LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2249 06.03.2013 Datum des Originals: 05.03.2013/Ausgegeben: 11.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 822 vom 10. Januar 2013 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse CDU Drucksache 16/1890 Kein Kind zurücklassen! Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 822 mit Schreiben vom 5. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Frauen, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat beim Stärkungspaktpaket den honorigen Anspruch formuliert, die ärmsten Städte im Land zu stärken. Viele Stärkungspaktkommunen sahen sich aber gezwungen , eine Sanierung zu großen Teilen über Gebührenerhöhung darzustellen. Von einer nachhaltigen Stärkung der Kommunen zum Beispiel als Wirtschafts- oder Familienstandort kann deshalb nicht die Rede sein. Gebühren werden auch im Kindergartenbereich erhöht bzw. Geschwisterregelungen verändert. Vorbemerkung der Landesregierung Im Jahr 2006 hat die damalige Landesregierung die bis dahin landeseinheitliche Regelung der Elternbeiträge aufgegeben und die Verantwortung für die Festsetzung ausschließlich auf die kommunale Ebene verlagert. Im Gegenzug wurde die Beteiligung des Landes am sog. „Elternbeitragsdefizitverfahren“ und damit die Entlastung der Kommunen gestrichen. Im HHJahr 2006 waren hierfür Landesmittel in Höhe von insgesamt 80 Mio. Euro vorgesehen. Seitdem obliegt die Entscheidung, wann, in welchen Abständen und in welchem Umfang Gebührenerhöhungen erfolgen, den Kommunen. Die damalige Landesregierung hat damit bewusst in Kauf genommen, dass unterschiedliche Beitragshöhen und Bemessungsgrundlagen gelten und letztlich die Belastung der Eltern auch von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängen kann, da diese die vom Land 2006 gestrichene Entlastung ggf. auf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2249 2 kommunaler Ebene durch Gebührenerhöhungen ausgleichen mussten und ausgleichen müssen. 1. In wie vielen Stärkungspaktkommunen sind Gebührenerhöhungen im Kindergar- tenbereich in die Sanierungspläne aufgenommen worden? Nach einer aktuellen Auswertung der Bezirksregierungen wurden oder werden in 11 von 34 Kommunen, die pflichtig am Stärkungspakt teilnehmen, Gebührenerhöhungen vorgenommen . In weiteren 9 von 27 Kommunen, die auf Antrag in den Stärkungspakt einbezogen wurden, sind nach der Auswertung Gebührenerhöhungen vorgesehen. 2. In welchem Ausmaß sind Gebührenerhöhungen im Kindergartenbereich in die Sanierungspläne aufgenommen worden? Das Ausmaß der Gebührenerhöhungen und der daraus erzielten Mehreinnahmen in dem Drittel der Stärkungspaktkommunen, das Gebührenerhöhungen in die Haushaltssanierungspläne aufgenommen hat, sind sehr unterschiedlich. Sie liegen zwischen 7.000,- Euro und 401.000,- Euro bis 2021. 3. Welche Änderungen wurden in diesem Zusammenhang bei der „Geschwisterre- gelung“ vorgenommen? Nach der Auswertung der Haushaltssanierungspläne durch die Bezirksregierungen wurden in drei Stärkungspaktkommunen Geschwisterkindregelungen so verändert, dass die Tagesbetreuung der Geschwister von Kindern, deren Einrichtungsbesuch nach der Einführung der Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei ist, beitragspflichtig wurde. 4. Wird die Landesregierung ihrem Anspruch, „daß die Kommunen die Landesmit- tel für die Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen oder erhöhen“ (Familienministerin Schäfer in einer Pressemitteilung am 29.07.2011) auch im Stärkungspaktgesetz gerecht? Da das Land den Kommunen die Einnahmeausfälle durch die Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung in vollem Umfang ausgleicht, geht die Landesregierung unverändert davon aus, dass die Kommunen diese Mittel zweckgerichtet zur Entlastung von Familien einsetzen und die Räte bei der Festsetzung der Beiträge das Wohl der Familien fest im Blick haben. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, liegt die Entscheidung seit 2006 letztlich aber allein auf der kommunalen Ebene.