LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2161 21.02.2013 Datum des Originals: 20.02.2013/Ausgegeben: 26.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 809 vom10. Januar 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/1869 Nordrhein-Westfalen ist Spitze! – bei den Pleiten! Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 809 mit Schreiben vom 20. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Institut der Deutschen Wirtschaft berichtet in seinem Informationsdienst vom 13. Dezember von einem „Rätsel an der Ruhr“. So habe es bundesweit im Jahr 2011 6 % weniger Insolvenzen gegeben als im Jahr 2010. Auch in den ersten 6 Monaten des Jahres 2012 seien weniger Pleiten zu verzeichnen gewesen als im Vorjahr. Lediglich in Nordrhein-Westfalen stelle sich die Tendenz anders dar. So gab es 2011 11.215 Insolvenzen. Das entspricht rund 37 % aller Fälle in Deutschland. Die Insolvenzgefahr ist NRW damit um 80 % höher als im Bundesdurchschnitt. Selbst in Ostdeutschland gebe es weniger Pleiten als in NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2161 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Abgrenzung und Zuordnung von Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen auf die Bundesländer ist mit Unsicherheiten und Unschärfen verbunden, die die Aussagekraft dieser Zahlen mindern können. Dies hängt beispielsweise damit zusammen, dass Unternehmen mit Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens dennoch in die NRW-Statistik einfließen, wenn die Abwicklung an einem nordrhein-westfälischen Amtsgericht erfolgt oder dass Insolvenzen von Konzerngesellschaften statistisch im Bundesland des Firmensitzes der Konzernmutter erfasst werden. Außerdem gibt es Abgrenzungsspielräume bei der Festlegung des „Schuldnertyps“ für statistische Zwecke durch die Amtsgerichte bzw. die Statistischen Landesämter. Insbesondere bei der Frage, ob der Schuldnertyp „ehemals Selbständige“ im Einzelfall den Regelinsolvenzverfahren oder den Verbraucherinsolvenzverfahren zuzuordnen ist, kann nicht von einer einheitlichen Beurteilungspraxis ausgegangen werden. 1. Wie erklärt sich die Landesregierung das „Rätsel an der Ruhr“, also die enorme Anzahl von Firmenpleiten in Nordrhein-Westfalen? Im Jahr 2011 gab es nach Auskunft des Landesbetriebs IT.NRW bundesweit 30.099 Unternehmensinsolvenzen (minus 5,9 % gegenüber dem Vorjahr). Auf Nordrhein-Westfalen entfielen davon 11.215 (minus 2,7 % gegenüber dem Vorjahr). Im ersten Halbjahr 2012 gab es bundesweit 14.776 Unternehmensinsolvenzen (minus 3,1% gegenüber dem Vorjahreszeitraum ). Auf Nordrhein-Westfalen entfielen davon 5.675 (minus 0,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum ). Daraus ergibt sich, dass die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen im Bund und in Nordrhein-Westfalen mit abnehmenden Zahlen eine gleichgerichtete und keine gegenläufige Tendenz hat. 2. Wie hoch sind die Verluste für das Land und die Kommunen durch die enorme Anzahl an Pleiten in Nordrhein-Westfalen? Die durch Unternehmensinsolvenzen verursachten Mindereinnahmen bei Steuern und Abgaben für Land und Kommunen werden ebenso wenig statistisch erfasst wie Mehreinnahmen aufgrund von Ansiedlungen oder Gründungen. 3. Was machen die anderen Bundesländer besser? Siehe Vorbemerkung. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Klima für Firmen in NRW durch weitere Steuern und Abgaben (Wasserentnahmeentgelt, Erhöhung Spitzensteuersatz , Vermögenssteuer, Änderung bei der Erbschaftssteuer) nachhaltig verbessert und so die Wirtschaftsfreundlichkeit des Landes nachhaltig verbessert werden kann? Nach herrschender Meinung können Steuern und Abgaben im Allgemeinen einem Fiskalzweck , einem Lenkungszweck oder einem Umverteilungszweck zugeordnet werden. Steuern und Abgaben, die als Zweck die nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftsfreundlichkeit des Landes zum Gegenstand haben können, sind der Landesregierung nicht bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2161 3 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Klima für Firmen in NRW durch das Tariftreue- und Vergabegesetz, das künftige Klimaschutzgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz und das künftige Ladenöffnungsgesetz nachhaltig verbessert und so die Wirtschaftsfreundlichkeit des Landes nachhaltig verbessert werden kann? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass mit dem durch das neue Mittelstandsgesetz eingeführte Clearingverfahren, das alle wesentlichen mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung schon bei ihrer Erarbeitung auf ihre Verträglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen hin überprüft, die Wirtschaftsfreundlichkeit des Landes nachhaltig verbessert werden kann.