LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2171 22.02.2013 Datum des Originals: 18.02.2013/Ausgegeben: 27.02.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 867 vom 31. Januar 2013 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/2017 Gibt es durch die Landesregierung vorgegebene Quoten bezüglich der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 867 mit Schreiben vom 18. Februar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verkehrsunfallbilanz des Jahres 2012 ist Gegenstand aktueller Presseberichterstattungen . Im Hinblick auf diese Bilanz und den damit einhergehenden Fragen nach Ahndung und Verfolgung entsprechender Verkehrsverstöße frage ich die Landesregierung: Vorbemerkung der Landesregierung Landesweite Vorgaben bzw. unverbindliche Richtwerte über zu treffende Maßnahmen zur Verkehrsunfallbekämpfung für die Kreispolizeibehörden bestehen nicht. Solche Regelungen wären auch mit der Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung unvereinbar. Ein wesentliches Element dieser Fachstrategie ist die Stärkung der dezentralen Verantwortung in den Kreispolizeibehörden , damit diese schnell, umfassend und nachhaltig auf örtliche Unfallentwicklungen reagieren können. 1. Gibt es in irgendeiner Art und Weise durch die Landesregierung verbindliche Vorgaben oder auch nur unverbindliche Richtwerte bezüglich der Anzahl von zu verfolgenden Verkehrsordnungswidrigkeiten/-straftaten, die den Kreispolizeibehörden gemacht bzw. vorgegeben werden? nein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2171 2 2. Falls ja, für welche Verkehrsordnungswidrigkeiten/-straftaten werden diese Vorgaben /Richtwerte im Einzelnen konkret vorgegeben? entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie hoch genau sind diese Vorgaben/Richtwerte je Kreispolizeibehörde und Ordnungswidrigkeit/Straftat jeweils? Dabei bitte die Jahre 2007 – 2012 berücksichtigen . entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie hoch genau sind die im in Frage 3 genannten Zeitraum von den Kreispolizei- behörden jeweils zurückgemeldeten bzw. „erfüllten“ Zahlen? In diesem Zusammenhang interessiert mich insbesondere, ob derartige Vorgaben/Richtwerte auch dann als „erfüllt“ gelten, selbst wenn ein evtl. folgenden Widerspruchs- /Gerichtsverfahren letztlich zur Einstellung führt. entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. 5. Werden die von den Kreispolizeibehörden in diesem Zusammenhang „erfüllten“ Zahlen in irgendeiner Form in einer Art Rankingtabelle erfasst? entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.