LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2241 05.03.2013 Datum des Originals: 04.03.2013/Ausgegeben: 08.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 877 vom 29. Januar 2013 der Abgeordneten Dr. Günther Bergmann, Rainer Deppe, Margret Voßeler und Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/2028 Sicherung der Deichsanierungen zum Hochwasserschutz am unteren Niederrhein Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 877 mit Schreiben vom 4. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Hochwasserschutz gehört zu den zentralen Aufgaben staatlicher Daseinsfürsorge auch und besonders am unteren Niederrhein. Im Kreis Kleve sind die Deichverbände BislichLandesgrenze (mit Teilen der Kreise Wesel und Borken), Kleve-Landesgrenze und XantenKleve (mit Teilen des Kreises Wesel) als Körperschaften des Öffentlichen Rechts mit ihren rund 50.000 Mitgliedern damit betraut. Die Region wird seit Jahrhunderten vom Rhein und seinen Pegelständen mitgeprägt. Heute ermöglichen vor allem große Deichvorlandgebiete, dass dem Rhein bei Hochwasser viele Ausdehnungsflächen bereit stehen; so kann er sich vor Grenzübertritt in die benachbarten Niederlande auf bis zu zwei Kilometer Breite ausdehnen. Den Schutz der Menschen der Region vor Hochwasser gewährleisten jedoch primär die rund 90 km langen Rheindeiche beidseits des Flusses. Rund die Hälfte dieser Deiche konnte inzwischen auf Basis des Finanzierungsschlüssels 80/20 (Landesanteil/Mitgliederanteil) saniert werden. Vorbemerkung der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2241 2 Der Schutz vor Hochwasser liegt gemäß § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zunächst in der Verantwortung jeder einzelnen Bürgerin/ jedes einzelnen Bürgers. Das Landeswassergesetz trifft keine allgemeine Zuweisung von Zuständigkeiten für die Aufgabe „Hochwasserschutz “. Insbesondere am Niederrhein haben sich Bürgerinnen und Bürger schon sehr lange in Deichverbänden zusammengeschlossen, um sich gegen Hochwasser zu schützen. In anderen Regionen wird diese Aufgabe auch teilweise durch sondergesetzliche Wasserverbände oder durch Kommunen wahrgenommen. Für die notwendige Sanierung bereits bestehender Hochwasserschutzanlagen sind gemäß Landeswassergesetz diejenigen Institutionen verantwortlich, die die jeweilige Hochwasserschutzanlage gebaut haben. Die Landesregierung unterstützt die Deich-/Wasserverbände und Kommunen bei dieser Aufgabe durch eine freiwillige finanzielle Förderung der Projekte. Der gemäß der entsprechenden Richtlinie mögliche Fördersatz liegt zwischen 40 und 80 Prozent. Am Rhein wurde die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen bisher mit Fördersätzen zwischen 60 und 80 Prozent bezuschusst . Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist im Haushaltsentwurf 2013 eine Kürzung der reinen Landesmittel für den Hochwasserschutz (Kapitel 10050 TG 66) von 40 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro vorgesehen. Zum Ausgleich soll ein zinsgünstiges Kreditprogramm der NRW.BANK in einem Umfang von bis zu 20 Millionen Euro aufgelegt werden. Die Rahmenbedingungen dieses Kreditprogramms werden derzeit geklärt. 1. Hat die Landesregierung vor, den Landesanteil an der Finanzierung des Hoch- wasserschutzes im Landeshaushalt anders zu regeln als bisher? Zu den vorgesehenen Regelungen im Landeshaushalt verweise ich auf die Vorbemerkung. Um auch weiterhin bei reduzierten Mitteln zeitnah möglichst viele Sanierungsmaßnahmen unterstützen zu können, wird der Fördersatz in Zukunft maximal 70 Prozent betragen. Das zinsgünstige Kreditprogramm soll die Förderung ergänzen. 2. Beziehen sich Planungen rein auf Deichsanierungskosten oder auch auf jene Projektkosten, die gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie entstehen? Die im Haushaltsentwurf 2013 vorgesehene Kürzung der Mittel bezieht sich lediglich auf Kapitel 10050 TG 66. 3. Welche Pläne hat die Landesregierung, um zu gewährleisten, dass Verzögerun- gen dringend notwendiger Deichsanierungsprojekte ausgeschlossen werden? Für die Durchführung „dringend notwendiger Deichsanierungsprojekte“ sind die jeweiligen Deich-/Wasserverbände oder Kommunen unabhängig von einer Landesförderung verantwortlich . Die Landesregierung unterstützt diese Aufgabe (s. Vorbemerkung). 4. Wie würden sich die Veränderungen wie etwa die Reduzierung oder Umstellung des Landesanteils beim bewährten Finanzierungsschlüssel auf die Mitgliedsbeiträge zu den Deichverbänden auswirken? Deichverbände sind Selbstverwaltungskörperschaften mit jeweils eigenen Veranlagungsregeln . Die Auswirkung einer Änderung der Landesförderung wird daher in jedem Deichverband unterschiedlich sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2241 3 5. Wann plant die Landesregierung die Unterrichtung der Deichverbände über die gültigen Regelungen, damit diese Akteure Planungssicherheit erhalten? Die Landesregierung steht in Kontakt zur Dachorganisation der Deichverbände, dem „Arbeitskreis für Hochwasserschutz und Gewässer in NRW e.V.“ Für eine Unterrichtung der Deichverbände über „gültige Regelungen“ ist zunächst die Verabschiedung des Haushaltes 2013 durch den Landtag erforderlich.