LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2252 06.03.2013 Datum des Originals: 05.03.2013/Ausgegeben: 11.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 884 vom 1. Februar 2013 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/2043 Wird der Landesverkehrsminister die Stadt Medebach besuchen und sich vom Zustand der Landstraße 740 vor Ort überzeugen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 884 mit Schreiben vom 5. März 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum wiederholten Male ist die Finanzierung des Ausbaus der L 740 durch die Landesregierung gestrichen worden. In der Region wird diese Entscheidung heftig kritisiert. Der Zustand der L 740 ist so schlecht, dass durch den Landesbetrieb Straßen.NRW bzw. durch die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises zwischenzeitlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf teilweise 40 km/h angeordnet wurde. Die Verkehrssicherheit auf der L 740 ist untragbar. Alle im Rat der Stadt Medebach vertretenen Fraktionen haben den Landesverkehrsminister in einer Resolution aufgefordert, sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Landstraße 740 zu machen. 1. Warum wurden bereits im Jahr 2012 zur Vorbereitung der eigentlichen Baumaß- nahme Bäume gerodet? 2. Warum wurden mit der betroffenen Stadt noch im Dezember 2012 die Umlei- tungsmaßnahmen im umgebenden Straßennetz für die Bauzeit 2013 besprochen ? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2252 2 Die Rodung von Bäumen oder die Abstimmung von Umleitungsstrecken mit den Trägern öffentlicher Belange sind Bestandteil der Bauvorbereitung von Straßenbauprojekten. Diese werden vorgezogen, damit sichergestellt werden kann, dass bei entsprechender Ausweisung im Landesstraßenbauprogramm ein möglichst zeitnaher Baubeginn für ein Straßenbauprojekt erfolgt. 3. Welche weiteren Sanierungsmaßnahmen wurden im Bauprogramm 2013 gestri- chen? (Bitte auflisten: Teilstück, Stadt, Länge, Kosten der Maßnahme) Im Landesstraßenbauprogramm sind Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplans, Kreuzungsmaßnahmen in der Baulast Dritter sowie Aufwendungen zu Tunnelnachrüstungen enthalten , Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen gehören nicht dazu. Sie werden aus einem eigenen Titel des Landeshaushaltes finanziert. 4. Werden Straßensanierungsmaßnahmen die in 2013 nicht realisiert werden vor- rangig für 2014 vorgesehen? Nach Verabschiedung des Landeshaushaltes 2013 wird der Finanzrahmen für die Erhaltung von Landesstraßen bekannt sein. Danach wird sich das entsprechende Erhaltungsprogramm richten. Da die Landesregierung davon ausgeht, dieses Arbeitsprogramm auch entsprechend umzusetzen, stellt sich die Frage bezüglich 2014 derzeit nicht. 5. Der Landesverkehrsminister ist vom Rat der Stadt Medebach in einer Resolution dazu aufgefordert worden, sich vom Zustand der Landstraße 740 vor Ort zu überzeugen. Wann wird Minister Groschek sich ein Bild vor Ort machen? Der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Handlungserfordernis für die L 740 Medebach bekannt. Eines gesonderten Besuchstermins vor Ort von mir bedarf es dazu nicht.