LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2251 06.03.2013 Datum des Originals: 04.03.2013/Ausgegeben: 11.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 879 vom 1. Februar 2013 des Abgeordneten Robert Stein PIRATEN Drucksache 16/2031 Sieht sich das Land in der Verantwortung für den Datenschutz in der Veramed-Klinik? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 879 mit Schreiben vom 4. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus einem Bericht der WAZ-Mediengruppe geht hervor, dass erneut Akten aus der verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen entwendet worden sind. Die Veramed-Klinik wurde 2009 aufgrund einer Insolvenz geschlossen. Die Akten wurden dabei offen in dem Gebäude belassen. Bereits Anfang 2011 berichtete die Westfalenpost erstmalig darüber, dass Patienten- und Personalakten in den Räumen der Veramed-Klinik nicht sicher verwahrt werden und jederzeit entwendet werden können. Aus einem Bericht des Sauerland Kuriers vom 9. Januar 2013 (http://www.sauerlandkurier.de/sauerlandkurier.php?kat=106&id=229534) geht hervor, dass der Raum mit den Akten durch den Landesdatenschutzbeauftragten besichtigt und - offenbar unzureichend - gesichert wurde. Sowohl der Kreistag des Hochsauerlandkreises, als auch der Stadtrat der Stadt Meschede sehen sich nicht in der Verantwortung die verbliebenen Akten zu bergen und diese dann sicher zu verwahren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2251 2 1. Inwieweit sieht sich die Landesregierung in der Pflicht die verbliebenen Akten zu bergen? 2. Wer ist aus Sicht der Landesregierung für die sichere Aufbewahrung der Akten zuständig? 3. Wann wird die Landesregierung eine Bergung der Akten veranlassen? 4. Welche Sicherungsmaßnahmen wird die Landesregierung ergreifen bis zur Bergung der verbliebenen Akten? 5. Warum wurde durch den Landesdatenschutzbeauftragten trotz des Wissens, dass bereits Akten entwendet wurden, keine Sicherstellung der Akten angeordnet ? Die E&V Fachkrankenhäuser GmbH war Trägerin der Veramed-Klinik in Meschede. Am 01.08.2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet; der Geschäftsbetrieb der Klinik wurde am 01.09.2009 endgültig eingestellt. Die vom Hochsauerlandkreis nach § 30 GewO erteilte Konzessionsurkunde wurde anschließend zurückgegeben . Das Gebäude wird zurzeit nicht genutzt. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen . Die Patienten- und Personalakten der Veramed-Klinik sind nach Einstellung des Betriebes im Gebäude verblieben. Der Insolvenzverwalter hat nach eigenen Angaben im August 2010 die Akten und alle weiteren noch im Gebäude befindlichen Unterlagen an den Geschäftsführer der GmbH aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. In letzter Zeit sind wiederholt Personen widerrechtlich in das ehemalige Klinikgebäude eingedrungen , haben die Räume verwüstet, Teile der Einrichtung zerstört oder gestohlen und auch Akten an sich genommen, im Internet veröffentlicht oder den Medien zugespielt. Am 10.01.2013 hatte es dazu einen fachlichen Austausch vor Ort in Meschede gegeben, beteiligt an dem Gespräch waren Vertreter des Hochsauerlandkreises (HSK), der Stadt Meschede, des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) sowie ein Vertreter der Veramed-Klinik-Betriebsgesellschaft als Eigentümerin und des Insolvenzverwalters . Die Stadt Meschede und der Hochsauerlandkreis haben auf Initiative des LDI die Akten in der Folgezeit in besonders gesicherten Räumen untergebracht. Das Klinikgebäude steht jetzt unter besonderer Beobachtung. In einem weiteren Gespräch unter Moderation des MGEPA fand am 05.02.2013 ein "Runder Tisch" in Düsseldorf statt, in dem das weitere Verfahren diskutiert wurde. An diesem Gespräch beteiligten sich Vertreter des HSK, der Stadt Meschede, des LDI, des Insolvenzverwalters , der Bezirksregierung Arnsberg, des MIK sowie ein Vertreter der Eigentümerin und ein Insolvenzrechts-Sachverständiger. Verantwortlich für die sichere Aufbewahrung der Akten und die Befriedigung etwaiger Patientennachfragen ist der Insolvenzverwalter. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hatte der Insolvenzverwalter die Patientenunterlagen gemäß § 148 Abs. 1 InsO in Besitz und Verwaltung übernommen; damit in unmittelbarer Verknüpfung steht die datenschutzrechtliche Verantwortung . Dieser konnte er sich auch nicht durch Freigabe der Akten aus dem Insolvenzbeschlag entledigen. Seine Verpflichtung besteht u.a. in der sicheren Verwahrung der Pati- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2251 3 entenakten und der Gewährung des Zugriffs von Patientinnen und Patienten auf diese Akten. Da der Insolvenzverwalter diesen Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommen wollte, bedurfte es - um sein Tätigwerden sicherzustellen - einer behördlichen Verfügung. Dementsprechend hat der LDI im Rahmen seiner Zuständigkeit und seiner Möglichkeiten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorschriften mit einer Ordnungsverfügung an den Insolvenzverwalter unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und unter Androhung eines Zwangsgeldes Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Verstöße angeordnet.