LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2194 26.02.2013 Datum des Originals: 25.02.2013/Ausgegeben: 01.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 853 vom 24. Januar 2013 der Abgeordneten Thomas Nückel und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/1983 Kommunale Belastungen durch neuen Rundfunkbeitrag: Was unternimmt die Landesregierung? Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 853 mit Schreiben vom 25. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Reformvorschlag zum Rundfunkbeitrag (damals noch Rundfunkgebühr) sollte ursprünglich ein Gerechtigkeitsanliegen verfolgen. Ziel war es, für eine bürokratiearme und gerechte Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu sorgen. Bei der Umsetzung sehen sich die Kommunen in der Praxis teilweise immensen Erhöhungen ausgesetzt. So stellte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes fest, dass in einzelnen Kommunen das Zehnfache des ursprünglichen Betrags zu zahlen sei (Quelle: „TV-Gebühr bringt Städte auf die Palme“, Dietmar Seher in NRW, 17.01.2012). Der Begriff der „Betriebsstätte“ führt zu Verwirrung und zu erhöhtem Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus sind Verhältnismäßigkeiten zu prüfen. Die Definition „Betriebsstätte“ ist abhängig von Grundstück und Zweck. Ferner sind für die Berechnung erheblich: Die Anzahl von Mitarbeitern, unabhängig ob Vollzeit- oder Teilzeitangestellte, Anzahl von Fuhrparks, Anzahl von Betriebsstätten. Somit stellt sich für Kommunen die komplexe Fragestellung, an welchen Stellen und in welchem Ausmaß sie betroffen sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2194 2 Die neue Abgabe ist nicht betriebsgrößenneutral. Ferner ist die typisch angenommene Rundfunknutzungssituation im kommunalen Bereich eher Ausnahme als Regelfall. Die Voraussetzungen für die Typisierung liegen nicht vor: Ungleichbehandlungen sind nur dann hinnehmbar, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht, wenn sie zur Vereinfachung geeignet und nicht unverhältnismäßig sind. Solche Konsequenzen als Regelfall bei der Umsetzung sind nicht akzeptabel; es muss umgehend mit einer Evaluierung der neuen Regelungen begonnen werden. Bereits mit dem Entschließungsantrag 15/3483 hat die FDP-Fraktion sich für eine einfache und gerechte Medienabgabe eingesetzt und vor Doppeltatbeständen gewarnt. Die Mehrbelastungen der dramatisch verschuldeten Kommunen sind nicht hinnehmbar. Eine schnelle Prüfung ist erforderlich. Vorbemerkung der Landesregierung Die Länder sind zur funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich verpflichtet. In der Ministerpräsidentenkonferenz bestand seit 2006 die Überzeugung, dass das bisherige geräteabhängige Finanzierungssystem auf Dauer nicht mehr zukunftsfähig sei. Das bisherige Modell wurde insbesondere der Konvergenz der Empfangsgeräte nicht mehr gerecht; zudem drohte ein strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit . Deshalb war der Wechsel bei der Rundfunkfinanzierung weg von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag notwendig und wurde auch von der FDPLandtagsfraktion mit dem Entschließungsantrag 15/3483 begrüßt. Hinsichtlich der öffentlichen Hand bestand Einigkeit, dass diese mit der Privatwirtschaft gleich zu behandeln sei - auch hinsichtlich der Betriebsstättendefinition. Der Staatsvertrag ist dann von allen Regierungschefinnen und Regierungschefs unterzeichnet und allen Landtagen gebilligt worden, zum Teil auch mit Zustimmung von FDP-Landtagsfraktionen. 1. Inwiefern sind der Landesregierung die Mehrbelastungen der Kommunen durch den neuen Rundfunkbeitrag bekannt? Belastbare Zahlen dazu, ob die Kommunen durch den neuen Rundfunkbeitrag mehr oder weniger belastet werden, sind der Landesregierung zur Zeit nicht bekannt. Auch eine entsprechende Nachfrage beim WDR dazu hat ergeben, dass eine Aussage dazu derzeit noch nicht getroffen werden kann. Der Landesregierung sind lediglich einzelne Zahlen einzelner Kommunen aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt. 2. Wie schätzt die Landesregierung diese Mehrbelastungen hinsichtlich der ange- spannten finanziellen Lage der Kommunen insgesamt ein? Wie aus der Antwort aus Frage 1 hervorgeht, kann eine solche Einschätzung jedenfalls zurzeit nicht vorgenommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2194 3 3. Wie hoch werden die Kommunen im Einzelnen durch den neuen Beitrag belastet (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)? Dies ist der Landesregierung nicht bekannt, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . 4. Inwiefern will die Landesregierung auf eine Korrektur der Mehrbelastungen hin- wirken? Bereits bei der Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben alle Länder eine Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages beschlossen. Diese umfasst insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag. Auf Fachebene werden derzeit bereits die Vorarbeiten für die Evaluierung aufgenommen.