung des Staatsbades vom Landesverband Lippe auf die Stadt Horn-Bad Meinberg mit eigenen Landesmitteln zu Gunsten des Übernehmers zu unterstützen? Angesichts der Finanzsituation des Landes ist nicht geplant, entsprechende Landesmittel zur Verfügung zu stellen. 4. Hält die Landesregierung – sofern die Stadt Horn-Bad Meinberg eine Übertragung des Staatsbades auf die Kommune ablehnt – das Aufgeben des Kurbetriebes des Staatsbades durch den Landesverband Lippe für rechtmäßig? Der Landesverband Lippe entscheidet im Rahmen des Gesetzes über den Landesverband Lippe selbständig und eigenverantwortlich über seine Aufgabenwahrnehmung.