LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2219 28.02.2013 Datum des Originals: 26.02.2013/Ausgegeben: 05.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 885 vom 29. Januar 2013 des Abgeordneten Bernd Krückel CDU Drucksache 16/2044 Innenrevision der Staatskanzlei Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 885 mit Schreiben vom 26. Februar 2013 für die Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zusammenhang mit der „Initiative Lokaljournalismus in Nordrhein-Westfalen“ und der Technischen Universität Dortmund hat Ministerin Dr. Schwall-Düren in einem Schreiben (Vorlage 16/544) an den Vorsitzenden des Kultur- und Medienausschusses ausgeführt: „Am 9. Januar 2013 hat die Innenrevision der Staatskanzlei den Sachverhalt zur Entscheidung für die Zuwendung an die TU Dortmund untersucht.“ Der im Internetangebot der Landesregierung verfügbare Organisationsplan der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen weist jedoch keine sogenannte Innenrevision aus. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat in ihrer Pressekonferenz am 16. Januar 2013 dazu auf Nachfrage von Medienvertretern erklärt, dass die Innenrevision durch einen Kabinettsbeschluss im Oktober vergangenen Jahres in der Abteilung I der Staatskanzlei eingerichtet worden sei. Weiter erklärte sie, man wolle damit verhindern, dass sich Vorgänge, die sich vor dem Jahr 2010 ereignet hätten, wiederholten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Innenrevision der Staatskanzlei. Es geht damit nicht – wie es in der Vormerkung zur kleinen Anfrage heißt – um einen durch das Kabinett zu treffenden Grundsatzbeschluss, sondern um eine behördeninterne Organisationsentscheidung, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2219 2 die ich mit der Einrichtung der Stabsstelle „Innenrevision/ Korruptionsprävention“ getroffen habe. In der Pressekonferenz am 16.01.2013 habe ich dazu – anders als es in der Vorbemerkung heißt – bereits wie folgt informiert: “Nach Regierungsübernahme 2010 haben wir hier bestimmte Strukturen vorgefunden, die uns veranlasst haben, eine Innenrevision überhaupt erst zu schaffen in diesem Haus.” 1. Welche Aufgaben hat die Innenrevision? Für eine Staatskanzlei ist es wichtig, dass ihr Handeln den Ansprüchen der Öffentlichkeit und des Landtags an nachprüfbare Rechtmäßigkeit und an den wirtschaftlichen Einsatz der Haushaltsmittel gerecht wird. Dies sicherzustellen, ist Aufgabe der Behördenleitung. Die Innenrevision ist – neben anderen Stellen wie dem Beauftragten für den Haushalt – ein Instrument , um sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Es ist daher konsequent, dass eine solche Kontrollinstanz – in Unternehmen wie in der öffentlichen Verwaltung – zwischenzeitlich sehr verbreitet ist. Vor diesem Hintergrund sind Aufgaben der Innenrevision der Staatskanzlei: - Präventive und anlassbezogene Prüfungen der mit Geldflüssen verbundenen Aufga- benfelder, - Korruptionsprävention (Aufgaben des/der Antikorruptionsbeauftragten), - Erstellung und Pflege eines Korruptionsatlas im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 KorruptionsbG , - Prüfung möglicherweise dolosen Handelns. 2. Welche konkreten Ereignisse, die sich vor 2010 ereignet haben, sind gemeint? Die Regierung wie die Vorgängerregierung haben Optimierungsbedarfe in hausinternen organisatorischen Abläufen und Zuordnungen gesehen. Es wurde beispielsweise festgestellt, dass in mit Geldflüssen verbundenen Aufgabenfeldern das „Vier-Augen-Prinzip“ nicht in jedem Fall eingehalten werden konnte. Neben der Weiterentwicklung von organisatorischen Strukturen und Prozessen im Haus dient auch die Einrichtung einer Innenrevision dem Ziel, zukünftig in diesen Tätigkeitsfeldern präventiv tätig zu werden. 3. Warum wurde nicht bereits zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens von Ereignissen eine Innenrevision eingerichtet? Erste Überlegungen zur Einrichtung einer Innenrevision wurden auf Wunsch des damaligen Chefs der Staatskanzlei bereits in der 14. Legislaturperiode angestellt; der Chef der Staatskanzlei hat diese in der 15. Legislaturperiode wieder aufgegriffen. Die nunmehrige Realisierung in der 16. Legislaturperiode setzt darauf auf, nachdem die Umsetzung auch durch die Auflösung des Landtages und die Regierungsneubildung unterbrochen worden war. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2219 3 4. Warum wird diese Innenrevision im Organisationsplan der Staatskanzlei bis heute nicht erwähnt? Der Organisationsplan vom 25.01.2013 bildet die bisherigen Organisationsentscheidungen im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin in der 16. Legislaturperiode – unter anderem die am 23.10.2012 von mir getroffene Entscheidung zur Einrichtung einer Innenrevision – ab. 5. Wie viele Stellen wurden für die Innenrevision geschaffen? Es wurden keine neuen Stellen geschaffen. Die Innenrevision ist mit zwei Referenten (ein vom Justizministerium abgeordneter Richter am Landgericht und ein Verwaltungsbeamter aus dem Haus) im Weg der sogenannten Zugleichzuweisung besetzt.