LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2168 22.02.2013 Datum des Originals: 19.02.2013/Ausgegeben: 27.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 842 vom 16. Januar 2013 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/1946 Präventionstipps der Polizei auf Türkisch: „Vatandaşlar için tedbir tavsiyeleri – Konu: Hırsızlık“ Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 842 mit Schreiben vom 19. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit , Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Riegel vor – Sicher ist sicherer!“ gibt die Polizei Nordrhein-Westfalen auf Ihrer Internetseite unter der Überschrift „Vatandaşlar için tedbir tavsiyeleri – Konu: Hırsızlık“ eigenen Angaben zufolge zahlreiche Präventionstipps zum Thema Wohnungseinbruch in türkischer Sprache (http://www.polizeinrw .de/media/Dokumente/120627%20PraevTipp%20Wohnungseinbruch%20120130_tuerkis ch.pdf). In § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen wird hingegen ausdrücklich die zentrale Bedeutung der deutschen Sprache für das Gelingen von Integration betont. Gemäß § 3 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes haben die Behörden des Landes im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Anwendung dieses Integrationsgrundsatzes zu unterstützen. Außerdem dürfen gemäß § 1 Nr. 2 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes einzelne Bevölkerungsgruppen nicht diskriminiert werden. Eine solche Diskriminierung stellt die Mitteilung „Vatandaşlar için tedbir tavsiyeleri – Konu: Hırsızlık“ jedoch z.B. gegenüber amerikanischen, marokkanischen, finnischen und vietnamesischen Staatsbürgern in Nordrhein-Westfalen dar, denen keine Präventionshinweise zum Thema Wohnungseinbruch in ihrer jeweiligen Muttersprache erteilt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2168 2 1. Sind türkischsprachige Personen in Nordrhein-Westfalen überdurchschnittlich häufig Opfer von Wohnungseinbrüchen? Der Landesregierung liegen keine Daten dazu vor, ob türkischsprachige Personen in Nordrhein -Westfalen überdurchschnittlich häufig Opfer von Wohnungseinbrüchen werden. Diese Daten werden im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erhoben. 2. Aus welchem Grund werden die übrigen Aktionsprogramme des Innenministeri- ums ("Kurve kriegen", "Crash Curs NRW", "BremsDich - Rette Leben!") nicht in türkischer Sprache publiziert? Für die kriminalpräventive NRW-Initiative "Kurve kriegen" wurden in den Modellbehörden Informationsfaltblätter u.a. auch in türkischer Sprache publiziert. Ein entsprechender Bedarf war durch die örtlichen Projektverantwortlichen festgestellt worden. Das Präventionsprojekt "Crash Kurs NRW" nutzt als Kommunikationsmittel das Erzählen von selbst Erlebtem. Dies erfolgt in deutscher Sprache. Das zentral bereitgestellte Informationsmaterial richtet sich ausschließlich an die Lehrerschaft weiterführender Schulen. Die Kampagne "Brems Dich - rette Leben!" besteht aus einzelnen Bausteinen, z. B. dem "24- Stunden-Blitz-Marathon", und richtet sich insbesondere an die motorisierten Verkehrsteilnehmer unabhängig von deren Nationalität. Zur Begleitung der Kampagne wurde ein Plakat entwickelt und den Polizeibehörden zentral zur Verfügung gestellt. Dieses ist so gestaltet, dass die Botschaft von motorisierten Verkehrsteilnehmern aller Nationalitäten verstanden werden kann. Für diese beiden Programme ist ein Bedarf wie beim Projekt "Kurve kriegen" in der Praxis nicht festgestellt worden. 