LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2163 21.02.2013 Datum des Originals: 20.02.2013/Ausgegeben: 26.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 837 vom 15. Januar 2013 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/1941 Wie geht es weiter mit dem Neubau der L 677n in Holzwickede? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 837 mit Schreiben vom 20. Februar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 24. Januar 1996 hat der Rat der Gemeinde Holzwickede den Bau der Ortsumgehung L 677n beschlossen. Im Zusammenhang mit dem Landesstraßenbedarfsplan wurde die L 677n und der damit verbundene Autobahnanschluss „Oelpfad“ weiterhin mit höchster Priorität eingestuft . Seit über zehn Jahren wartet die Gemeinde Holzwickede auf die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur L 677n. Im Frühjahr 2012 wurde die Einleitung dieses Verfahrens erneut vom Landesbetrieb Straßen.NRW verschoben. Bei der durch die Landesregierung vorgenommenen Aktualisierung des Landesstraßenbedarfsplanes wurde eine Verkleinerung der Autobahnanschlussstelle „Oelpfad“ verlangt, um diese platzsparender und umweltverträglicher darzustellen. Vorbemerkung der Landesregierung Im September 2011 wurde seitens der Landesregierung die Priorisierung aller Straßenplanungen an Landes- und Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Hiermit wurden die gültigen Bedarfsplaneinstufungen nicht verändert. Die L 677 Ortsumgehung Holzwickede wurde in der Priorisierung als vorrangig zu planen festgelegt. In einer Fußnote wurde darüber hinaus folgende Regelung für die Maßnahme getroffen: „Voraussetzung ist Umplanung nördlicher Bereich“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2163 2 1. Was waren bzw. sind die Gründe für die Verschiebung der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ? Aufgrund von artenschutzrechtlichen Notwendigkeiten wurde eine Umplanung des Bereichs nördlich der A 40 im Bereich der Anschlussstelle Oelpfad erforderlich. Hierdurch wird auch der Eingriff in den Landschaftsraum erheblich reduziert. 2. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die erforderlichen Aktualisierungen von Gutachten, um das Planfeststellungsverfahren einleiten zu können? Zwischenzeitlich wurde der nördliche Bereich seitens des Landesbetriebs Straßenbau umgeplant . Die Überarbeitung bzw. Neuerstellung der erforderlichen Fachgutachten (Verkehr, Lärm, Schadstoffe, Artenschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan) findet derzeit statt. Die Änderungen werden parallel in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet. 3. Wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur L 677n zu rech- nen? Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres beantragt. 4. Wie steht die Landesregierung zur Realisierung der Ortsumgehung Holzwickede L 677n? Die Maßnahme wurde in der im September 2011 veröffentlichten Planungspriorisierung als vorrangig zu planen festgelegt (vgl. Vorbemerkung). 5. Wie sieht die kurz-, mittel- und langfristige Investitionsfinanzierung konkret aus? Sobald ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt, ist im Rahmen der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms über die Finanzierung zu entscheiden.