LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2208 27.02.2013 Datum des Originals: 26.02.2013/Ausgegeben: 04.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 848 vom 23. Januar 2013 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/1977 Barrierefreier Zugang in öffentlichen Gebäuden – Mangelnde Umsetzung bei Neu- und Umbauten von Polizeigebäuden in NRW Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 848 mit Schreiben vom 26. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr , der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und der Ministerin für Familie , Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat sich in ihrem Aktionsplan für die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ausgesprochen. Ein wichtiger Schritt, denn bislang treffen Menschen mit Behinderung im öffentlichen Leben oft auf unüberwindbare Hürden. Selbst im Bereich der Polizei mangelt es an barrierefreien Zugängen, welche es Menschen mit Behinderungen erlauben, aktiv und diskriminierungsfrei am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen . Es fehlt in vielen Polizeigebäuden an Zugangsrampen, Treppenliften, Handläufen , Aufzügen und Blindenleitsystemen. Eingänge sind durch Treppen ohne barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer oder ähnlich schwer betroffene Menschen nicht erreichbar. Oftmals werden Frauen mit Behinderung Opfer von Gewalttaten und benötigen die Betreuung und Beratung der Präventionsdienststelle "Prävention und Opferschutz“ – doch auch hier ist der diskriminierungsfreie Zugang nicht gegeben. Für die betroffenen Menschen ein unzumutbarer Zustand. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2208 2 Auch die Bauherren neu geplanter Projekte scheinen sich ihrer Verantwortung entziehen zu wollen. Die geplante Sanierung des Polizeipräsidiums Wuppertal sowie die Neuerrichtung des Polizeipräsidiums in Warendorf sollen, nach den mir vorliegenden Informationen, ohne Aufzug erfolgen. Barrierefreiheit wird somit nicht hergestellt, obwohl es eindeutige gesetzliche Vorgaben für die Umsetzung gibt. Nach § 7 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 16. Dezember 2003 ist der öffentliche Bauherr verpflichtet, die Errichtung oder die Änderung baulicher Anlagen entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorschriften „barrierefrei zu gestalten“. Um die gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen „in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (§ 4 BGG) zugänglich und nutzbar zu machen, beschreibt § 55 Abs. 4 der Landesbauordnung NRW (BauO) die Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen . Darüber hinaus bieten DIN-Normen noch zusätzlich umfassendere Anforderungen an die Barrierefreiheit z.B. für seh- bzw. hörbehinderte Personen. In § 3 Abs. 1 BauO wird hierzu bestimmt, dass bei der Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen jedenfalls die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Gebäude des Landes werden gesetzeskonform errichtet. Weite Teile der Polizeigebäude sind schon aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit unzugänglich, sie werden von dem § 55 Bauordnung NRW nicht erfasst. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die Sanierung des Polizei- präsidiums Wuppertal und der Neubau Warendorf aus Kostengründen ohne Aufzug , somit nicht barrierefrei, erfolgen sollen? Ein rollstuhlgerechter Zugang des einem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teils des Polizeipräsidiums Wuppertal ist durch einen nachträglich und eigens dafür errichteten Außenaufzug gewährleistet. Ein weiterer Aufzug aus den 1950er Jahren erschließt die anderen, nicht öffentlich zugänglichen Gebäudeteile. Der barrierefreie Umbau des alten Aufzuges ist aufgrund der geringen Schachtgröße nicht möglich. Der neue Anbau der Kreispolizeibehörde Warendorf wird nach den für die Barrierefreiheit geltenden Vorschriften der Landesbauordnung ausgestaltet werden. 2. Welche Polizeigebäude in NRW, in denen regelmäßiger Besucherverkehr statt- findet, wurden bislang barrierefrei erschlossen? Die in letzter Zeit neu errichteten Polizeidienstgebäude, etwa für das Polizeipräsidium Bonn, die Kreispolizeibehörde Geldern oder das Polizeipräsidium Köln sind barrierefrei erschlossen . Eine vollständige Erhebung aller Polizeigebäude konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. Insgesamt ist der überwiegende Teil der Polizeigebäude im Bereich der Wachen rollstuhlgerecht für Besucher zugänglich. Dieser Bereich liegt normalerweise in der jeweiligen Eingangszone des Erdgeschosses und verfügt auch über eine entsprechende Toilettenanlage. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2208 3 3. Für welche Polizeidienststellen und andere öffentlichen Gebäude sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um die Barrierefreiheit herzustellen? Zahlreiche öffentliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen wurden in Jahren errichtet, in denen heute überholte Richtlinien galten. Das betrifft auch die Standards zur Barrierefreiheit. Bei Neubauten werden die jeweils aktuellen Gesetze und Normen beachtet. Für bestehende Gebäude gilt ein Bestandsschutz. Bei Modernisierungsmaßnahmen werden alte Gebäude schrittweise angepasst. 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung geplant, um die am dringend notwendigsten Umbauten zeitnah vorzunehmen bzw. Verbesserungen zur Barrierefreiheit in Polizeigebäuden und anderen öffentlichen Gebäuden zu erzielen? In jedem Jahr werden zahlreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Polizeigebäuden und anderen Gebäuden des Landes durchgeführt. Alle behebbaren Mängel sollen möglichst gleichzeitig in Ordnung gebracht werden, um die knappen finanziellen Ressourcen effektiv einzusetzen. Im Zuge solcher Baumaßnahmen werden Barrieren beseitigt, soweit das im Bestand realisierbar ist. 5. Wie hoch belaufen sich die Kosten für einen barrierefreien Umbau der Polizeige- bäude und anderen öffentlichen Gebäuden in NRW? Eine entsprechende Kostenerhebung gibt es nicht, siehe Antwort zu Frage 4.