LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2218 28.02.2013 Datum des Originals: 28.02.2013/Ausgegeben: 05.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 860 vom 28. Januar 2013 der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/1994 Planungssicherheit für Kommunen und private Eigentümer: Wie steht die Landesregierung zur Nachmeldung von Natura-2000-Gebieten? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 860 mit Schreiben vom 28. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen sind 5,4 % der Landesfläche als FFH-Schutzgebiete benannt und von der Europäischen Kommission 2004 in die Liste des Netzes Natura 2000 aufgenommen worden. Das Meldeverfahren für die Meldung der Vogelschutzgebiete ist seit Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Die FFH- und Vogelschutzgebiete sind inzwischen ganz überwiegend als Naturschutzgebiete oder über § 48c Abs. 5 Landschaftsgesetz gesetzlich gesichert. Ungeachtet des Abschlusses der Gebietsmeldeverfahren werden zum Teil in Fachkreisen Forderungen nach Nachmeldung von Natura 2000- oder Vogelschutzgebieten diskutiert. 1. Hält die Landesregierung an der Feststellung in Nr. 2.1 und 2.5 der Verwaltungs- vorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz vom 13.04.2010 (III 4 – 616.06.01.18) fest, dass in Nordrhein-Westfalen die Meldung von FFH- und Vogelschutzgebieten abgeschlossen ist? 2. Beabsichtigt die Landesregierung weitere Flächen als FFH- oder Vogelschutzge- biete in Nordrhein-Westfalen zu benennen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2218 2 3. Sieht die Landesregierung die Gebietsmeldung nach wie vor mit dem Abschluss des Vertragsverletzungsverfahrens im Jahre 2008 als abgeschlossen an? Die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage werden gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung hält an der Feststellung, dass in Nordrhein-Westfalen die Meldung von FFH- und Vogelschutzgebieten abgeschlossen ist, im Sinne von Nr. 2.1 und Nr. 2.5 der VV Habitatschutz grundsätzlich fest. Insofern sind seitens der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Gebiets-Neumeldungen beabsichtigt. Eine Neumeldung oder Erweiterung von NATURA 2000-Gebieten im Zuge von Kohärenzsicherungsmaßnahmen oder im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen mit den Eigentümern und den kommunalen Gebietskörperschaften ist nach Nr. 2.2 der VV Habitatschutz möglich. 4. Für den Fall, dass die Landesregierung eine weitere Nachmeldung von FFH- oder Vogelschutzgebieten für das europäische Netz Natura 2000 erwägt: Um welche Gebiete handelt es sich? Die Antwort erübrigt sich, siehe Antwort zu den Fragen 1-3. 5. Stimmt die Landesregierung der Auffassung zu, dass eine Gebietsmeldung schon aus systematischen Gründen und zur Gewährleistung der Einhaltung des Gleichheitssatzes den gleichen Kriterien Rechnung tragen muss, die der bisherigen Auswahl der FFH- und Vogelschutzgebiete zugrunde lag und damit für die Gebietsauswahl nach wie vor die Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL) (VV-FFH) vom 26.04.2000 (III B – 616.06.01.110, MBl. NRW S. 62) zugrunde zu legen sind? Die Landesregierung stimmt dieser Auffassung zu.