3. Inwieweit stellt der Umstand, dass in türkischer Sprache Präventionstipps zum Thema Wohnungseinbruch erteilt werden, einen Verstoß gegen die §§1 Nr. 2, 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes dar? Zunächst ein Hinweis zur zitierten Vorschrift des § 2 Abs. 2 Teilhabe-und Integrationsgesetz: Gemeint ist wohl der Abs. 3 der Vorschrift („Das Erlernen der deutschen Sprache“). NRW hat als erstes Flächenland ein Integrationsgesetz verabschiedet. Das "Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration" schafft mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Menschen mit ausländischen Wurzeln. Eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration ist die Beherrschung der Sprache. Die Ziele der Bedeutung und der Unterstützung des Erlernens der deutschen Sprache, nach den zitierten Vorschriften des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, sind durch die Präventionstipps in türkischer Sprache auf der Internetseite der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht konterkariert. Die Ansprache in türkischer Sprache diskriminiert auch keine anderen Zuwanderergruppen. Nach der NRWZuwanderungsstatistik 2011 sind die 548.661 Türkinnen und Türken die mit Abstand größte nichtdeutsche Zuwanderergruppe in NRW (Anteil an den Ausländer/innen: 30,6 %). Danach folgen die Italienerinnen und Italiener (121.509 Personen, 6,8 %) und die Polinnen und Polen (119.171 Personen, 6,6 %). Die Anzahl der US-Amerikanerinnen und -Amerikaner betrug 11.047 (0,62 %), die der Marokkanerinnen und Marokkaner 33.043 (1,84 %), die der Finninnen und Finnen 2.241 (0,12 %) und die der Vietnamesinnen und Vietnamesen 6.471 (0,36 %). Da nicht alle in Nordrhein-Westfalen lebenden Zuwanderergruppen gleichzeitig mit herkunftssprachlichen Kampagnen angesprochen werden können, können Präventionsmaßnahmen zunächst an der am stärksten betroffenen Zuwanderergruppe ausgerichtet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2168 3 4. Hält die Landesregierung es ganz allgemein für ein Zeichen gelungener Integration , wenn die Polizei Nordrhein-Westfalen Öffentlichkeitsarbeit in einer ausländischen Sprache betreibt? Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben zum Ziel, Aufmerksamkeit zu erregen. Dies gilt besonders für Maßnahmen, mit denen Schaden abgewendet werden soll. Bei diesen ist es besonders wichtig, dass die Zielgruppe erreicht wird. Es ist daher der Weg zu wählen, der die höchste Aufmerksamkeit der Zielgruppe gewährleistet. Eine Ansprache in türkischer Sprache weckt auch bei türkischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern, die die deutsche Sprache beherrschen, erhöhte Aufmerksamkeit und signalisiert eine besondere Wertschätzung . Die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit wird auch in § 2 Abs. 3 Teilhabeund Integrationsgesetz hervorgehoben. Sie steht dem Grundsatz der Integration nicht entgegen . 5. Welcher Arbeitsaufwand entsteht der Polizei Nordrhein-Westfalen jährlich durch Veröffentlichungen in ausländischer Sprache? (Bitte Anzahl der Veröffentlichungen, damit verbundene Dienst stunden, Übersetzungs -/Druckkosten, etc. auflisten.) Die zur vollständigen Beantwortung dieser Frage notwendige Datenerhebung, -auswertung und -aufbereitung ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Im Einzelnen können aber folgende Auskünfte gegeben werden: Bezüglich des in Rede stehenden Flyers "Vatandaşlar için tedbir tavsiyeleri – Konu: Hırsızlık" betrug der damit verbundene Stundenaufwand lediglich eine Stunde. Für die Übersetzung sind Kosten von 146,25 EUR entstanden. Zum Projekt "Kurve kriegen" wurde das in deutscher Sprache vorhandene Informationsfaltblatt auch in die türkische, russische und arabische Sprache übersetzt. Hierbei wurde auf das freiwillige Hilfsangebot von Beschäftigten des Landes mit entsprechender Sprachkompetenz zurückgegriffen. Die Faltblätter wurden jeweils mit einem geringfügigen Stundenaufwand während der Dienstzeit erstellt. In allen Fällen wurde kein Honorar gezahlt. Für die Gestaltung und das Layout wurden insgesamt einmalig 1.920,- EUR Haushaltsmittel in Anspruch genommen. Der Druck erfolgt bedarfsgerecht in kleiner Stückzahl in den Modellbehörden .