LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2250 06.03.2013 Datum des Originals: 05.03.2013/Ausgegeben: 11.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 874 vom 25. Januar 2013 des Abgeordneten Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/2025 Unkoordinierter und verantwortungsloser Umgang mit Steuergeldern durch eine unnötige Sanierung der B 68 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 874 mit Schreiben vom 5. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anfang Dezember 2012 wurde der neue Abschnitt der A 33 zwischen der A 2 BielefelderKreuz und dem Ostwestfalendamm in Bielefeld freigegeben. Damit hat die ehemalige Bundesstraße 68 als Träger für den Fern- und Schwerlastverkehr ihre Funktion als Bundesstraße verloren. Bis zur A 2-Autobahnabfahrt Bielefeld-Süd in Sennestadt soll nun laut Medienberichten die Fahrbahndecke der B 68 zwischen Brackwede und Sennestadt zwecks Übergabe an das Land erneuert werden. Im Zuge der geplanten Stadtbahnverlängerung der Linie 1 soll die jetzige B 68 zurückgebaut und komplett saniert werden. Die Stadt Bielefeld hat für diese Verlängerung und die neue Linie 5 nach Heepen Bundesfördermittel beantragt. Sollte das Projekt bewilligt werden, könnte womöglich in fünf bis sieben Jahren mit den Arbeiten begonnen werden, sodass die Straße erneut aufgerissen wird. Die Pläne sehen vor, die Straße auf zwei Fahrspuren zurückzubauen. Für den Landesbetrieb Straßen NRW wird eine Übernahme der Straße durch einen ordentlichen Zustand bedingt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Stadt Bielefeld hat dem Landesbetrieb Straßenbau erste Überlegungen zur Realisierung der Stadtbahnverlängerung von Heepen bis Sennestadt vorgestellt. Danach ist vorgesehen, dass die Straßenbahn weitestgehend einen eigenen Gleiskörper neben der Straße erhalten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2250 2 soll. Über die Nutzung des Straßenkörpers im Bereich zwischen der Waterboerstr. und der Buschkampstr. wird zurzeit zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Bielefeld verhandelt. Ob es hier möglich ist, auf zwei Fahrstreifen zu verzichten und die Bahn über die Straße zu führen, ist noch offen. Von den Kosten zur notwendigen Instandsetzung (ca. 1,8 Mio. €) der B 68 fallen für diesen Bereich weniger als 20 % an. Da diese Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dringend erforderlich sind, können sie nicht bis zum Bau der Straßenbahn, bzw. die Entscheidung darüber zurückgestellt werden. 1. Sieht die Landesregierung es als zwingend an, bei einer Zurückstufung einer Bundes- auf eine Landesstraße, diese wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen ? Dies ist grundsätzlich vorgegeben. Gem. § 6 Fernstraßengesetz hat der „bisherige Träger der Straßenbaulast … dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten … hat.“ 2. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen, mehrere Millionen Euro für die Sanierung der B 68 auszugeben, die womöglich fünf bis sieben Jahre später neu gestaltet werden soll? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Inwieweit sieht die Landesregierung Möglichkeiten einer Entschädigung seitens des Bundes, um den zügigen Rückbau, mit der sich eine neue Perspektive für die B68 ergeben würde, zu finanzieren? 4. Wie hoch müsste eine mögliche Entschädigung des Bundes ausfallen, damit das Land auf eine ordnungsgemäße Wiederherstellung der B 68 zwecks Rückgabe an das Land verzichten kann? Die Fragen 3. und 4. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: § 6 Fernstraßengesetz schließt eine Entschädigung aus.