LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2246 05.03.2013 Datum des Originals: 05.03.2013/Ausgegeben: 08.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 862 vom 24. Januar 2013 der Abgeordneten Lukas Lamla, Daniel Schwerd und Marc Olejak PIRATEN Drucksache 16/1997 Deep Packet Inspection - Internet-Schnüffeltechnologien auch in NRW? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 862 mit Schreiben vom 5. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch immer weiter sinkende Hardwarepreise und immer höhere Rechenleistungen nimmt der weltweite Einsatz von rechenleistungsintensiven "Deep Packet Inspection"- Technologien, kurz DPI zu. Versendete Datenpakete können dadurch in Echtzeit geöffnet und analysiert werden. Dabei ist es möglich Datenpakete inhaltlich zu manipulieren, zu löschen oder zu verlangsamen. In China, Syrien, Bahrain, Iran und weiteren durch Menschenrechtsverletzungen auffällig gewordenen Staaten, werden Deep Packet Inspection-Technologien dazu benutzt, die Internetkommunikation der Bevölkerung zu überwachen und zu zensieren. Am 01.11.2012 wurde in Russland ein Gesetz zur Internetzensur beschlossen, dessen Hauptelement die DPI-Technologie ist. Unter anderem werden seitdem regierungskritische Webseiten von Oppositionellen erfasst und gefiltert. 1. In welchen nordrhein-westfälischen Ministerien und Behörden werden DPI- Technologien zur Aufklärung, Beobachtung und Ermittlung eingesetzt? In den Ministerien, Behörden und Einrichtungen des Landes werden keine DPI-Technologien zur Aufklärung, Beobachtung und Ermittlung eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2246 2 2. Zu welchem Zweck werden DPI-Technologien durch eigene Fachabteilungen oder externe IT-Dienstleister in der IT- und Kommunikationsstruktur der Ministerien und Behörden eingesetzt? Im Januar 2013 wurden circa 2 Millionen E-Mails an die Landesverwaltung durch IT.NRW abgewiesen, die SPAM oder Viren enthielten. Außerdem werden im Durchschnitt über 1.000 Hackerangriffe pro Tag auf das Landesverwaltungsnetz abgewehrt. DPI-Technologien werden ausschließlich zum Schutz der Funktionsfähigkeit des landeseigenen Verwaltungsnetzes (LVN) und der lokalen Netze der daran angeschlossenen Behörden und Einrichtungen eingesetzt, konkret zum Zwecke der Erkennung von Schadsoftware, zur Ermittlung von konkreten Netzwerkproblemen oder zur Abwehr von unberechtigten Zugriffen . In diesem rein technischen Sinne werden DPI-Technologien in folgenden Produktkategorien genutzt und dazu regelmäßig dem technischen Stand angepasst:  Firewalls mit Schutzfunktionen auf Applikationsebene  Intrusion Detection und Prevention Systeme (IPS) zur Erkennung und Verhinderung des Eindringens in die IT-Systeme  IT-Systeme, die IPS-, Antivirus- und Antispam-Funktionen in sich vereinen  IT-Systeme zur Lastverteilung 3. Gibt es Planungen oder konkrete Vorbereitungen von staatlichen Stellen in NRW, DPI-Technologie einzusetzen oder das hierfür nötige Equipment zu beschaffen? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie bewertet die Landesregierung DPI-Technologien im Hinblick auf das Be- kenntnis zur Netzneutralität im Koalitionsvertrag der SPD/GRÜNENLandesregierung ? Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Netzneutralität bekannt. Behinderungen oder Diskriminierungen des Datenverkehrs sind aus der Sicht der Landesregierung nicht hinnehmbar. 5. Stellt die Deep-Packet-Inspection-Technologie aus Sicht der Landesregierung einen Verstoß gegen das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses dar? Die Nutzung der Software durch die Landesverwaltung zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Zwecken stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses dar.